Visitenkarten und noch nicht erreichte Abschlüsse

Hallo,

kann mir jemand folgende Frage beantworten?

Darf man auf einer Visitenkarte einen Hinweis auf eine anstehende Zielerreichung machen, z.B.: Vorraussichtlich ab Herbst 2008: Fachwirt für betriebliches Management (IHK) oder darf man solche Informationen erst nach bestandener Prüfung abdrucken?

Würde mich über Hilfe freuen!

LG

Corinna

Hallo!

kann mir jemand folgende Frage beantworten?

Darf man auf einer Visitenkarte einen Hinweis auf eine
anstehende Zielerreichung machen, z.B.: Vorraussichtlich ab
Herbst 2008: Fachwirt für betriebliches Management (IHK) oder
darf man solche Informationen erst nach bestandener Prüfung
abdrucken?

In Österreich ist für angehende Mediziner der Titel „candidus medicus“ sehr beliebt.
In D darfst Du m.W. jeden Titel führen, den Du auch innehast. Gegen „candidus oeconomicus“ sollte niemand etwas haben, solange Du Dich zumindest im Ansatz um eine wirtschaftsgerichtete Ausbildung oberhalb der Industriekauffrau bemühst.

Gruß,
M.

P.S.: eine persönliche Ansicht: so etwas ist dermassen affig, das gibt´s gar nicht. Mache Deinen Abschluß und schreibe ihn Dir dann auf die Karte, wenn Du es für nötig hältst. Aber einen geplanten IHK-Kursabschluß auf einer Visitenkarte zu sehen, würde mich als Kunden eher stutzig machen…

Hallo Corinna,

nein,hier in D darf man nur dann einen Titel führen,wenn man ihn auch rechtmäßig erworben hat…

Außerdem möchte ich einmal dazu anmerken,das nicht der Titel…sondern
die Persönlichkeit zählt…

Hallo!

In Österreich ist für angehende Mediziner der Titel „candidus
medicus“ sehr beliebt.

Einen „candidus medicus“ gibt’s nicht. Der „canditatus medicinae“ ist kein akademischer Grad oder Titel, sondern lediglich eine traditionelle Bezeichnung für Studenten in höheren Semestern.
Praktische Bedeutung hat das z.B. wenn Studenten an Projekten oder Veröffentlichungen arbeiten und so dokumentieren, dass sie das jeweilige Fach studieren (cand.med., cand.iur., cand.theol. usw.). Das außeruniversitäre „Auftreten“ unter diesen Bezeichnungen sorgt hingegen eher für Heiterkeit.
Grüße, Peter

Hallo Corinna,

nein,hier in D darf man nur dann einen Titel führen,wenn man
ihn auch rechtmäßig erworben hat…

Das ist nicht ganz richtig. In Deutschland darf man grundsätzlich jeden Titel führen und sich auch auf die Visitenkarte schreiben. Es gibt nur ganz bestimmte Ausnahmen für bestimmte Titel, wie etwa Diplombetriebswirt, Rechtsanwalt, etc., weil es diesbezüglich entsprechende Vorschriften gibt.

Wenn man sich jedoch einen nicht durch Gesetz geschützten Titel ausdenkt oder so kennzeichnet, dass klar ist, dass man das (noch) nicht ist, wie in dem genannten Beispiel: „Vorraussichtlich ab Herbst 2008: Fachwirt für betriebliches Management (IHK)“, dann kann man sich so nennen und sich den auch auf die Stirn kleben.

In Deutschland und anderen Ländern wimmelt es nur so von Titeln auf Visitenkarten, die man gar nicht erwerben kann, weil es sie eben nicht gibt, bzw. man sie noch nicht erworben hat. Es gibt keine Regelung, die das untersagt.

Bestes beispiel ist hier übrigens bei Bewerbungen der völlig übliche „Dr. jur. in spe“, also ähnlich dem hier genannten Beispiel.

Dea

P.S.: eine persönliche Ansicht: so etwas ist dermassen affig,
das gibt´s gar nicht. Mache Deinen Abschluß und schreibe ihn
Dir dann auf die Karte, wenn Du es für nötig hältst. Aber
einen geplanten IHK-Kursabschluß auf einer Visitenkarte zu
sehen, würde mich als Kunden eher stutzig machen…

ja das kann ich durchaus nachvollziehen. besagte fiktive person möchte allerdings auf eine fachmesse gehen um dort branchenkontakte zu machen, weil sie ggf nach dem fachwirt beruflich weiterkommen möchte. da der fachwirt an der stelle sehr hilfreich wäre (und dieses angestrebte ziel ja sonst keiner kennt) würde sie das für hilfreich erachten…

auf jeden fall habe ich verstanden (aus den bisherigen antworten) das man es darf aber es nicht sonderlich hoch geschätzt wird

ich danke allen für die schnellen antworten!

lg

corinna

Hallo,

soso…also darf ich jetzt ungestraft auf meine Visitenkarte schreiben:
„Professor Doktor in spe“ oder was??..

Dazu hätte ich dann aber gerne einmal die passenden Gerichtsurteile von dir…-)

Gerichtsurteile, Gerichtsurteile, Gerichtsurteile.

Wie wäre es denn mal mit einem Blick ins Gesetz (§ 132 a StGB) und einer Portion gesundem Menschenverstand? Es ist doch, wenn jemand angibt, er werde bald Professor oder was auch immer sein, klar gesagt, dass er es jetzt noch NICHT ist. Er führt also diesen Titel nicht.

Lieber Elvis, der Stern, wieso nur musst du immer deine höchstpersönlichen Vermutungen zu Wahrheit hochloben?

Levay

3 Like

Guten Morgen!

P.S.: eine persönliche Ansicht: so etwas ist dermassen affig,
das gibt´s gar nicht. Mache Deinen Abschluß und schreibe ihn
Dir dann auf die Karte, wenn Du es für nötig hältst. Aber
einen geplanten IHK-Kursabschluß auf einer Visitenkarte zu
sehen, würde mich als Kunden eher stutzig machen…

ja das kann ich durchaus nachvollziehen. besagte fiktive
person möchte allerdings auf eine fachmesse gehen um dort
branchenkontakte zu machen, weil sie ggf nach dem fachwirt
beruflich weiterkommen möchte. da der fachwirt an der stelle
sehr hilfreich wäre (und dieses angestrebte ziel ja sonst
keiner kennt) würde sie das für hilfreich erachten…

Das ist es nicht, glaube mir.
Im Gespräch kann man erwähnen, dass man gerade besagte Ausbildung macht. Das reicht völlig aus.

auf jeden fall habe ich verstanden (aus den bisherigen
antworten) das man es darf aber es nicht sonderlich hoch
geschätzt wird

So ist es.

Gruß,
M.

Hallo Levay,

erkennst du eigentlich Ironie???..

Du willst mir doch wohl hoffentlich nicht erzählen, dass all der Unsinn, den du hier regelmäßig verzapfst, nur IRONISCH gemeint ist, oder? Dann hätte ich mich ja all die Jahre umsonst über dich aufgeregt :wink:

Ich glaube dir das mit der Ironie nicht. Denn du hast schon vor dem Eintrag von cmd.dea das vertreten, was du danach vertreten hast und mir jetzt als Ironie verkaufen willst.

Levay

1 Like