WEnn ich Visitenkarten verteile auf deinen div. Dienstleistungen stehen was ich kann (Fachinformatiker) udn diese verteile und „noch“ kein Gewerbe habe, kann mir da jemand irgedwie Ärger machen deswegen.
Könnte ja sein dass ich „nur“ schwarz arbeite und nie ein Gewerbe machen will usw usw… wie ist das rechtlich?
keine angst, marco,
wenn du dich auf den visitenkarten ähnlich kraus wie hier ausdrückst, wird niemand auf die idee kommen, daß die verteilung der kundenaquise dient.
und selbst wenn (was ich aber für ausgeschlossen halte): wer sagt denn, daß du für deine dienstleistungen vom kunden geld nimmst?
gruß
ann
Es ist auch nicht verboten, vor der Unternehmesgründung, bereits Werbung zu betreiben.
Gruß
JCK
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