Vignette Schweiz

Hi,

wir fahren demnächst in die Schweiz und möchten gerne die Vignette sparen.
Jetzt habe ich 2 verschiedene Infos: die Vignette gilt auf allen Straßen mit grüner Beschilderung. Auf einer anderen Seite (allerdings von 2005) sind nue einige dieser Straßen eigezeichnet.

Meines Wissens sind das die mit diesem Zeichen:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/…

Es gibt aber eben auch „grüne“ Straßen mit einem Auto auf dem Schild (leider finde ich kein Bild). Sind auch diese vignettepflichtig oder nicht?

Wer mir jetzt falsche Sparsamkeit vorwerfen möchte: ich fahre ca. 30-40 km Schweizer Autobahn und diese kann ich auch umfahren, da es eine ganz gut ausgebaute Landstraße in dem Bereich gibt. Oft fahre ich da wegen Stau sowieso runter (außerdem ist Schweizer Autobahn fahren so ziemlich das ödeste, was ich kenne :wink:).

Viele Grüße
HylTox

hi

dann fahr landstrasse, die kosten nix… vignette ist nur auf den autobahnen pflicht (die sind hier grün), sonst nirgends.

dumm wird es wenn du über basel musst, da muss man sich schon auskennen um NICHT auf die autobahn zu geraten.

und > radars sind überall einerseits und fast alle scharf andererseits, sowie teuer (faustregel : 1km zu viel = 10 chf).

schöne reise und wenn die in lausanne sein solltest, lass mich wissen :smile:

fred

hi

dann fahr landstrasse, die kosten nix… vignette ist nur auf
den autobahnen pflicht (die sind hier grün), sonst nirgends.

Es gibt doch aber auch die „Autostraßen“, d.h. grün und ein weißes Auto im grünen Rechteck?

dumm wird es wenn du über basel musst, da muss man sich schon
auskennen um NICHT auf die autobahn zu geraten.

Nö, da fahr ich nimmer hin. Ich komme von ungefähr Singen (D) je nachdem, wo der Bremsfallschirm zündet - die A81 ist High-Speed-befahrbar - und bummle dann bis Buchs. Autobahn fahre ich nur bis Chur, danach wieder Landstraße…

und > radars sind überall einerseits und fast alle scharf
andererseits, sowie teuer (faustregel : 1km zu viel = 10 chf).

Vielen Dankl für den Tip, ich fahre schon länger in die Schweiz (aber bisher immer mit Bäpper).

schöne reise und wenn die in lausanne sein solltest, lass mich
wissen :smile:

Da darf meine Herrin immer nur alleine hin, die hat da in der Gegend manchmal geschäftlich zu tun.

Ich fahre dahin wo es nur Wasser und Steine gibt. Das andere ist zu teuer für mich!

Viele Grüße
HylTox

auch hi,

für alle Starßen die grün gekenzeichnet sind, musst Du die Vignette haben. Wenn Du keine hast würde ich nur Landstraße fahren, sonst wird es teuer. Und das geht schneller als man denkt.

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gesetzliche Grundlage
Hallo

Die grün-mit-Auto-drin-beschilderten Strassen heissen Autostrassen. Der Unterschied zu den Autobahnen ist, dass die Fahrbahnen nicht richtungsgetrennt sind, daher ist die zulässige Höchstgeschwindikeit (andere Signalisation natürlich vorbehalten) auch geringer, nämlich 100km/h.

Und ja, die Vignettenpflicht gilt auch auf den Autostrassen. Das steht in der Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen, Art. 1:

_"1 Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von je 3,5 t, die auf Nationalstrassen erster oder zweiter Klasse verkehren, ist eine jährliche Abgabe von 40 Franken zu bezahlen; solche Fahrzeuge müssen mit einer vorschriftsgemäss angebrachten Vignette (Art. 6) versehen sein.

2 Abgabepflichtig ist der Fahrzeugführer.

3 Die Nationalstrassen erster und zweiter Klasse sind im Bundesbeschluss vom 21. Juni 19601 über das Nationalstrassennetz aufgeführt."_

Dabei sind die Autobahnen Nationalstrassen erster Klasse, die Autostrassen in der Regel Nationalstrassen zweiter Klasse, vgl. Bundesgesetz über die Nationalstrassen, Art. 2 und 3:

_"Art. 2

  1. Nationalstrassen erster Klasse
    Nationalstrassen erster Klasse sind ausschliesslich für die Benützung mit Motorfahrzeugen bestimmt und nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich. Sie weisen für beide Richtungen getrennte Fahrbahnen auf und werden nicht höhengleich gekreuzt.

Art. 3
2. Nationalstrassen zweiter Klasse
Nationalstrassen zweiter Klasse sind die übrigen, ausschliesslich dem Verkehr der Motorfahrzeuge offenen Nationalstrassen, die nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich sind. Sie werden in der Regel nicht höhengleich gekreuzt."_

(Die kompletten Gesetze finden sich hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_72.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c725_11.html)

Gruss
Ursula

Hallo

Dann werde ich mir wohl doch eine Vignette kaufen. Es sei denn ich finde noch einen Hubschrauber, der billiger ist :wink:)).

Ihe seid schon ein freundliches Völkchen, Ihr Schweizer!

Viele Grüße
HylTox
*seitjahrenzufriedenerurlauberimkuhundkäseland*