auf Sat.1 läuft grad eine Reportage über die Autobahn-Vignetten in Österreich. Fahren ohne kostet demnach 120 Euro, fahren mit falscher das doppelte, hat man das nicht Bar gibt es eine Anzeige und die kostet 400 Euro. Bei einem Trucker wurde irgendwie 1x 120 Euro für zwei Vergehen kassiert, und dann 2 Tage später nochmals 1x 120 Euro weil bei der 1. Abkassierung ein Vergehen noch nicht im Maut-System gebucht war (wäre es drin gewesen hätte er für die 3 Vergehen insgesamt nur 120 Euro bezahlt so wie ich das verstanden hab). So wie das in dem Beitrag rüber kam ist das System jedenfalls alles andere als toll, zumindest nicht _so_ toll wie man uns bei dem scheitern unseres System immer vorgeschwärmt hat (mal nebenbei bemerkt).
Frage: wird die Anzeige mit den 400 Euro im im Ausland verfolgt? Wie? Im Beitrag waren jetzt Ausländer aus Slowenien, Polen, Türkei, Finnland, Deutschland… So ein Finnischer Urlauber könnte ja vielleicht nur 1x im Leben nach Ösiland kommen…
Innerhalb der EU ist es sehr gefährlich, sich vor einer Zahlung drücken zu wollen. Es sei denn, dein Auto ist in Luxemburg zugelassen und dein dortiger Nachbar ist Polizist und Alle „Verkehrsanzeigen“ aus dem EU-Ausland gehen über seinen Schreibtisch *fg*
Dann solltest du aber nicht im „geprellten“ Land in eine Allgemeine Verkehrskontrolle kommen.
Als ich noch in Luxemburg wohnte, bin ich einmal nach Berlin gerast. Tief im Osten (ob’s Thüringen oder Sachsen-Anhalt war, weiß ich nicht) war ne Baustelle, in beide Richtungen, und die Geschwindigkeit auf 80 „reduziert“. Auf dem Hinweg hatte ich 160 und auf dem Rückweg 180 drauf(Nachts und kein Schwein auf der Straße). Beide Male hat der Blitz ausgelöst, geschrieben hat mir keiner.
Kaum hatte ich ein deutsches Kennzeichen, wurde ich in Belgien mit 141 Km/h geblitzt (anstatt 120) und bekam Post von der Lütticher Staatsanwaltschaft. Die haben die Adresse über Flensburg rausgekriegt und wollten 150€ haben.
Innerhalb der EU ist es sehr gefährlich, sich vor einer
Zahlung drücken zu wollen. Es sei denn, dein Auto ist in
Luxemburg zugelassen und dein dortiger Nachbar ist Polizist
und Alle „Verkehrsanzeigen“ aus dem EU-Ausland gehen über
seinen Schreibtisch *fg*
Dann solltest du aber nicht im „geprellten“ Land in eine
Allgemeine Verkehrskontrolle kommen.
Als ich noch in Luxemburg wohnte, bin ich einmal nach Berlin
gerast. Tief im Osten (ob’s Thüringen oder Sachsen-Anhalt war,
weiß ich nicht) war ne Baustelle, in beide Richtungen, und die
Geschwindigkeit auf 80 „reduziert“.
wieso anführungszeichen, vielleicht ist das in einer baustelle auch gerechtfertigt
Auf dem Hinweg hatte ich
160 und auf dem Rückweg 180 drauf
hast du dir schon mal überlegt, dass bei einer geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h keiner damit rechnet, dass du 160 fährst. und was für eine gefahr dann davon ausgehen würde…
(Nachts und kein Schwein auf
der Straße).
das gibt dir immer noch nicht das recht dazu!
z.B. deshalb nicht, weil du nicht wissen kannst, ob 200 m weiter noch bauarbeiter am werk sind!
Beide Male hat der Blitz ausgelöst, geschrieben
hat mir keiner.
Kaum hatte ich ein deutsches Kennzeichen, wurde ich in Belgien
mit 141 Km/h geblitzt (anstatt 120) und bekam Post von der
Lütticher Staatsanwaltschaft. Die haben die Adresse über
Flensburg rausgekriegt und wollten 150€ haben.
zu recht!
und viel zu wenig!!!
und diese „rechtfertigung“ von oben:
Es sei denn, dein Auto ist in
Luxemburg zugelassen und dein dortiger Nachbar ist Polizist
und Alle „Verkehrsanzeigen“ aus dem EU-Ausland gehen über
seinen Schreibtisch
auf Sat.1 läuft grad eine Reportage über die
Autobahn-Vignetten in Österreich. Fahren ohne kostet demnach
120 Euro, fahren mit falscher das doppelte, hat man das nicht
Bar gibt es eine Anzeige und die kostet 400 Euro. Bei einem
Trucker wurde irgendwie 1x 120 Euro für zwei Vergehen
kassiert, und dann 2 Tage später nochmals 1x 120 Euro weil bei
der 1. Abkassierung ein Vergehen noch nicht im Maut-System
gebucht war (wäre es drin gewesen hätte er für die 3 Vergehen
insgesamt nur 120 Euro bezahlt so wie ich das verstanden hab).
So wie das in dem Beitrag rüber kam ist das System jedenfalls
alles andere als toll, zumindest nicht _so_ toll wie man uns
bei dem scheitern unseres System immer vorgeschwärmt hat (mal
nebenbei bemerkt).
Es gibt hier nur eine einzige sinnvolle Frage: „konnte der LKW-Fahrer wissen, wie das System funktioniert?“
Wenn ja, wenn also alles ordentlich angeschrieben und in Deutsch und Englisch erklärt ist, so muss er zahlen, weil er gegen die Regeln verstossen hat. So einfach ist das.
Wenn nein und kein Mensch versteht, wie das „GO“-System funktioniert, so sollte der LKW-Lenker bzw. sein Arbeitgeber vor dem EUGH klagen.
Frage: wird die Anzeige mit den 400 Euro im im Ausland
verfolgt?
In der EU ja.
Wie?
Durch die sog. „Amsthilfe“. Der lokale Cop treibt die Strafe für das „beraste“ Land ein.
Im Beitrag waren jetzt Ausländer aus Slowenien,
Polen, Türkei, Finnland, Deutschland… So ein Finnischer
Urlauber könnte ja vielleicht nur 1x im Leben nach Ösiland
kommen…
Fahrer aus denjenigen Ländern, mit denen kein Rechtshilfeabkommen oder ein sonstiger Vertrag (EU-Abkommen u.s.w.) besteht, müssen üblicherweise direkt bezahlen oder der Wagen wird einbehalten.
auf Sat.1 läuft grad eine Reportage über die
Autobahn-Vignetten in Österreich. Fahren ohne kostet demnach
120 Euro, fahren mit falscher das doppelte, hat man das nicht
Bar gibt es eine Anzeige und die kostet 400 Euro. Bei einem
Trucker wurde irgendwie 1x 120 Euro für zwei Vergehen
kassiert, und dann 2 Tage später nochmals 1x 120 Euro weil bei
der 1. Abkassierung ein Vergehen noch nicht im Maut-System
gebucht war (wäre es drin gewesen hätte er für die 3 Vergehen
insgesamt nur 120 Euro bezahlt so wie ich das verstanden hab).
Also irgendetwas kann da nicht stimmen, den LKWs benötigen gar keine Autobahnvignette, sondern bezahlen kilometerabhängige Maut und zwar elektronisch über die GO Box. Auch sonst erscheint mir das falsch, denn wenn er bei einmal fahren dreimal erwischt wird, dann muss er natürlich nur einmal Strafe zahlen. Fährt er aber dreimal ohne Maut zu zahlen, dann muss er auch dreimal Strafe zahlen, es sind ja auch drei Delikte.
So wie das in dem Beitrag rüber kam ist das System jedenfalls
alles andere als toll, zumindest nicht _so_ toll wie man uns
bei dem scheitern unseres System immer vorgeschwärmt hat (mal
nebenbei bemerkt).
Also das System mit der GO Box funktionierte in Österreich klaglos von Anfang an, eben im Unterschied zum deutschen toll System. An allen Autobahngrenzübergängen ist das System übrigens auch erklärt.
Frage: wird die Anzeige mit den 400 Euro im im Ausland
verfolgt? Wie? Im Beitrag waren jetzt Ausländer aus Slowenien,
Polen, Türkei, Finnland, Deutschland… So ein Finnischer
Urlauber könnte ja vielleicht nur 1x im Leben nach Ösiland
kommen…
Es wird nur nach Deutschland vollstreckt. Sonst gibt es für Verwaltungsübertretungen nach wie vor leider keine Abkommen, was ziemlich ungerecht ist. Derjenige, der unschuldig angehalten wird und die Bezahlung verweigern möchte, muss dann eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Derjenige, der einen Strafzettel im Ausland zugestellt bekommt (und vielleicht schuldig ist) zahlt einfach nicht.
Gutmenschen sind ja deiner Ansicht nach die, die verlangen, dass sich Autofahrer wie du an die Gesetze halten müssen. Das ist ja mittlerweile bekannt.
auf Sat.1 läuft grad eine Reportage über die
Autobahn-Vignetten in Österreich. Fahren ohne kostet demnach
120 Euro, fahren mit falscher das doppelte, hat man das nicht
Bar gibt es eine Anzeige und die kostet 400 Euro. Bei einem
Trucker wurde irgendwie 1x 120 Euro für zwei Vergehen
kassiert, und dann 2 Tage später nochmals 1x 120 Euro weil bei
der 1. Abkassierung ein Vergehen noch nicht im Maut-System
gebucht war (wäre es drin gewesen hätte er für die 3 Vergehen
insgesamt nur 120 Euro bezahlt so wie ich das verstanden hab).
So wie das in dem Beitrag rüber kam ist das System jedenfalls
alles andere als toll, zumindest nicht _so_ toll wie man uns
bei dem scheitern unseres System immer vorgeschwärmt hat (mal
nebenbei bemerkt).
Wenn nein und kein Mensch versteht, wie das „GO“-System
funktioniert, so sollte der LKW-Lenker bzw. sein Arbeitgeber
vor dem EUGH klagen.
Man kann vor dem EuGH nicht klagen.
Durch die sog. „Amsthilfe“. Der lokale Cop treibt die Strafe
für das „beraste“ Land ein.
Es ging um Mautvergehen. Aber im Prinzip ist das richtig, gilt aber nur im Verhältnis Österreich-Deutschland.
Also irgendetwas kann da nicht stimmen, den LKWs benötigen gar
keine Autobahnvignette, sondern bezahlen kilometerabhängige
Maut und zwar elektronisch über die GO Box. Auch sonst
erscheint mir das falsch, denn wenn er bei einmal fahren
dreimal erwischt wird, dann muss er natürlich nur einmal
Strafe zahlen. Fährt er aber dreimal ohne Maut zu zahlen, dann
muss er auch dreimal Strafe zahlen, es sind ja auch drei
Delikte.
Richtig - es war keine Vignette sondern die Go-Box. Der Typ hatte einen 3achsigen LKW, wobei er aber in der Go-Box nur 2 Achsen angegeben hatte. Er hatte das 3x gemacht, bei der ersten Kontrolle wurden die ersten beiden Vergehen abgerechnet und 2 Tage später das dritter Vergehen das bei der 1. Kontrolle noch nicht im System verzeichnet war.
So wie das in dem Beitrag rüber kam ist das System jedenfalls
alles andere als toll, zumindest nicht _so_ toll wie man uns
bei dem scheitern unseres System immer vorgeschwärmt hat (mal
nebenbei bemerkt).
Also das System mit der GO Box funktionierte in Österreich
klaglos von Anfang an, eben im Unterschied zum deutschen toll
System. An allen Autobahngrenzübergängen ist das System
übrigens auch erklärt.
Keine Ahnung, bin eh Bahnfahrer Mich hat nur die Nicht-Überprüfbarkeit etwas verwundert, bei Toll Collect kriegt man ja mW. eine detailierte Abrechnung.
Frage: wird die Anzeige mit den 400 Euro im im Ausland
verfolgt? Wie? Im Beitrag waren jetzt Ausländer aus Slowenien,
Polen, Türkei, Finnland, Deutschland… So ein Finnischer
Urlauber könnte ja vielleicht nur 1x im Leben nach Ösiland
kommen…
Es wird nur nach Deutschland vollstreckt. Sonst gibt es für
Verwaltungsübertretungen nach wie vor leider keine Abkommen,
was ziemlich ungerecht ist. Derjenige, der unschuldig
angehalten wird und die Bezahlung verweigern möchte, muss dann
eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Derjenige, der einen
Strafzettel im Ausland zugestellt bekommt (und vielleicht
schuldig ist) zahlt einfach nicht.
Gutmenschen sind ja deiner Ansicht nach die, die verlangen,
dass sich Autofahrer wie du an die Gesetze halten müssen. Das
ist ja mittlerweile bekannt.
Ja, machen Leuten ist das bekannt, anderen ist wiederum bekannt, wie man in der wirklichen Welt auf bundesdeutschen Straßen sicher, zügig und mit minimaler Behinderung anderer ans Ziel gelangt.
So hat eben jeder seine Interpretationen.
auf Sat.1 läuft grad eine Reportage über die
Autobahn-Vignetten in Österreich. Fahren ohne kostet demnach
120 Euro, fahren mit falscher das doppelte, hat man das nicht
Bar gibt es eine Anzeige und die kostet 400 Euro. Bei einem
Trucker wurde irgendwie 1x 120 Euro für zwei Vergehen
kassiert, und dann 2 Tage später nochmals 1x 120 Euro weil bei
der 1. Abkassierung ein Vergehen noch nicht im Maut-System
gebucht war (wäre es drin gewesen hätte er für die 3 Vergehen
insgesamt nur 120 Euro bezahlt so wie ich das verstanden hab).
So wie das in dem Beitrag rüber kam ist das System jedenfalls
alles andere als toll, zumindest nicht _so_ toll wie man uns
bei dem scheitern unseres System immer vorgeschwärmt hat (mal
nebenbei bemerkt).
Wenn nein und kein Mensch versteht, wie das „GO“-System
funktioniert, so sollte der LKW-Lenker bzw. sein Arbeitgeber
vor dem EUGH klagen.
Man kann vor dem EuGH nicht klagen.
Wenn die höchste nationale Instanz ausgeschöpft ist, gibt es noch eine europäische. Diese meine ich.
Die Details überlasse ich den Juristen.
Durch die sog. „Amsthilfe“. Der lokale Cop treibt die Strafe
für das „beraste“ Land ein.
Es ging um Mautvergehen. Aber im Prinzip ist das richtig, gilt
aber nur im Verhältnis Österreich-Deutschland.
Keine Ahnung, bin eh Bahnfahrer Mich hat nur die
Nicht-Überprüfbarkeit etwas verwundert, bei Toll Collect
kriegt man ja mW. eine detailierte Abrechnung.
Also ob man jetzt immer eine konkrete Abrechnung kriegt, weiß ich nicht. (Die Zeiten, als ich in den Uni Ferien LKW gefahren bin sind vorbei und da gab es das alles noch nicht.) Wenn es aber eine Anzeige gibt, dann muss die Behörde sicherlich alles detailliert im Verwaltungsstrafverfahren darlegen können, sonst schaut es für die Behörde schlecht aus mit der Strafe. (Das ist übrigens auch ein Praxishinweis für die Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren: die Behörden arbeiten durchaus öfters schlampig, woraus man manchmal Vorteile erzielen kann)
Wenn die höchste nationale Instanz ausgeschöpft ist, gibt es
noch eine europäische. Diese meine ich.
Die Details überlasse ich den Juristen.
Es gibt keine Möglichkeit sich nach der Erschöpfung der nationalen Instanzen an den EuGH zu wenden, das ist nicht einmal ein Detail, das ist der Grundsatz. Den EuGH kann nur das nationale Gericht im Vorabentscheidungsverfahren anrufen.
Das einzige was möglich wäre, wäre eine Beschwerde an den EGMR (der gehört aber nicht zur EU), da müsste man aber eine EMRK Verletzung (und keine EGV Verletzung) geltend machen. Dass eine solche Verletzung vorliegen würde gibt es aber überhaupt keine Anhaltspunkte im Sachverhalt.