Guten Tag,
benötigt ein türkischer Staatsbürger (in D wohnhaft) ein Visum für die Einreise in die USA bzw. bei dem Zwischenstopp in London?
Vielen Dank,
viele Grüße von Nina
Guten Tag,
benötigt ein türkischer Staatsbürger (in D wohnhaft) ein Visum für die Einreise in die USA bzw. bei dem Zwischenstopp in London?
Vielen Dank,
viele Grüße von Nina
Hi Nina,
nachfolgend die notwendigen Infos.
Bye
Rolf
Herkunftsland: Türkei, Einreise als Tourist
Einreiseinformation für USA
Reisende sollten sich auf erhöhte Sicherheitskontrollen einstellen. Sie sollten für die Abfertigung bei Reiseantritt genügend Zeit einplanen, um diese Kontrollen zu passieren, und sich kooperativ gegenüber dem - nicht immer uniformierten - Sicherheitspersonal verhalten. Scherzhaft gemeinte Bemerkungen über den Besitz von Waffen, Bomben sowie chemischen oder biologischen Kampfmitteln sind leicht misszuverstehen und können empfindliche Folgen nach sich ziehen: Das Strafmaß bei Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen kann bis zu fünf Jahren Gefängnis betragen, sowie zusätzlich hohe Geldstrafen.
Bitte beachten: In Folge der Anschläge vom 11. September 2001 wenden die Vereinigten Staaten ihre Einreisebestimmungen wesentlich strikter an. Hiervon sind auch deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige betroffen. Dies gilt z.B. für Personen,
die bei einem früheren USA-Aufenthalt die erlaubte Aufenthaltsdauer überzogen haben (auch wenn dies nur um wenige Tage der Fall war und schon länger zurückliegt),
die bereits früher bei der Einreise in die USA Probleme hatten,
bei denen es Anhaltspunkte für die Begründung eines Daueraufenthalts gibt (Verwandte oder Verlobte in den USA, Bestehen eines Arbeitsvertrags, Vorliegen eines amerikanischen Führerscheins o.ä.),
die in den USA wegen einer Straftat angeklagt oder verurteilt wurden (u.U. auch Verkehrsdelikte),
oder von denen die amerikanischen Behörden vermuten könnten, dass sie sich an einem Terroranschlag beteiligen wollen.
Bitte im Zweifelsfall rechtzeitig vor Reiseantritt mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung setzen oder sich auf der Website der us-amerikanischen Botschaft ("www.us-botschaft.de") über eventuelle weitere Verschärfungen oder Änderungen der Einreisebestimmungen informieren.
Hinweise zur Gepäckkontrolle
Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke aller Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) empfiehlt Flugreisenden, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, verschlossene Gepäckstücke gewaltsam zu öffnen. In diesem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden.
Hinweise zur Weitergabe der Reservierungs- und Check-In-Daten an die US-amerikanischen Zollbehörden
Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Zollbehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben von Passagieren zur Verfügung zu stellen. Die Offenlegung der Reservierungs- und Check-In-Daten ist die Voraussetzung für den Antritt eines Fluges nach oder von den USA. Die personenbezogenen Reservierungsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Tel. Nr.) werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
Weitere Informationen hierzu können auf der Internetseite der US-Botschaft (www.us-botschaft.de) unter Sicherheitshinweise für Reisende (Department of Transportation) abgerufen werden.
Sonstige Informationen
* Die nachstehend aufgeführten Ein- und Durchreisebestimmungen gelten für die 50 US-Bundesstaaten, für Puerto Rico sowie für die US-Virgin Islands (Amerikanische Jungferninseln).
Bei beabsichtigten Reisen in amerikanische Gebiete im pazifischen Raum sind rechtzeitig vor Reisebeginn Einzelheiten bei einem visaberechtigten amerikanischen Konsulat zu erfragen.
* Ist während des USA-Aufenthalts eine Reise nach Mexiko beabsichtigt, sollten die Reisenden, die üblicherweise mit Touristenkarte nach Mexiko einreisen dürfen, diese bereits in ihrem Heimatland bei einer mexikanischen Vertretung besorgen (Grenzkontrollen vor Ort reibungsloser). Reisende, die eventuell noch der mexikanischen Visumpflicht unterliegen, müssen grundsätzlich das Visum in ihrem Heimat-/Wohnsitzland vorab besorgen.
Notwendige Nachweise bei Einreise
Alle ausländischen Reisenden müssen grundsätzlich im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreiseflugscheine oder -schiffspassagen sowie ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts sein.
Gültigkeitsdauer der Dokumente
Grundsätzlich müssen die Reisepässe mindestens noch 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Bei nachfolgend genannten Staatsangehörigen müssen die Reisepässe jedoch nur für die Dauer des Aufenthaltes (d.h. mindestens bis zum Rückflugdatum) gültig sein: u.a. Bundesrepublik Deutschland, EU-Staaten, Australien, Island, Israel, Japan, Liechtenstein, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Schweiz, Singapur, Thailand, Türkei.
ACHTUNG: Ab dem 1. OKTOBER 2003 können deutsche Staatsangehörige nur noch mit dem maschinenlesbaren roten Europapass in die Vereinigten Staaten einreisen. Diese neue Bestimmung wird auch für Babys und Kleinkinder gelten. Ältere, nicht maschinenlesbare Pässe sowie Kinderausweise und Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden nach dem 30. September 2003 nicht mehr akzeptiert. Bei Staatsangehörigen von Belgien werden ab 15. MAI 2003 ebenfalls nur noch maschinenlesbare Pässe im Rahmen des Visa-Waiver-Program anerkannt.
Einreise ohne Visum
Vom Visumzwang befreit sind:
* Inhaber eines offiziellen Reisedokuments, ausgestellt von einer konsularischen oder diplomatischen US-Vertretung.
* Inhaber einer US-Immigration Form I-512, ausgestellt von US-Einwanderungsbehörden.
* Inhaber eines US-Pass I-688A mit section nbr. 210.
Ein Visum ist erforderlich, sofern oben nichts anderes erwähnt ist
Antragsdauer
Antragsteller sollten sich so früh wie möglich vor der Reise (auf jeden Fall etwa 6 bis 8 Wochen vorher) um einen persönlichen Gesprächstermin beim für sie zuständigen Konsulat bemühen (Tel. 0190 85 00 55, Gebühren 1,86 Euro/Minute) und bei dieser Gelegenheit auch danach fragen, welche Unterlagen sie zu dem Termin mitbringen müssen (sehr wichtig, sonst keine weitere Bearbeitung und u.U. starke zeitliche Verzögerung wegen neuer Terminvereinbarung!).
Deutsche sowie Personen, die bereits seit mindestens sechs Jahren in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Reisepass besitzen, können etwa 5 Arbeitstage nach ihrem persönlichen Gespräch mit dem Erhalt des visierten Passes rechnen.
Deutsche und andere Reisende unter 14 oder über 59 Jahren aus EU-Ländern oder Ländern, die dem Visa Waiver Programm angeschlossen sind, sollten ihr Visum postalisch oder per Drop Box etwa 3 bis 4 Wochen, wenn möglich, bereits 6 bis 8 Wochen vor der geplanten Abreise beantragen (für Iraner siehe nachstehenden Satz).
Für Staatsangehörige des Iran (ohne Rücksicht auf Aufenthaltsberechtigung), Staatsangehörige aus Drittländern (nicht EU-Länder), deren Aufenthalt in Deutschland weniger als sechs Jahre beträgt, Inhaber von Flüchtlings- u. ä. Pässen, Personen, die vorbestraft sind oder die schon einmal aus den USA ausgewiesen oder an der US-Grenze abgewiesen wurden, Personen, für die die Einschränkungen des „I-94 W-Verfahrens“ zutreffen GILT GRUNDSÄTZLICH EINE LÄNGERE ANTRAGSDAUER, da meist noch Rückfrage in USA notwendig ist.
WÄHREND DER SOMMER- UND WINTERFERIENZEITEN ist erfahrungsgemäß mit einer noch längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Transitinformation für Großbritannien
Hinweise
Die Transitvergünstigung gilt für einige Nationalitäten nicht! Bitte sorgfältig die folgenden Abschnitte bis zum Ende durchlesen!
Durchreise
Kein Transitvisum benötigen:
Danke Rolf! (ohne Text!)
ot