Hallo!
Folgende hypothetische Situation:
Max Mustermann ist Student. Als Student darf er nicht länger als 20 Stunden die Woche arbeiten, weil er sonst seine Vorzüge als Student verliert. Er arbeitet bereits als geringfügig Beschäftigter zwischen 15 und 20 Stunden die Woche für 450 Euro im Monat.
Max möchte nun einen Job als Moderator in einem Forum annehmen, in dem er nicht mit echtem Geld bezahlt wird, sondern mit einer virtuellen Währung, für die man sich lediglich virtuelle Güter kaufen kann. Diese Währung muss man sich eigentlich für echtes Geld kaufen, kann sie aber unter keinen Umständen irgendwie zurück in echtes Geld oder echte Güter umwandeln.
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Zählt eine solche Beschäftigung als zusätzlicher Minijob, oder wird das als „ehrenamtliche Tätigkeit“ verrechnet. Muss/kann man sowas überhaupt angeben?
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Wenn es als Job zählt, wie ermittelt man die Arbeitszeit? Die Tätigkeit wird von zu Hause ausgeführt und es wird keinerlei Protokoll geführt.
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Wenn die Bezahlung angegeben werden muss, wie ermittelt man den Wert der Bezahlung? Angenommen die virtuelle Währung kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Preisen gekauft werden (10€ für 100 coins, 20€ für 220 coins, 30€ für 360€ usw.). Welcher Preis ist ausschlaggebend für die Verrechnung des Gehalts, falls überhaupt eine stattfindet?
Gruß,
HW