Visumsrecht Nicht EU-Bürger

Hallo,

ich habe gerade einen mir bisher noch nicht untergekommen Fall zu bearbeiten:
Wir möchten hier in Deutschland einen Brasilianer einstellen, der sehr qualifiziert ist. Das übliche Visumsrecht ist mir bekannt. Hier gibt es leider eine Besonderheit, da der Brasilianer sich z.Z. nicht in Brasilien befindet, sondern in Frankreich, um dort einen Sprachkurs zu machen. Nach Rücksprache mit dem Welcome Center und der Ausländerbehörde wurde mir mitgeteilt, dass er dort ebenfalls ein Arbeitsvisum beantragen könne. Dies haben wir ihm so mitgeteilt. Nachdem er bei dem zuständigen Amt in Frankreich einen Visumsantrag ausfüllen wollte, wurde ihm jedoch gesagt, dass gehe nicht, er müsse in sein Heimatland reisen und dort den üblichen Visumsprozess durchlaufen. Ist dem so?

Hallo, leider kenne ich mich mit den Ausländerrecht nicht aus. Hast auch schon mal beim Arbeitsamt angefragt? Viel Erfolg noch.