Visitenkarten

Hallo,

ist es bei Visitenkarten eigentlich auch Pflicht (wie bei einer Website) die ganze Adresse mit Telefonnummer, Kontaktdaten usw. aufzuführen bei einer selbständigen Beruflichkeit oder reicht auch Name, Telefonnummer, ggfs. noch Website?

Danke.

Tach,

ist es bei Visitenkarten eigentlich auch Pflicht

eine Visitenkarte ist kein amtliches Dokument, sondern ein Werbemittel.

Da kannst Du drauf schreiben, was Du lustig bist. (solang Du Dir keinen Titel etc. andichtest)

Gandalf

ist es bei Visitenkarten eigentlich auch Pflicht (wie bei
einer Website) die ganze Adresse mit Telefonnummer,
Kontaktdaten usw. aufzuführen bei einer selbständigen
Beruflichkeit oder reicht auch Name, Telefonnummer, ggfs. noch Website?

So blöde es klingt, das hängt vom Beruf ab. In meinem gibt es dort eine Menge Angaben, die auf einer Visitenkarte stehen müssen. Wäre ich selbständiger IT-Berater oder Malermeister könnte ich mir aussuchen, was ich auf meine Visitenkarte drucken lasse.

Hallo,

So blöde es klingt, das hängt vom Beruf ab. In meinem gibt es
dort eine Menge Angaben, die auf einer Visitenkarte stehen
müssen. Wäre ich selbständiger IT-Berater oder Malermeister
könnte ich mir aussuchen, was ich auf meine Visitenkarte
drucken lasse.

kannst Du das in irgend einer Form mit Quellen belegen?

Eine Visitenkarte ist schließlich kein Handelsbrief.

Gruß

S.J.

Hallo,

ach, da geht so einiges auf die Visitenkarte…

Grundlage wäre z.B.:
Bereits beim ersten Geschäftskontakt muss der Versicherungsvermittler dem Kunden in Textform Informationen zur Verfügung stellen (§ 11 Abs. 1 VersVermV).

http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/k…

Der Einfachheithalber wird fast alles meist auf die Vsitenkarten gedruckt.

VG René

kannst Du das in irgend einer Form mit Quellen belegen?

§ 11 VersVermV

Hi,

ich glaube einfach, dass es auch einen Unterschied macht, ob man Rechtsanwalt, Versicherungsvertreter, Steuerberater oder sonstiges ist aus einem ganz strikt regelmentierten Bereich oder jemand, der aus einem nicht in dem Sinne regelmentierten Bereich stammt, z.B. Wellness, Kosmetik, irgendetwas esoterisches usw. usf.

Ich kann mir vorstellen, dass bei Punkt 2 auch erheblich weniger auf der Visitenkarte erlaubt ist als unter Punkt 1.