Visa für philipinische Frau

Die Frau eines Deutschen die gemeinsam in den Philippine leben möchte mit deren Sohn das zweite Kind das in Deutschland lebt in Deutschland besuchen und dort leben. Der Mann würde in den Philippinen noch einige Jahre bleiben da er dort ein eigenens Geschäft hat. Sie sind 24 Jahre verheiratet und die Frau war schon öfters in Deutschland auch mit Aufenthaltsgenehmigung, jedoch mit ihrem Mann. Da dieser jedoch wieder im Ausland eine Stelle annahm ging die Frau mit Sohn zusammen mit ihrem Mann wieder zurück in die Philippinen. Welche Aufenthaltsgenehmigung ist hier angebracht? Familienzusammenführung obwohl der Mann später nachkommt?

Woran liegt es, dass ich schon den ersten Satz nicht verstehe ?

Huhu!

Die Frau eines Deutschen (die gemeinsam mit ihm auf den Philippinen lebt) möchte zusammen mit dem gemeinsamen Sohn das andere gemeinsame Kind, welches in Deutschland lebt, in Deutschland besuchen und dort leben.

Nun ist es klarer, denke ich.

Was allerdings nicht klar ist: will sie Deutschland besuchen (Tourist) oder will sie dort leben? (Einwanderung)

FZF zum deutschen Kind - das ist von dem Mann vollkommen unabhängig  vorausgesetzt, das Kind ist noch minderjährig. Für weitergehende infos bitte bei info4alien.de nachfragen.

Berichtigung: Entschuldigen Sie bitte den ersten Satz. Es heißt natürlich : die gemeinsam in den Philippinen leben, möchte mit dem gemeinsamen Sohn… Das zweite Kind ist in Deutschland, 23 Jahre alt und ebenfalls das Kind beider Eheleute. Zu den Fehlern möchte ich noch sagen dass ich nach 42 Jahren in englisch sprechenden Ländern schon manches mal meinen Kampf mit der Deutschen Gramathik habe. Bitte um Verständniss.

Um es mal etwas übersichtlicher zu gestalten: Ein Deutscher lebt mit einer philipinischen Frau auf den Philipinen. Beide haben 2 gemeinsame Kinder,von denen das ältere in Deutschland lebt. Und nun möchte die Frau zu diesem Kind nach Deutschland ziehen,wähend der Mann auf den Philipinen bleibt.

Das ist ziemlich verzwickt. Bei grobem Überfliegen des Textes würde ich erstmal sagen: Nein,das geht nicht,weil eine Familienzusammenführung zu den Kindern nur bei minderjährigen Kindern möglich ist. ABER: Du schreibst,daß die Frau schon eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hat…ist die befristet oder unbefristet ?

Gemäß diesem Link hier
http://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Artike…

Wird eine Aufenthaltsgenehmigung nach 3 Jahren Ehe erstmal befristet,nach 5 Jahren unbefristet ausgestellt. Wenn sie schon eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat,steht dem Leben in D m.E. nichts im Wege. Bin aber kein Einwanderungsanwalt, daher übernehme ich keine Garantie für meine Aussage.