Vignette Schweiz

Hallo,

da habe sich ein Fahrer eines Mietfahrzeugs (Wohnmobil) für die Fahrt in der Schweiz ein Vugnette gekauft, mit der Gültigkeit bis ende Januar 2012.
Die nimmt er bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht ab, weil er den Nachmietern, die ev. auch nach Italien fahren wollen, die Ausgabe der 40 Franken zu ersparen.
Der Vermieter meint aber, daß diese Vignette für die anderen Mieter wertlos sei, weil sie wieder eine kaufen müssten, wenn sie die Quittung für die momentane nicht vorweisen könnten, die der Käufer nicht verwahrt hatte.

Der Vermieter meinte sogar, daß diejenigen, die diese Vignette weiterverwenden würden sich strafbar machen würden.

Ist dem so?

Gandalf

Hallo Gandalf

Der Vermieter meinte sogar, daß diejenigen, die diese Vignette
weiterverwenden würden sich strafbar machen würden.

Das Gegenteil ist der Fall, eine sauber auf der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebte Vignette hat „Urkundenncharakter“, der sogar so weit geht, dass - ohne Kaufnachweis - eine auf einer zerstötrten Windschutzscheibe befindliche Vignette unter gewissen Bedingungen ersetzt wird >>

http://www.asfinag.at/maut/vignettenersatz

(Die für die Schweiz geltenden Regeln ganz unten)

Hi,

das mit der Quittung hab ich zwar auch schon mal gehört, aber ich glaube im Zusammenhang mit Tschechien. Hier ist der genaue Wortlaut:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/informatione…

„als Quittung gilt die Vignette“ und „Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.“

bye
Rolf

Herzlichen Dank
Hi,

vielen Dank für den Link, werde die Information weiterleiten, (auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt :frowning:

Gandalf