VISA-Zahlung nach USA - zahlt Empfänger 5% Gebühr?

Hallo,

für eine künftige Dienstleistung (ein internationaler VoIP-Service) erwartet die US-Firma T. eine Vorauszahlung. Als ich mich mit den AGB der Firma auseinandersetze, sehe ich, daß dererseits für jede Zahlung per Kreditkarte 5% des Betrages als Gebühr erhoben werden. Irritiert frage ich einen Agenten der Firma, der behauptet, das Kreditkartenunternehmen erhebe von ihnen diese Gebühr und sie gäben diese Gebühr nur an ihre Kunden weiter.

Ich rufe also beim Kreditkartenunternehmen (der Bank, die meine Kreditkarte führt) an und frage dort nach den Gebühren für Überweisungen ins Ausland speziell in die USA per Kreditkarte. Man gibt mir die Info, daß es eine Gebühr pro Überweisung gebe, daß diese aber dem überweisenden Kunden separat in Rechnung gestellt werde. Vom Zahlungsempfänger werde keine Gebühr erhoben.

Mit diesen Aussagen der Bank konfrontiert bleibt der Agent der US-Firma T. dabei: ihnen selbst würden vom Kreditkarteninstitut 5% abgezogen.

Da habe ich nun zwei sich widersprechende Aussagen. Weiß hier jemand aus eigener Erfahrung, wie das tatsächlich ist?

Gruß,
Uwe

Ja meinst du denn Visa und Mastercard arbeiten umsonst?
Selbstverständlich zahlt derjenige der die Karte akzeptiert eine Proivsion, egal ob Inland oder Ausland.

Ob diese 5% ist oder nicht kann ich nicht beurteilen aber 3% sind in der Regel es mindestens.

Gruss HighQ

Mein Bankberater lügt mich also an???

Ja, meinst du denn, Visa und Mastercard arbeiteten umsonst?

Quatsch! Ich hatte doch deutlich lesbar geschrieben, daß MIR als Zahlendem seitens der Kreditbank bereits eine Gebühr für die Zahlung berechnet wird. Das ist doch alles andere als „umsonst“!

Selbstverständlich zahlt derjenige der die Karte akzeptiert
eine Proivsion, egal ob Inland oder Ausland.

Und warum sagt mir dann der Bankberater, es werde vom Empfänger keine Gebühr erhoben? Lügt er mich also an?

Warum sollte die Bank eigentlich dem Empfänger ZUSÄTZLICH noch etwas vom Betrag abknöpfen? Das ist doch eigentlich sogar absurd, denn auf diese Weise würde ich einen Betrag nie „exakt“ bezahlen, sondern es würde immer die Gebühr von Zahlbetrag abgezogen, solange ich nicht genau weiß, wieviel an Empfängergebühr erhoben wird und dieses Geld schon gleich mit Zins und Zinseszins draufschlage.

MfG, Uwe

Moin,

ich kann das bestätigen.
Deswegen akzeptieren einige Geschäfte in Deutschland, z.B. einige Tankstellen, keine Kreditkarten mehr, weil sie da 3% Gebühr bezahlen, wenn sie das einlösen.

Wie Du schon richtig festgestellt hast, schmälert das den Gewinn des Zahlungsempfängers. Deswegen werden in Deinem Fall wohl auch die 5% vom ZE aufgeschlagen.

Innerhalb Deutschlands scheinen es 3% zu sein, vielleicht sinds 5% bei Auslandszahlungen.

Gruß,
-Efchen

1 „Gefällt mir“

Hallo,

du haust da was durcheinander:

Wenn du ZAHLST entstehen dem Empfänger eben die genannten Gebühren - du wirst ja schonmal mit KK gezahlt haben, dir werden nur die reinen Zahlbeträge abgezogen.

Wonach du bei der Bank gefragt hast war ÜBERWEISEN - auch die kann man aus dem Verfügungsrahmen durchführen, und da hast dann du die kosten und der Empfänger zahlt meist nix.

Ich schäzte/hoffe mal das erklärt alles.

Grüße

Danke für die Antwort!

Ich schäzte/hoffe mal das erklärt alles.

Nein, es gibt noch Klärungsbedarf…

Ich glaube, „Überweisung“ kann man das NICHT nennen. Ich teile der zahlungsempfangenden Firma in den USA meine Kreditkartendaten mit. Die holen sich denn das Geld über mein Kreditkartenkonto. Was ich ihnen gegeben habe, ist also eine Art „Abbuchungserlaubnis“. Es kann natürlich sein, daß die US-Bank dann von ihrem Kunden, der Firma, 5% einsackt. Aber dafür kann ich nicht!

Wie ist das nun?

Gruß,
Uwe

Er lügt nicht, sondern er weiss es vielleicht nicht besser…

Schliesslich arbeitet er auf der Kundenseite und nicht in dem Bereich, die elektronische Bankdienstleistungen zum unbaren Zahlungsverkehr verkaufen und die Veträge mit den Kartenanbietern verkaufen?

Wenn nun dein Geschäftspartner beschliesst, diese Gebühren bei dir wieder zu holen indem er es auf den Preis aufschlägt so mag dies für dich unschön sein aber in der Preisgestaltung ist er nun mal frei.

Sein Vorgehen mag möglicherweise gegen den Vetrag zwischen Visa und ihm verstossen, aber im Zweifelsfalle kommt einfach kein Geschäft mit dir zustande wenn du nicht bereit bist zu zahlen.

Hallo

Ich glaube, „Überweisung“ kann man das NICHT nennen.

Steht im Widerspruch zu

Ich rufe also beim Kreditkartenunternehmen (der Bank, die meine
Kreditkarte führt) an und frage dort nach den Gebühren für
Überweisungen ins Ausland

Was du meinst ist eine „simple“ Zahlung, oder wie auch immer der Banker da nennt, da zahlst du nur eine Wechselgebühr für Fremdwährungseinsatz, wie eben sonst auch und der VK hat die Gebühren an der Backe.

Wenn du bei der Bank anruft und die nach Überweisungskosten fragst, werden die dir wahrscheinlich auch die nennen …

Grüße

1 „Gefällt mir“

Hoi,

in dem Thread werden verschiedene Sachen vermischt, ich versuche da mal Klarheit rein zu bringen.

Überweisungen

Wir reden hier von einer Überweisung zu Lasten eines Inländischen Girokontos und zugunsten eines Kontos in Amerika.
Hierbei gibt es 3 gängige Varianten wie die anfallenden Gebühren berechnet werden

  1. Der Absender zahlt alles
    Das beinhaltet die Gebühren der eigenen Bank und der Fremdbank (Risko da ungewiss was die Empfängerbank für Kosten hat)

  2. Absender und Empfänger teilen sich die Kosten
    Hier zahlt der Absender die Kosten der absendenden Bank, und der Empfänger die der seinigen.

  3. Der Empfänger zahlt alle Kosten
    Die beste Variante für den Absender :smile:

Falls der Empfänger kein Konto hat (was in USA nicht unüblich ist) kann man dem Empfänger auch einen s.g. MoneyOrder zusenden. Das ganze sieht so aus wie ein Scheck, und ist eine unbedingte Zahlungsanweisung an den Inhaber. Gebühren sind hier ähnlich wie bei einer Überweisung.

Kreditkartenzahlung

Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um direkte Zahlungen die wie Bargeld gehandhabt werden, sie werden direkt dem Kreditkartenkonto belastet und verrringern das Kreditkartenlimit um den verfügten Betrag.

Das besondere dabei ist, das die Kreditkartenunternehmen (z.B. VISA, MasterCard oder AMEX) den Händlern die Ihre Karten akzeptieren wollen, eine umsatzabhängige Gebühr abverlangen.

Diese Gebühr ist von der Branche abhängig und wird individuell vereinbart. Tankstellen haben i.d.R. 2% vom Umsatz zu entrichten, Einzelhandelsgeschäfte 3% und risikoreiche Branchen wie das horizontale Gewerbe und Zahlungen über Internet/Telefon sind schnell mal mit 5% und mehr dabei.

Und genau letzteres ist etwas das dein Händler nun auf dich umlegen kann und mittlerweile auch darf! Dies war bis vor einiger Zeit nämlich durch die Kreditkartenunternehmen untersagt.

Wem das nicht passt, der muss sich einen anderen Anbieter suchen. :smile:

Ich hoffe das ich etwas Licht ins Dunkle gebracht habe.

Grüße
Michael

Hallo,

Und genau letzteres ist etwas das dein Händler nun auf dich
umlegen kann und mittlerweile auch darf! Dies war bis vor
einiger Zeit nämlich durch die Kreditkartenunternehmen
untersagt.

Hast du da nähere Infos dazu? Ich dachte immer eine Firma (jedenfalls in Deutschland, in den USA kann das anders sein, falls es sich darauf bezog) darf einen Kartenzahler nicht benachteiligen.

Cu Rene

Hi,

ich habe mal kurz gegoogelt, aber nix dazu gefunden.

Ich weiss es durch Rundschreiben bei meinem Arbeitgeber.
Es bezieht sich auf dei AGB-Änderungen der Kreditkartenunternehmen gegenüber Ihren Kunden.

Ein gesetzliches Verbot gab es ohnehin nie.

Grüße
Michael

Hallo,

Und genau letzteres ist etwas das dein Händler nun auf dich
umlegen kann und mittlerweile auch darf! Dies war bis vor
einiger Zeit nämlich durch die Kreditkartenunternehmen
untersagt.

daran hat man sich aber nicht konsequent gehalten, zumindest nicht im Ausland.

Gruß
Christian