Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ergibt sich ein sehr ernstes juristisches Problem und ich
würde von Ihnen gerne die mögliche Lösungsvorschläge erfahren!
Ich bin seit ein paar Monaten mit einer Mexikanerin :zusammen,
GLÜCKWUNSCH 
musste jetzt aber aufgrund von Jobgründen wieder nach
Deutschland zurückkehren.
Ich würde meine Freundin gerne dauerhaft nach
eutschland
holen und wissen was es da für Möglichkeiten gibt!
Die deutsche Botschaft berät da gerne.
Sie brauch
dafür ja eine Aufenthaltsgenehmigung und dafür :wiederrum ein
Visum.
Richtig
Ich hatte mir das ganze so gedacht, das Sie hier in
Deutschland ab nächstem Semester anfängt zu :studieren. Sie hat
das Mexikanische Äquivalent zur Allgemeinen :Hochschulreife und
studiert dort schon seit einiger Zeit Jura. Ihre
Deutschkenntnisse sind aber momentan noch begrenzt. :Wäre es
ihr mit einem Studierenden Visum ebenfalls möglich :nebenbei
auf Minijob-Basis zu arbeiten?
Japp. Mit einer Studierenden-Aufenthaltserlaubnis nach § 16 I AufenthG darf bis zu 180 halbe oder 90 ganze Tage im Jahr gearbeitet werden.
Wie besteht dann die
Möglichkeit im Nachhinein, das ganze in ein :Arbeitsvisum
umzuwandeln?
Arbeit finden, Arbeitsvertrag unterschreiben, als Ledige den eigenen Lebensunterhalt sichern. Den Rest macht die Ausländerbehörde.
Um ein Studentenvisum zu erhalten, muss der
Studienplatz schon bestätigt sein? Wie lange gilt so ein
Studierenden Visum?
Kann ich leider nicht sagen, ist fachlich nicht mein Gebiet. Das Visum an sich gilt in der Regel 90 Tage nach Einreise.
Für Ihre Wohn- und Aufenthaltskosten werde
ich schon aufkommen können und kann zur Not auch :Unterstützung
von meiner Familie erhalten.
Ist wichtig, denn für Studierende muss der Aufenthalt finanzeill gesichert sein. Kann durch eine Verpflichtungserklärung oder einen Sperrvermerk bei einer Bank passieren. Optimal wäre ein Stipendium.
Und was wird benötigt um im Ausland ein
eutschland-Visum zu
erhalten?
Bitte die deutsche Botschaft in Mexiko fragen.
Wie sieht es in Situation einer Eheschließung aus?
Kommt drauf an, wie lieb man sich hat. 
Die meisten heiraten gaaanz urplötzlich in Dänemark - ich gehe davon aus, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Dann würde die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 I S.1 Nr.1 AufenthG erteilt werden können.
Dann gibt es doch die Möglichkeit einer Einbürgerung :nach 3
Jahren oder?
Nein, nicht verwechseln mit der Niederlassungserlaubnis (Unbefristete). Diese kann nach 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft erteilt werden. Vorausgesetzt sie hat ausreichende Deutschkenntnisse und ihr gemeinsamer Lebensunterhalt ist gesichert. Dies gilt aber nur wenn Sie Deutscher sind. Falls Sie selbst Ausländer sind greift nach Eheschliessung § 30 AufenthG und dann § 9 II AufenthG zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis (5 Jahre anstatt 3.) Eingebürgert kann „in der Regel“ nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts werden.
Können Sie mir bitte die ganzen Alternativen
erläutern
Das sind die einzigen möglichen rechtmäßigen Alternativen.
und mir die für uns (kosten-)günstigste :Variante
nennen?
Nicht heiraten.
Kleiner Spaß am Rande. Kann leider nicht sagen wie teuer das ganze Einreiseverfahren wird. Die meisten scheitern jedoch meistens am gesicherten Lebensunterhalt (keine Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln - SGB II oder SGb XII, Sozialhilfe, Wohngeld)
1000 Dank! Mit freundlichem Gruß!
Gerne, mit freundlichem Gruß zurück und viel Erfolg.