Virtuelle Währung als Bezahlung

Hallo!

Folgende hypothetische Situation:

Max Mustermann ist Student. Als Student darf er nicht länger als 20 Stunden die Woche arbeiten, weil er sonst seine Vorzüge als Student verliert. Er arbeitet bereits als geringfügig Beschäftigter zwischen 15 und 20 Stunden die Woche für 450 Euro im Monat.

Max möchte nun einen Job als Moderator in einem Forum annehmen, in dem er nicht mit echtem Geld bezahlt wird, sondern mit einer virtuellen Währung, für die man sich lediglich virtuelle Güter kaufen kann. Diese Währung muss man sich eigentlich für echtes Geld kaufen, kann sie aber unter keinen Umständen irgendwie zurück in echtes Geld oder echte Güter umwandeln.

  1. Zählt eine solche Beschäftigung als zusätzlicher Minijob, oder wird das als „ehrenamtliche Tätigkeit“ verrechnet. Muss/kann man sowas überhaupt angeben?

  2. Wenn es als Job zählt, wie ermittelt man die Arbeitszeit? Die Tätigkeit wird von zu Hause ausgeführt und es wird keinerlei Protokoll geführt.

  3. Wenn die Bezahlung angegeben werden muss, wie ermittelt man den Wert der Bezahlung? Angenommen die virtuelle Währung kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Preisen gekauft werden (10€ für 100 coins, 20€ für 220 coins, 30€ für 360€ usw.). Welcher Preis ist ausschlaggebend für die Verrechnung des Gehalts, falls überhaupt eine stattfindet?

Gruß,
HW

Oops
Bis 3 zählen muss ich noch üben. *g*

Dauermissverständnis studentische KV
Servus,

vergiss das ganze Konzept.

Die berühmten 20 h/Woche sind keine strikte Grenze, sondern sie werden üblicherweise als ein Indiz dafür verwendet, mit dem beurteilt werden soll, ob das Studium im Vergleich zur Arbeit im Vordergrund steht.

20 h SV-pflichtige Arbeit plus 20 h geringfügige Beschäftigung in der Woche zeigen sehr deutlich, dass das Studium nicht mehr im Vordergrund der Aktivitäten steht. Damit ist das Thema „studentische Krankenversicherung“ erledigt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

vergiss das ganze Konzept.

Die berühmten 20 h/Woche sind keine strikte Grenze, sondern
sie werden üblicherweise als ein Indiz dafür verwendet, mit
dem beurteilt werden soll, ob das Studium im Vergleich zur
Arbeit im Vordergrund steht.

Und wer beurteilt das dann? Oder wird das willkürlich entschieden?

20 h SV-pflichtige Arbeit plus 20 h geringfügige Beschäftigung
in der Woche zeigen sehr deutlich, dass das Studium nicht mehr
im Vordergrund der Aktivitäten steht. Damit ist das Thema
„studentische Krankenversicherung“ erledigt.

Wo kommen die zweiten 20h her?

Servus,

Und wer beurteilt das dann?

Der Träger der Krankenversicherung und ggf. die zuständigen Gerichte. Vor langer Zeit wurde mal ein Fall durch die Instanzen geklagt, in dem ein Student Vollzeit Nachttaxi fuhr und von den beteiligten Gerichten bestätigt bekam, dass man als Student sehr wohl tags studieren und nachts taxifahren kann und dann immer zum Ende des Monats ein bissle schläft.

Oder wird das willkürlich entschieden?

Nein, sondern nach Maßgabe der einschlägigen § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V und § 21 KVLG 1989.

Wo kommen die zweiten 20h her?

Aus meiner offenbar nicht passenden Deutung vager Angaben in der Fragestellung „darf nicht mehr als 20 h“, „arbeitet bereits 20 h als geringfügig Beschäftigter“ - die pauschalen Beiträge bei einer geringfügigen Beschäftigung sind völlig unabhängig vom Status als Student. Weil in der vorgelegten Frage die studentische KV vorkommt, war ich in dem Glauben, es ginge um 20 h geringfügig plus 20 h SV-pflichtig.

Schöne Grüße

MM

Wo kommen die zweiten 20h her?

Aus meiner offenbar nicht passenden Deutung vager Angaben in
der Fragestellung „darf nicht mehr als 20 h“, „arbeitet
bereits 20 h als geringfügig Beschäftigter“ - die pauschalen
Beiträge bei einer geringfügigen Beschäftigung sind völlig
unabhängig vom Status als Student. Weil in der vorgelegten
Frage die studentische KV vorkommt, war ich in dem Glauben, es
ginge um 20 h geringfügig plus 20 h SV-pflichtig.

Sorry, es ging eigentlich nur um den 20h Job + ein paar Stunden als Moderator. Die Stunden scheinen aber offensichtlich nicht weiter problematisch zu sein. Wie sieht es aus mit dem Verdienst (virtuelle Während, die nicht real verwertet werden kann, also keine Bitcoins oder so).

Servus,

ob es mit den Stunden Schwierigkeiten gibt, hängt davon ab, wie man das im Zweifelsfall darstellt; zunächst muss man damit rechnen, dass man immer von der Krankenkasse darauf angehauen wird, wenn dort irgendwie deutlich wird, dass die 20 Wochenstunden überschritten sind. Wenn es z.B. gelingt zu zeigen, dass die bezahlte Mod-Tätigkeit der Erholung dient, die auch ein Werkstudent benötigt, wird da möglicherweise bald Ruhe sein.

Wegen der Bewertung der Coins, die keinen Kurs haben, weil ihr Preis von der jeweils gekauften Menge abhängt, käme es mir angemessen vor, sie genau mit der beschriebenen Staffel und damit in einen z.B. monatlich möglichst geringen Betrag in € umzurechnen.

Schöne Grüße

MM