Hallo Wissende,
mal angenommen, Pakistan, eine pakistanische Frau mit 71 Jahren will ihren Sohn besuchen der hier in D lebt und arbeitet besuchen.
Der Visumsantrag wird abgelehnt, ohne Angabe von Gründen.
Im Jahre 2000 klappte das problemlos.
Falls sich dieser Fall real zugetragen haben sollte
, was könnte man da nun tun und wo?
Von hier aus oder von Pakistan aus?
Unsren Außenminister verprügeln? 
Sorry, exaktere Details zu diesem angenommenen Fall habe ich derzeit nicht, aber ich habe letzte Nacht geträumt daß ich nächste Woche per Email eine Kopie des Ablehnungsbescheides erhalte.
Wenn das geschieht, kann ich Genaueres „annehmen“.
Danke ^ Gruß
Reinhard
Servus,
in vielen Fällen muss die Ablehnung nicht nur nicht begründet werden, sondern sie darf nicht begründet werden…
Es gibt aber eine Grauzone, die sich außerhalb des Schriftverkehrs abspielt. Diese kann man durch einen Anruf bei der zuständigen Abteilung/Person der deutschen Botschaft / Konsularbehörde ausloten, die den Antrag abgelehnt hat.
Erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter der deutschen Botschaften in Ländern, in denen ständig über alles diskutiert wird und nichts irgendwie festzuliegen scheint, in solchen Fällen viel kooperativer als der lokale Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde. Wenns z.B. schlicht an der falschen Begründung (z.B. „humanitär“ statt „familiär“ angekreuzt) liegt, oder daran, dass die nachgewiesenen Mittel nicht für die Dauer des beantragten Besuchsvisums ausreichen, aber eine Woche weniger genehmigt würde, wird man auf diesem Weg eher Aufklärung erhalten. Ich kenne einen Fall, in dem eine Frau auf diese Weise ganz leicht dann doch ein Visum erhielt, die vorher abgewiesen worden war, weil sie eine der anderen „im Hintergrund“ beteiligten Behörden mit einem Mann verwechselt hatte, dessen Namen ungefähr ähnlich klang wie der Name ihres Vaters, der nach Üblichkeit in ihrem Heimatland von ihr als Mittelnamen geführt wird. Der Leiter der konsularischen Abteilung hat am Telefon hörbar über seine Kollegen von der Schlapphutfraktion geschmunzelt…
Schöne Grüße
MM
Servus,
Uppsalla, was ist das denn. Ohne jedwede juristische Ahnung
ging ich bislang davon aus, jede/s deutsche/s Behörde/Amt kann zwar
meinen Antrag für irgendwas ablehnen, aber sie muss mir die
Ablehnungsgründe nennen.
→ [MOD] Info: Vorposting wg. FAQ-Verstoßes gelöscht
davon war ich auch überrascht, als ich einen entsprechenden Bescheid in der Hand hielt, in dem dort, wo sonst die Rechtsmittelbelehrung steht, ein entsprechender Hinweis angebracht war, dass die Entscheidung nicht begründet werden darf. Wenn ich den Hintergrund richtig verstanden habe (bin kein Rechtskundiger), ist das deswegen möglich, weil eine deutsche Botschaft im Ausland zwar im Hinblick auf einiges jeweils am Ort geltende Recht als extraterritorial behandelt wird, aber eben nicht auf dem Territorium tätig ist, für das deutsches Verfassungs-, Verwaltungs- etc. recht gelten.
Ich täte mich auch, wenn die Ablehnung von anderer Stelle kam - es sind eine ganze Reihe von Behörden an so einem Visumsantrag beteiligt, von denen der Antragsteller nichts mitkriegt - an die deutsche Botschaft wenden, bei der das Visum beantragt worden ist. Wie gesagt, die Leute sind häufig kooperativer als die deutschen Behörden, deren Stellungnahmen bei ihnen landen und dann in den Bescheid bzw. das Visum verwurstet werden. Wenn ich im Zusammenhang mit einem Visumsantrag einen Kontrollanruf vom Landesamt für Verfassungsschutz bekomme, frage ich nicht den Kamerad Schlapphut, was er denn geraucht hat, sondern den Konsularbeamten vor Ort - da hat sich einer mal sogar ansatzweise dafür entschuldigt „Sie werden sicherlich verstehen…“.
Prügeln täte ich mich mit den Leuten nicht - ich habe deutsche Verwaltungsbürokratie nie besonders geliebt, aber im Vergleich zu denen von andren, selbst hoch zivilisierten Ländern, finde ich es im Lauf der Zeit immer charmanter, wie berechenbar und at the end of the account eigentlich gerecht sie funktioniert: Kompliziert, mit vielen Umwegen und Arabesken, schwerfällig - aber berechenbar und (in der Regel) ohne Willkür. Aber das gehört woanderst hin…
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Uppsalla, was ist das denn. Ohne jedwede juristische Ahnung
ging ich bislang davon aus, jede/s deutsche/s Behörde/Amt kann zwar
meinen Antrag für irgendwas ablehnen, aber sie muss mir die
Ablehnungsgründe nennen.
→ [MOD] Info: Vorposting wg. FAQ-Verstoßes gelöscht
das mag für deutsche Staatsangehörige gelten, nicht aber für Ausländer. Für diese gelten die meisten deutschen Gesetze, so auch das Grundgesetz, gar nicht oder nur sehr eingeschränkt.
Deutschland ist ja auch nicht verpflichtet jedem Ausländer ein Visum zu erteilen. Die Rechtsmittel dürften daher außerordentlich gering sein.
Das Verhalten ist im internationalen Vergleich sogar üblich. Besonders die USA schicken gerade in den USA gelandete Fluggäste ohne weitere Begründung gerne postwendend wieder aus dem Land.
Gruß
S.J.
Hallo,
was in Russland http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=905…, könnte vielleicht auch in anderen Ländern ähnlich ausgehen.
gruß
Ingrid
Hallo Wissende,
mein Traum hat sich erfüllt, in einem neuen Traum sah ich eine fiktive Email aus pakistan wo wirklich drin stand, gemäß paragraph 77 Absatz2 des AufenthG wird der Visumsantrag abgelehnt und Gründe müssen nicht genannt werden.
Mannomann, ich hatte ja schon aufgrund der Antworten hier so eine Vorahnung. War aber nicht überzeugt.
Jetzt glaube ich das alles
(((
Ich dachte ich lebe in einem Rechtsstaat, jede Ablehnung muß begründet werden.
Sind ja Zustände hier wie in China, Nordkorea, USA oder sonstigen Unterdrückerstaaten.
Okay, ich werde versuchen durch Telefonate und Emails zu erreichen daß die fiktive Mutter doch mal ihren fiktiven Sohn besuchen darf in dem angenommenen Fall.
Gruß
Reinhard