ich bin kein EU-Bürger und habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Brauche ich ein Visum für England ? Müsste beruflich dorthin. Wenn ich mir ein „privates“ Visum für ein Jahr ausstellen lassen würde, könnte ich es ja auch für das Berufliche nutzen, oder ?
Die Frage lässt sich mit deinen Angaben leider nicht beantworten, da hier keiner - mangels Angabe deiner Nationalität - antworten könnte welche Einreisebestimmungen es zwischen deinem Herkunftsland und England gibt.
ha! Vielleicht kannst Du mir ja weiterhelfen: ich frage mich schon fast seit Petzi-Gedenken wie man es anstellen muss, um staatenlos zu werden? Muss man dazu was schreckliches anstellen, oder reicht es zu sagen „Liebes Heimatland, ich möchte mich hiermit von Dir scheiden lassen, hier ist mein Pass“. Und von wem bekommst Du Deinen Reisepass? Und was hat das für Dich für Vor- bzw. Nachteile? Und wirst Du dann bei Einbürgerung in ein anderes Land irgendwie bevorzugt? Und wenn Du im Iran entführt wirst - welches Land setzt sich dann für Deine Freilassung ein?
_Staatenlos sind Personen, die die Staatsbürgerschaft keines Staates besitzen. Staatenlosigkeit soll nach Völkerrecht vermieden werden, da Staatenlose bezug- und schutzlos sind. Daher ist jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet, in seinem Hoheitsgebiet befindliche Staatenlose nicht in einen anderen Staat auszuweisen, vielmehr muss er ihnen Schutz gewähren.
Internationale Regelungen der Staatenlosigkeit sind:
* Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. II 1976, S. 473)
* Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597); In diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, ihr nationales Staatsbürgerschaftsrecht so auszugestalten, dass ein Entzug der Staatsbürgerschaft nicht stattfindet, Staatenlosigkeit aus anderen Gründen so weit als möglich vermieden wird und dass Staatenlose unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden können. Der freiwillige Verlust der Staatsbürgerschaft soll also nicht mehr möglich sein, wenn der betroffene Bürger dadurch staatenlos würde.
Staatenlosigkeit gibt es nur ganz selten. Aus der Beratungserfahrung kann ich nur sagen, dass die meisten Leute, die von sich behaupten, sie seien staatenlos, in Wirklichkeit nicht staatenlos sind. Also in der Praxis sagen z.B. Kosovo-Albaner auf Grund der UNMIK Verwaltung im Kosovo gerne, sie seien staatenlos, dabei sind sie Staateangehörige von Serbien-Montenegro.
Es gibt die schon zitierten Übereinkommen zur Vermeidung von Staatenlosigkeit und aus diesem Grund ist es normalerweise nicht möglich, aus einem Staatsverband auszuscheiden ohne in einen anderen einzutreten. Genausowenig dürfen Staaten eigene Staatsbürger in die Staatenlosigkeit ausbürgern.
Aber mal zwei Beispiele, wo es Staatenlosigkeiten gibt:
Ein türkischer Staatsangehöriger wandert nach Nordzypern aus, gibt die türkische Staatsangehörigkeit auf und wird von der Türkischen Republik Nordzypern eingebürgert. Da Nordzypern nach internationalem Recht kein Staat ist und die Person aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschieden ist, ist sie staatenlos.
Ein weiteres Beispiel wären z.B. Palästinenser, die weder die Staatsangehörigkeit von Israel noch von Jordanien besitzen. Die Palästinensergebiete sind bisher kein Staat, sodass diese Leute staatenlos sind.
mir fällt noch eine Möglichkeit ein, staatenlos zu werden.
Österreicher z.B., die freiwillig in einer ausländischen Armee (z.B. Fremdenlegion) dienen, verlieren automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.