Hallo,
als Einzelunternehmer (kein Kaufmann) muss man ja mit dem vollen Namen (Vor- und Zuname) auftreten. Gilt dies auch für Visitenkarten?
Muss z.B. unter dem Firmennamen der Inhaber aufgeführt sein (es geht hier um Visitenkarten für einen Angestellten).
Danke im Voraus.
Katja
Hallo, Katja,
Muss z.B. unter dem Firmennamen der Inhaber aufgeführt sein
(es geht hier um Visitenkarten für einen Angestellten).
Meines Wissens nach gibt es für Visitenkarten überhaupt keine „Vorschriften“. Bei einer Firmenkarte für einen Beschäftigten muß der Inhaber nicht aufgeführt werden, erwartet man auch nicht, denn der Angestellte (Beauftragte) steht ja auf der Karte und um den geht es ja.
Grüße Heinz