Bekannte kommt aus Brasilien und hat ein Visum bis 09.11.06 in Deutschland.
Habe jetzt gehört, dass man über die Schweiz noch ein Visum für weitere 3 Monate beantragen kann?
Wenn ja, wie ist das möglich?
Wie ist die Vorgehensweise?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. werden?
Welche Kosten entstehen?
Und vorallem wo kann man dieses Visum beantragen?
Bekannte kommt aus Brasilien und hat ein Visum bis 09.11.06 in
Deutschland.
Habe jetzt gehört, dass man über die Schweiz noch ein Visum
für weitere 3 Monate beantragen kann?
Wenn ja, wie ist das möglich?
Wie ist die Vorgehensweise?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. werden?
Welche Kosten entstehen?
Und vorallem wo kann man dieses Visum beantragen?
Wenn Du mitteilst, welches Visum diese Bekannte hat, kann man Dir auch weiterhelfen. Ich vermute mal wegen der 3 Monate handelt es sich um ein „Touristenvisum“, welches Deine zuständige Stadt- bzw. Kreisverwaltung ausgestellt hat. Dieses Visum kann man bei dieser Stelle auch bis zu 3 weiteren Monaten verlängern Lassen.
ein nationales Visum wird von den deutschen Botschaften ausgestellt und in den seltensten Fällen von den deutschen Ausländerbehörden verlängert.
Du meinst wahrscheinlich, dass deine Bekannte eine AUfenthaltserlaubnis für Deutschland hat. Damit kann sie innerhalb des Schengener Gebiets problemlos reisen und sich in einem der Schengener Staaten bis zu 3 Monaten als Tourist aufhalten. ABER: Ich meine, die Schweiz ist noch kein „richtiges“ Mitglied der Schengener Vertragsstaaten. Ich empfehle dir daher, dich mal bei der Schweizer Botschaft für deine Bekannte zu erkundigen. Vielleicht benötigt sie für die Schweiz gar kein Visum? Als Tourist können Brasilianer schließlich auch nach DE ohne Visum einreisen und bis zu 3 Monaten hierbleiben.
Wie gesagt, alle Fragen über ein Schweizer Visum müsste dir die Schweizer Botschaft beantworten können.
Liebe Grüße,
Bea
Es handelt sich um ein Visum für 6 Monate Aufenthalt in
Deutschland (Nürnberg).
Nochmals als Nachfrage: wer hat dieses Visum ausgestellt? Ich vermute immer noch, dass dieses die Deutsche Botschaft in Brasilien war. Und ich vermute, weiter, dass diese Bekannte von einem deutschen Staatsbürger „eingeladen“ wurde. Die Entscheidung dieses Visum zu erteilen, wurde von der deutschen Botschaft getroffen.
Ein Bekannter aus der Schweiz hat jetzt den Vorschlag von 3
Monaten eben über die Schweiz gemacht.
Die Schweiz hat das Schengener Abkommen nicht unterzeichnet, glaube ich zumindest. Der Bekannte meint eventuell, dass man über die deutsche Botschaft in der Schweiz dieses Visum nochmals verlängern könnte. Aber warum in die Schweiz fahren, wenn man die Behörden in Deutschland nutzen kann.
Du hast irgendetwas von Nürnberg geschrieben. Daher vermute ich weiter, dass Du oder irgendjemand anderes, diese Bekannte eingeladen hast. Es muss jemanden geben, der bei einer Ausländerbehörde in Deutschland eine Verpflichtungserklärung (für das Aufkommen aller Kosten (Flug, Versicherung, Unterkunft, evtl. Abschiebung etc.)) unterschrieben hat, damit die deutsche Botschaft in Brasilien das Visum erteilt.
Diese Person sollte sich mit der bras. Bekannten an diese Stelle wenden und versuchen das Visum nochmals zu verlängern. Der Weg in die Schweiz zur deutschen Botschaft dort ist meiner Meinung nach sinnlos, weil erst wieder die Verpflichtungserklärung aus Deutschland vorliegen muss.
Gruß,
Michael
PS: würde mich interessieren, wie das ganze ausgegangen ist.