Visum - Ukraine

nabend ihr wissenden,

folgendes problem ist meinem freund zugestoßen: seine verlobte ist in ukraine und er würde sie gerne zu weihnachten hier in deutschland bei sich haben. aber sie kriegt keine visum, wurde mehrmals abgelehnt weil sie „nur“ verlobt sind und nicht verheiratet…kann man da was machen?

würde mich auf antwort freuen, denn eine fernbeziehung ist schmerzhaft und wär schön wenn ich ihn helfen könnte =)

mfg chingy

Hallo!

Meines Wissens besteht die Möglichkeit, ein Visum zu bekommen, wenn eine Referenzperson in Deutschland garantiert (u.a. durch Hinterlegung einer Geldsumme, die eine ggf. erforderliche Ausweisung abdeckt), dass die Besucherin bzw. der Besucher wieder in sein Heimatland ausreist. - So in der Art wurde es mir zumindest von einem Kollegen berichtet, der ein ähnliches Problem hatte. Leider weiß ich keine Details, wie das abläuft. Aber evtl. kann die Ukrainische Botschaft oder ein Konsulat ja Auskunft geben.

Viel Erfolg bei der Zusammenführung der Liebenden
wünscht die Nebelkrähe

Hallo!

Deine Auskunft ist im Prinzip durchaus richtig.

In der Praxis ist es meistens sinnvoll, dass die einladende Person mit der Behörde (also deutsches Konsulat in der Ukraine) Kontakt aufnimmt und verhandelt. Wenn das nicht funktioniert mit der übergeordneten Behörde (Ministerium) im Inland. Die Visaerteilung ist in der Praxis ein Bereich, in dem der Rechtsstaat nicht so funktioniert, wie er funktionieren sollte, das geht relativ willkürlich und die Behörden erteilen in vielen Fällen einfach mal „zur Sicherheit“ kein Visum.

Gruß
Tom

Hallo, Chingy,
ich fürchte, es ist inzwischen noch komplizierter und schwieriger geworden, als es Nebelkrähe beschreibt.
Einer meiner Cousins hat vor vielleicht drei Monaten eine Frau aus Serbien geheiratet, und zwar dort, in Serbien (von dem Aufwand und Aufstand, die notwendigen Dokumente zufriedenstellend zu übersetzen, wollen wir an dieser Stelle mal schweigen).

Jetzt ist die Situation die: Seine Frau ist noch in Serbien (klar, dort hatten sie ja auch geheiratet), er ist alleine nach D zurückgefahren, weil sie ja kein Visum hatte. Und sie kriegt, zumindest vorerst auch keines, weil sie diese notwendige, neue Regelung der „200 deutsche Wörter“ nicht (oder noch nicht) erfüllt. Wenn ich das nämlich richtig verstanden habe, muß solch ein Immigrant und Visumaspirant mindestens 200 Wörter im Zusammenhang deutsch sprechen können, um sich z.B. beim Bäcker behelfen zu können. Und das wird geprüft!!

Wie das weitergehen wird mit meinem Cousin ist zunächst ziemlich unklar.

Und ein zweiter Fall ist mir bekannt: Eine junge Uzbekin (um die 25, unverheiratet –worauf es hier offenbar ankommt) wollte für zwei Wochen nach Deutschland kommen, primär geschäftlich Einladung, natürlich auch ein wenig rumjgucken. Einladung liegt vor, Zusicherung der Kostenübernahme auch. Trotzdem wird ein Visum offensichtlich nicht erteilt (oder sie hingehalten), weil, unausgesprochen: So jung, unverheiratet? na, wer sich dabei nichts denkt…

Viele Grüße Antal