VISUM ..Besuch im Schengen-Raum

Ja hallo zusammen.Ich möchte mich sofort für meine Rechtschreibfehler entschuldigen.Ich bin eine 56 Jahre Junge :smile: Ausländerin und erst seit 6 Jahren in DE…

Kurz und Knapp möchte ich meine Frage Stellen…

Meine Schwester 63 Jahre… war bei mir 3 mal In DE zur Besuch (sage sofort Sie hatte nie eine Straftat begangen und war immer Pünktlich raus)…

Schon seit 3 Jahren wird ein Besucher Visum Antrag abgelehnt (ah ja Sie kommt aus Russland )und wie es üblich ist wird dabei kein Grund genannt…

Heute hat meine Schwester Riesen Glück gehabt und bekam ein Schengen Visum für Tschechische Republik für 14 Tage…Ab November…

Und jetzt kommt die Frage selbst ,Darf meine Schwester sich in EU frei bewegen?
Um klar zustellen ich kann auch um sie zusehen ruhig nach Tschechien fahren und dort die 14 Tage gemeinsam verbringen…

Darf Sie direkt aus St.Petersburg nach Frankfurt kommen?? Kann es sein das unsere Grenz Polizei am Frankfurter Flughafen irgendwie die Einreise Verbittet?bzw diese Visum "löschen"wird?
hat die Polizei irgendwelche Info darüber das der BesucherVisum Antrag 3 mal abgelehnt war?
Wie läuft das heute in der Regel ab?
Danke im vorraus
p.s…die genaue Bezeichnung vom Visum werde ich morgen erfahren

Hallo,

ich habe folgende gesetzlichen Bestimmungen gefunden:

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen
(1) Der Aufenthaltstitel wird für das Bundesgebiet erteilt. Seine Gültigkeit nach den Vorschriften des Schengener Durchführungsübereinkommens für den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien bleibt unberührt.

Artikel 10 - Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
(1) Es wird ein einheitlicher Sichtvermerk eingeführt, der für das Hoheitsgebiet aller Vertragsparteien gültig ist. Dieser Sichtvermerk, dessen Gültigkeitsdauer in Artikel 11 geregelt wird, kann für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten erteilt werden.

Danach sieht es so aus, als wenn ein „Schengen-Visum“ für den gesamten Schengen-Raum (also auch die BRD) gilt.

Liebe Grüße

Hallo!

Mit einem tschechischen Visum kann man auch nach Deutschland und alle anderen Schengen-Staaten.

Gruß
Tom

Servus,

falls es sich nicht um ein D-Visum (mit nationaler Gültigkeit, ist dann kein „Schengen“-Visum) handelt oder sich aus dem eingetragenen Zweck des Visums ergibt, dass der Besuch anderer Staaten als des ausstellenden nicht dem Zweck des Visums entspricht.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Das ist natürlich richtig. Beim A, B und C Visum müsste eine Einschränkung aber ausdrücklich vermerkt sein und ist nur ausnahmsweise zulässig. D Visum kommt nach der Anfrage eh nicht in Betracht.

Gruß
Tom

Servus,

ja, da hast Du Recht - von einem D-Visum braucht man hier nicht zu reden.

Business-Visum „C“ ist nicht ausgeschlossen, weil man die über die entsprechenden Agenturen viel leichter kriegen kann als Besuchervisa, bei denen die deutschen Behörden ein Vielfaches von dem als „notwendige Mittel für den Lebensunterhalt“ nachgewiesen haben wollen, was ihre Kollegen aus anderen Abteilungen als „ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt“ ansehen, wenns ums Zahlen geht.

Und je nachdem, wie die Einladung formuliert ist, kann ein Business-Visum „C“ die Bewegungsfreiheit schon ziemlich einschränken, wenn es konkret auf das beschränkt wird, was in der Einladung steht. Ich könnte mir denken, daß die gleichen Tschechen, die vor 1990 ganze Omnibusse voll westdeutscher Touris mit nicht mehr gültigen Fünfzigkronenscheinen (oder warens Fünfhunderter?) versehen haben, inzwischen ganz gut im Visageschäft etabliert sind.

Nungut, aber so viel Halbseidenes wollenwer mal nicht unterstellen.

Schöne Grüße

MM