Visa und Aufenthaltsgenehmigung!

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ergibt sich ein sehr ernstes juristisches Problem und ich würde von Ihnen gerne die mögliche Lösungsvorschläge erfahren!

Ich bin seit ein paar Monaten mit einer Mexikanerin zusammen, musste jetzt aber aufgrund von Jobgründen wieder nach Deutschland zurückkehren.

Ich würde meine Freundin gerne dauerhaft nach Deutschland holen und wissen was es da für Möglichkeiten gibt! Sie brauch dafür ja eine Aufenthaltsgenehmigung und dafür wiederrum ein Visum. Ich hatte mir das ganze so gedacht, das Sie hier in Deutschland ab nächstem Semester anfängt zu studieren. Sie hat das Mexikanische Äquivalent zur Allgemeinen Hochschulreife und studiert dort schon seit einiger Zeit Jura. Ihre Deutschkenntnisse sind aber momentan noch begrenzt. Wäre es ihr mit einem Studierenden Visum ebenfalls möglich nebenbei auf Minijob-Basis zu arbeiten? Wie besteht dann die Möglichkeit im Nachhinein, das ganze in ein Arbeitsvisum umzuwandeln? Um ein Studentenvisum zu erhalten, muss der Studienplatz schon bestätigt sein? Wie lange gilt so ein Studierenden Visum? Für Ihre Wohn- und Aufenthaltskosten werde ich schon aufkommen können und kann zur Not auch Unterstützung von meiner Familie erhalten.

Und was wird benötigt um im Ausland ein Deutschland-Visum zu erhalten? Wie sieht es in Situation einer Eheschließung aus? Dann gibt es doch die Möglichkeit einer Einbürgerung nach 3 Jahren oder? Können Sie mir bitte die ganzen Alternativen erläutern und mir die für uns (kosten-)günstigste Variante nennen?

1000 Dank! Mit freundlichem Gruß!

Hi

viele Fragen. Aus Zeitgründen verweise ich mal auf das Board bei info4alien

Dort werden deine Fragen sicher schnell und ausführlich beantwortet:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Gruß fons

Besten Dank, dort werde ich es versuchen!

Hallo Sebastian,

soviele Fragen auf einmal und zu so unterschiedlichen Dingen:
Für ein Studentenvisum muss Sie sich zunächst an eine Uni wenden.
Hier der Link zu einer Seite, die recht umfassend auf alle deine Fragen antwortet, was das Studium hier angeht:
http://www.studium-ratgeber.de/studieninfos-auslaend…
Ein Austauschjahr, da sie ja bereits studiert wäre auch eine Option.

Wie sieht es in Situation einer Eheschließung aus?

Sollte Deine Freundin hier studieren, kannst du sie auch hier heiraten. Sie bekommt dann für die erste Zeit eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis. Nach 5 Jahren kann Sie dann die Einbürgerung beantragen.
Nähere Infos dazu findest du hier:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesreg…

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen

DD

Sehr geehrter Herr…,

es tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen,
dass ich da nicht weiterhelfen kann.
Habe keine Ahnung welche Formen der Aufenthaltsgenehmigungen es gibt, für Studium etc…
Eines ist jedoch sicher, im Fall der Heirat, sind die Probleme am geringsten. 1. Stufe befristete Aufenthaltsgenehmigung, 2. Stufe nach 3 Jahren wenn alle Anforderungen erfüllt sind, Niederlassungserlaubnis, je nach Wohnort mal leichter mal schwerer. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Aufenthaltsgesetz.
Alles Gute und liebe Grüße
Ronald Maier

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ergibt sich ein sehr ernstes juristisches Problem und ich
würde von Ihnen gerne die mögliche Lösungsvorschläge erfahren!

Ich bin seit ein paar Monaten mit einer Mexikanerin :zusammen,

GLÜCKWUNSCH :smile:

musste jetzt aber aufgrund von Jobgründen wieder nach
Deutschland zurückkehren.

Ich würde meine Freundin gerne dauerhaft nach :smiley:eutschland
holen und wissen was es da für Möglichkeiten gibt!

Die deutsche Botschaft berät da gerne.

Sie brauch
dafür ja eine Aufenthaltsgenehmigung und dafür :wiederrum ein
Visum.

Richtig

Ich hatte mir das ganze so gedacht, das Sie hier in
Deutschland ab nächstem Semester anfängt zu :studieren. Sie hat
das Mexikanische Äquivalent zur Allgemeinen :Hochschulreife und
studiert dort schon seit einiger Zeit Jura. Ihre
Deutschkenntnisse sind aber momentan noch begrenzt. :Wäre es
ihr mit einem Studierenden Visum ebenfalls möglich :nebenbei
auf Minijob-Basis zu arbeiten?

Japp. Mit einer Studierenden-Aufenthaltserlaubnis nach § 16 I AufenthG darf bis zu 180 halbe oder 90 ganze Tage im Jahr gearbeitet werden.

Wie besteht dann die
Möglichkeit im Nachhinein, das ganze in ein :Arbeitsvisum
umzuwandeln?

Arbeit finden, Arbeitsvertrag unterschreiben, als Ledige den eigenen Lebensunterhalt sichern. Den Rest macht die Ausländerbehörde.

Um ein Studentenvisum zu erhalten, muss der
Studienplatz schon bestätigt sein? Wie lange gilt so ein
Studierenden Visum?

Kann ich leider nicht sagen, ist fachlich nicht mein Gebiet. Das Visum an sich gilt in der Regel 90 Tage nach Einreise.

Für Ihre Wohn- und Aufenthaltskosten werde
ich schon aufkommen können und kann zur Not auch :Unterstützung
von meiner Familie erhalten.

Ist wichtig, denn für Studierende muss der Aufenthalt finanzeill gesichert sein. Kann durch eine Verpflichtungserklärung oder einen Sperrvermerk bei einer Bank passieren. Optimal wäre ein Stipendium.

Und was wird benötigt um im Ausland ein :smiley:eutschland-Visum zu
erhalten?

Bitte die deutsche Botschaft in Mexiko fragen.

Wie sieht es in Situation einer Eheschließung aus?

Kommt drauf an, wie lieb man sich hat. :smile:
Die meisten heiraten gaaanz urplötzlich in Dänemark - ich gehe davon aus, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Dann würde die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 I S.1 Nr.1 AufenthG erteilt werden können.

Dann gibt es doch die Möglichkeit einer Einbürgerung :nach 3
Jahren oder?

Nein, nicht verwechseln mit der Niederlassungserlaubnis (Unbefristete). Diese kann nach 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft erteilt werden. Vorausgesetzt sie hat ausreichende Deutschkenntnisse und ihr gemeinsamer Lebensunterhalt ist gesichert. Dies gilt aber nur wenn Sie Deutscher sind. Falls Sie selbst Ausländer sind greift nach Eheschliessung § 30 AufenthG und dann § 9 II AufenthG zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis (5 Jahre anstatt 3.) Eingebürgert kann „in der Regel“ nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts werden.

Können Sie mir bitte die ganzen Alternativen
erläutern

Das sind die einzigen möglichen rechtmäßigen Alternativen.

und mir die für uns (kosten-)günstigste :Variante
nennen?

Nicht heiraten. :smile: Kleiner Spaß am Rande. Kann leider nicht sagen wie teuer das ganze Einreiseverfahren wird. Die meisten scheitern jedoch meistens am gesicherten Lebensunterhalt (keine Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln - SGB II oder SGb XII, Sozialhilfe, Wohngeld)

1000 Dank! Mit freundlichem Gruß!

Gerne, mit freundlichem Gruß zurück und viel Erfolg.

Hallo Sebastian,

Sie wissen sicherlich, dass eine juristische Beratung nicht erlaubt ist. Ich antworte Ihnen unverbindlich nach meinem Kenntnisstand.

Ein Visum zu Studienzwecken ist natürlich möglich, ein Studienplatz wird nachgewiesen werden müssen. Dem gehen auch Deutschprüfungen voraus. Sie sollten sich bei Unis oder Stellen zur Vergabe von Studienplätzen dazu auch informieren. Ein Wechsel eines Visums zu Studienzwecken in eine andere Aufenthaltsart ist nicht möglich.In jedem Falle, auch bei Heirat ist die Ausreise und Widereinreise nötig. Arbeitsn dürfen Studenten nur im Rahmen der üblichen möglichen Nebenjobs.

En Visum für Studienzwecke läuft eine gewisse Zeit und wird bei Vorliegen von Scheinen, die man durch bestanden Prüfungen erhält, verlängert.

Eine Einbürgerung ist mener Ansicht nach nach mehr als 3 Jahren erst möglich.

Bezüglich rechtlicher Fragen sollten Sie sich dringend Rat bei einem adäquaten Rechtsanwalt einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ergibt sich ein sehr ernstes juristisches Problem und ich
würde von Ihnen gerne die mögliche Lösungsvorschläge erfahren!

Ich bin seit ein paar Monaten mit einer Mexikanerin zusammen,
musste jetzt aber aufgrund von Jobgründen wieder nach
Deutschland zurückkehren.

Ich würde meine Freundin gerne dauerhaft nach Deutschland
holen und wissen was es da für Möglichkeiten gibt!

Hallo, um sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten zu können, muss sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen.
Um hier zu studieren, muss sie eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung haben, die sie durch entsprechende Zeugnisse nachweisen muss. Darüber hinaus entweder einen Studienplatz oder zur Studienvorbereitung einen entsprechenden Deutschkurs. Sie muss sich krankenversichern lassen und der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Dies kann erfolgen durch die Eltern durch Darlegung ihrer Einkommensverhältnisse bei der Botschaft oder durch einen Dritten in Deutschland durch Verpflichtungserklärung oder durch Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank. Auf dieses Konto muss für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr mindestens 7908,- Euro eingezahlt werden.
Sofern sie dann das Visum erhält, muss sie einreisen und bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis für studienvorbereitende Maßnahmen. Dann kann sie erstmal deutsch lernen. Die Zeit der studienvorbereitenden Maßnahmen darf zwei Jahre nicht überschreiten.

Studenten dürfen 90 ganze oder 180 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Unbegrenzt dürfen sie studentische Nebentätigkeiten an den Hochschulen ausüben. Im ersten Jahr darf sie dies nur in den Ferien sofern sie bei Studienkolleg deutsch lernt. Bei Teilnahme an Deutschkursen darf sie im ersten Jahr nicht arbeiten.

Wenn Ihr heiratet würde Deine Frau eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von Deutschen erhalten, sofern sie über einfache Deutschkenntnisse verfügt. Nach drei Jahren könnte sie dann eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wann sie eingebürgert werden kann weiß ich nicht, weil das nicht mein Fachgebiet ist. Es gibt aber erleichterte Bedingungen.
Ich hoffe ich habe Dir weitergeholfen.
Gruß Maike

Hallo, was für das Visum benötigt wird erfahren Sie bei der zuständigen deutschen Vertretung s.a: http://www.mexiko.diplo.de/Vertretung/mexiko/de/Star…
Was die Fragen über den Aufenthalt betrifft, sollten Sie sich bei http://www.info4alien.de/ „schlau machen“, dort schreiben u.a.a. Mitarbeiter von Ausländerbehörden und können also fachkundige Auskünfte erteilen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiter helfen konnte.

hallo,
mit mexikanischen Gesetzen kenne ich mich leider nicht aus, ich würde diese Fragen bei einer Ausländerbehörde und in einer mexikanischen Botschaft stellen.
viel Erfolg,
Xana

Hallo Sebastian. Die idee mit dem studieren halte ich für die beste variante.
zuerst suchen sie eine hochschule/UNI. dort wird man ihnen erklären können,ob und wie der studienplatz beantragt wird. ist sie angenommen,wird sie ein studentenvisum bekommen können.
(könnte sein,dass sie sogar stipendium beantragen kann,fragen sie bei einem verein nach,der sich in ihrer gegend um ausländer/asylanten kümmert,meist diakonie)
nebenbei jobben wird nicht genehmigt werden. jedoch kann sie auf honorarbasis etwas machen, beispielsweise projekte an schulen/für kommune.evtl.kontakt mit einem schulsozialarbeiter aufnehmen.die machen immer projekte zu interkultureller toleranz.
das studentvisum gilt für die dauer des studiums. dazu kann ein vorgeschalteter deutschkurs beantragt werden.

Studienplatz muß schon bestätigt sein.

anträge aber vorher schon besorgen!!!
das ist auch die chance,die beziehung zu erproben und nicht übereilt zu heiraten.
Variante 2:
Besuchsvisum oder europavisum(3monate zum kennenlernen europas)bei der ausländerbehörde erfragen!
variante3

Für Ihre Wohn- und Aufenthaltskosten werde

ich schon aufkommen können und kann zur Not auch Unterstützung :von meiner Familie erhalten.

das bedeutet eine bürgschaft(wird oft abgelehnt)

und wenn sie durchbrennt,sind sie für alles verantwortlich!und zahlen weiter(versicherung usw.)

Wie sieht es in Situation einer Eheschließung aus?

  • ehefähigkeitsbescheinigung
  • geburtsurkunde
    von ihnen:
  • verdienstbescheinigungen
    und das übliche: ausweise, paßbilder…

Einbürgerung nach 3:Jahren oder?

  • „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“
    viel Erfolg
    überstürzen sie nichts.verliebt sein ist gefährlich!!!
    Mit freundlichem Gruß!
    SigiFreudMarley (Jappy)

fragen sie bei der ausländerbehörde nach!

herzlichen Dank für Ihre ausländerrechtliche Anfrage.

Die von Ihnen gestellten Fragen sprengen den Umfang eine einfachen Antwort.Eine umfassende anwaltliche Beratung durch einen aufs Ausländerrecht spezialisierten Anwalt ist Ihnen zu raten.

Viele Hinweise zum Ausländerrecht werden Sie auf meiner Webseite unter erhalten: http://www.rechtsanwalt-familienzusammfuehrung.de

Gerne stehe ich Ihnen auch unter meiner

Für meinen Tätigkeit nehme ich einen Stundensatz von 220 Euro.

Auch stehe ich Ihnen telefonisch auf meiner Hotline unter 0900 10 40 80 1 für 3 Euro aus dem dt. Festnetz zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
[email protected]

Hallo Sebastian,

in deinem speziellen Fall mit den gezielten Fragen kann ich leider nicht helfen.

Die Visafragen solltest du mit der Ausländerbehörde deiner Stadt klären. Es ist Amts- und mitarbeiterspezifisch, wie da entschieden wird.
Die Leute sind in der Regel auch nett und hilfreich.

Hallo Sebastian0778,

also ich würde sagen das funktioniert so nicht! die mexikanische Hochschulreife muss erst einmal hier anerkannt werden, aber mit unzureichenden Sprachkenntnissen glaub das ja nun wirklich niemand. Macht auch keinen Sinn das zu probieren. Ein Studienvisum erlaubt noch lange nicht zu arbeiten. Eine Umwandlung zu einem Arbeitsvisum…gewagt…Problem sind die Sprachkenntnisse. Ich würde mich ganz neutral bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren, vbielleicht auch in der Nachbarstadt…flöt, kapiert. Bitte nicht allzu große Hoffnungen und Träume in den Ring werfen.
Hab da leider auch nicht mehr Kenntnisse.
Viel Glück trotzdem!!!
Gruß,
D.Neu

Wenn du mit ihr verheiratet bist, bekommt sie am einfachsten ein Visum. Grds. können Ausländer in Deutschland studieren. Das mit den Sprachkenntnissen musst du aber mit der Uni abklären, ohne Sprachnachweis wird sie sich kaum einschreiben können.

alwosa

Sorry, war lange nicht mehr im Internet. Ist deine Frage noch relevant?