VisdP Bayerisches Pressegesetz

Hallo Leute, folgender Fall:

Person A verteilt in der Öffentlichkeit politische Flugblätter und hat als Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes eine fiktive Person mit fiktiver Anschrift angegeben.
Die zuständige Staatsanwaltschaft leitet daraufhin Ermittlungen gegen Person A ein.
Was hat Person A zu erwarten?
Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?

Vielen Dank

Hallo,
das bayer. Pressegesetz: http://by.juris.de/by/gesamt/PresseG_BY_2000.htm
Alleine der Verstoß einen Verantwortlichen zu nennen kann schon mit Geldstrafe geahndet werden.
Die Falschangabe wird dann berücksichtigt, könnte aber eine eigene Straftat sein.

Cu Rene

Weiß jemand nach welchem Paragraphen die Falschangabe explizit strafbar ist?
Sind Fälle bekannt in denen es zu einer Verurteilung kam, sodass man sich ein Bild von etwaigen Geldbußen machen kann?
Spielen bei der Verurteilung auch Faktoren wie die verteilte Anzahl von Flugblättern mit?

Vielen Dank