Hallo Corinna,
nein,hier in D darf man nur dann einen Titel führen,wenn man
ihn auch rechtmäßig erworben hat…
Das ist nicht ganz richtig. In Deutschland darf man grundsätzlich jeden Titel führen und sich auch auf die Visitenkarte schreiben. Es gibt nur ganz bestimmte Ausnahmen für bestimmte Titel, wie etwa Diplombetriebswirt, Rechtsanwalt, etc., weil es diesbezüglich entsprechende Vorschriften gibt.
Wenn man sich jedoch einen nicht durch Gesetz geschützten Titel ausdenkt oder so kennzeichnet, dass klar ist, dass man das (noch) nicht ist, wie in dem genannten Beispiel: „Vorraussichtlich ab Herbst 2008: Fachwirt für betriebliches Management (IHK)“, dann kann man sich so nennen und sich den auch auf die Stirn kleben.
In Deutschland und anderen Ländern wimmelt es nur so von Titeln auf Visitenkarten, die man gar nicht erwerben kann, weil es sie eben nicht gibt, bzw. man sie noch nicht erworben hat. Es gibt keine Regelung, die das untersagt.
Bestes beispiel ist hier übrigens bei Bewerbungen der völlig übliche „Dr. jur. in spe“, also ähnlich dem hier genannten Beispiel.
Dea