VK kauft mangelhafte Ware,

… will diese aber nicht zurücknehmen

Hallo zusammen,

bin leider an eine Pappnase geraten:

[MOD: Link zur Auktion gelöscht]

Ich habe eine Kleinkinderjacke gekauft und war anfangs auch noch ganz angetan, als ich sie denn bekam. Getragen zwar (roch auch ein bisschen müffelig), sah aber auf den ersten Blick weitgehend okay aus. Entsprechend habe ich auch positiv bewertet.

Aufgrund des „Duftes“ wollte ich die Jacke waschen und bis zum nächsten Winter verstauen (meine Kleine wird dann erst hinein passen, trägt derzeit 2 Nummern kleiner). Als ich die zugehörige Kapuze abknöpfte, stellte ich fest, dass die beiden Knöpfe, an denen besagte Kapuze befestigt ist, total ausgerissen waren. Und zwar derart, dass die Jacke regelrechte Löcher an den Stellen hat; sogar die Innenfüllung der Jacke ist sichtbar. Wahrscheinlich muss man nur irgendwo hängen bleiben und hat die Kapuze dann ganz in der Hand. :o(

Da die VK in ihrer Beschreibung ausdrücklich darauf hinweist, der Artikel habe weder Flecken noch Löcher, schrieb ich sie nun an mit der Bitte, die Jacke zurückzunehmen. Damit sie auch begreift, was ich reklamiere, habe ich sogar eindeutige Fotos beigefügt. Zu dem Zeitpunkt bin ich noch davon ausgegangen, dass auch sie den Mangel einfach übersehen hat. Mittlerweile denke ich aber, dass sie sehr wohl um die Schadhaftigkeit wusste. :o(

Erst auf die zweite Mail reagierte sie… und wie!
Hier der O-Text (so viele Rechtschreibfehler mache ich nicht *g):

"…vielen Dank für Ihre Email vom 27.10.2005.Nach
eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage kann ich
zu Ihrer Beanstandung wie folgt Stellung nehmen:

Ihre Darstellung,die von ihnen erworbene Toff Togs
Jacke sei zerrissen und mit Löcher (zum Verkauf), kann
ich nicht nachvollziehen.Als regelmäßige
eBay-Nutzerin, bin ich immer drauf bedacht, meine
verkaufte Ware stets fair zu beschreiben.Die Jacke
wurde wie beschrieben, und dafür gibt es Zeugen, von
hier versandt!Auch nach Positiver Bewertung
ihrerseits, finde ich die Beanstandung im nachhinein
sehr merkwürdig.

Nur hilfsweise und für den Fall,darf ich auf folgendes
hinweisen:

In der Artikelbeschreibung des von Ihnen erworbenen
Artikels habe ich durch den Zusatz’Dies ist ein
Privatverkauf,keine Rücknahme oder Garantie’
unmißverständlich klargestellt, dass ich die
gesetzliche Gewährleistung- die seit der BGB-Reform
auch von nicht gewerblichen Verkäufern wie mir zu
tragen ist- ausschliesse.Dieser
Gewährleistungsausschlußdurch private Verkäufer ist
rechtlich zulässig und- wie sie sicherlich wissen-bei
eBay Auktionen gängige Praxis.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag, den Sie anstreben, ist
daher aus rechtlicher Sicht nicht möglich.

Ich gehe davon aus,dass die Angelegenheit damit
erledigt ist und verbleibe

mit freundlichen Grüßen"

Ich bin der Überzeugung, dass sie das mit Rücknahme und Garantie nicht so ganz geschnackelt hat. Denn Beschreibung eines Artikels und davon abweichender Ist-Zustand bleiben davon doch unberührt, oder?

Leider erreiche ich derzeit mein Brüderchen nicht, der in diesen Dingen beruflich unterwegs ist ;o))). Vorab hätte ich also gerne schon einmal eure Meinungen zum Sachverhalt gehört.

Danke vorab und viele Grüße
Kirsten

Hi

der VK ist dafür Verantwortlich das die Ware im Beschriebenen Zustand ist, egal ob er seine eigene Geburt ausschliesst oder sonstwas.

Die Frage bei sowas ist immer wie sowas zu belegen ist. Die VK behauptet Zeugen zu haben, du hast vermutlich auch Zeugen des „auspack und find das Loch Vorgangs“.

es ist natürlich seltsam erst zu bewerten und dann zu reklamieren… aber da der Fehler versteckt ist hast du ihn nich gleich sehen können. Nun, auch die VK könnte ihn aus diesem Grund also übersehen haben…

vielleicht nochmal in freundlichem Tonfall darauf hinweisen, dass der Fehler eben nicht offensichtlich ist und daher…

Gruss, HH

Hallo Helge,

genauso habe ich es ja gemacht: Freundlich erklärt, dass ich den Mangel erst später festgestellt habe und direkt Fotos beigefügt. Die Jacke ist dort verschlissen. Bei eBay hat die VK jetzt sogar behauptet, die Jacke wäre bei uns schon in Gebrauch und nun würde ich reklamieren. Meine Tochter trägt derzeit Gr. 74 und wächst gerade in 80 rein. Diese Jacke ist in Gr. 92, passt ihr also frühestens nächsten Winter. Es wird immer doller.

Am liebsten würde ich ob soviel Dreistigkeit das Ganze an einen Anwalt übergeben. Meinst du nicht, dass so etwas als Gebrauchsspur beschieden würde? Beweis hin oder her? Meine Tochter kann - wie gesagt - die Jacke noch nicht getragen haben. Zwischen Erhalt und meiner Reklamation liegen zudem lediglich 2 Tage. Schon rein faktisch würde ich diesen Schaden gar nicht so schnell hinkriegen. :o(((((((

Gruß
Kirsten

Hallo Kirsten!

Wenn die schadhafte Stelle so versteckt ist, daß Du einen Schaden erst Tage später bemerkst, müßte es doch möglich sein, die Sache genau so versteckt mit ein paar Stichen zu reparieren. Oder Du nähst einen bunten Flicken drüber.

Ebay ist eine feine Sache, um gebrauchte Schnäppchen wie auf dem Flohmarkt für wenige Euro zu erwerben und wenn eine Ware mal nicht so toll ist, muß man den Fehlkauf verschmerzen und fertig. Ebay-Handel ist kein Ersatz für den Fachhandel.

Am liebsten würde ich ob :soviel Dreistigkeit das Ganze :an einen Anwalt übergeben.

Die Idee taugt nichts. Du kannst bei solchen aussichtslosen und eher geringwertigen Sachen Deinen Ärger nur mit weiterem Zeitaufwand füttern und weiteres Geld verlieren.

Gruß
Wolfgang

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Mich würde mal interessieren, was die Verkäuferin dazu sagt. Vor Allem, ob sie damit einverstanden ist, daß du sie hier öffentlich an den Pranger stellst, indem du gegen die Brettbeschreibung verstößt und den Link zur Auktion postest, wodurch eine Identifizierung der VKin sehr leicht ermöglicht wird.
Wollen wir mal hoffen, daß die VKin nicht Mitglied bei wer-weiss-was ist und dich nicht wegen Verleumdung anzeigt, da du nicht beweisen kannst, daß du die Jacke nicht selber kaputt gemacht hast.

kopfschüttelnde Grüße
Sticky

Guten Morgen zusammen,

kleiner Tipp: Wenn VK in seiner Auktion (und darüber hinaus in einer Antwortmail) schreibt …keine Rücknahme und GARANTIE…, hast du berchtigte Chancen, das Teil zurückzugeben. Im BGB ist von GEWÄHRLEISTUNG die Rede, und nicht von Garantie. Ich bin kein Anwalt, habe solch Probleme auch noch nicht gehabt, aber auf diese beiden Begriffe kommt es meines Wissens an. Wird die GEWÄHRLEISTUNG nicht ausgeschlossen, kann das Teil zurückgegeben werden. Allerdings gebe ich meinem Vorredner recht, dass es relativ wenig Sinn macht, noch mehr Geld aus dem Fenster hinterher zu werfen. Sorry, aber…

Drohen kann man (mit fachmännischer Hilfe), bzw. dem Hinweis auf Anzeige wg. Täuschung (oder ähnlich, ich weiß es nicht genau)

Viel Erfolg

Seven

Hi,

kleiner Tipp: Wenn VK in seiner Auktion (und darüber hinaus in
einer Antwortmail) schreibt …keine Rücknahme und
GARANTIE…, hast du berchtigte Chancen, das Teil
zurückzugeben. Im BGB ist von GEWÄHRLEISTUNG die Rede, und
nicht von Garantie. Ich bin kein Anwalt, habe solch Probleme
auch noch nicht gehabt, aber auf diese beiden Begriffe kommt
es meines Wissens an.

es kommt auf den Willen an. Die Verkäuferin wollte die Gewährleistung ausschließen auch wenn sie es Garantie genannt hat. Denn Garantie kann man in dem Sinne nicht ausschließen, da man ja nicht dazu verpflichtet ist sie zu gewähren. Wegem diesem Wort würde ich also nicht vor Gericht ziehen :wink:

Das heißt natürlich nicht, dass man es auf diese Weise nicht wenigstens versuchen kann die Verkäuferin „zugänglich“ zu machen.

Liebe Grüße
Sue

genau das meinte ich… (owt)

Schlitzohr
Hallo Kirsten

Dass die Verkäuferin in der Auktion eine „Zwillings-Jacke“ zum
gleichen Preis wie die ersteigerte anbietet, lässt zumindest darauf
schliessen, dass sie „kleine Unrechtmässigkeiten“ in Kauf nimmt. Sie
spart ja mit diesem Vorgehen die Ebay-Kosten für das zweite Teil.

Ich würde schriftlich so richtig draufhauen, den Gang zum Anwalt
jedoch unterlassen - es lohnt sich einfach nicht.

Gruss
Heinz

Wahrscheinlich habt ihr Recht und es ist wirklich kontraproduktiv, sich wegen so etwas weiter aufzureiben. Gedroht hab ich schon in meiner nächsten Mail - die Tussi lacht nur drüber. Und genau das macht mich ja so wütend, weil ich eben weitestgehend ohnmächtig ihre Dreistigkeit hinnehmen muss. Da ist etwas nicht sauber gelaufen, und die Scharlatane kommen damit auch noch durch.

Natürlich kann ich den Schaden von einer Näherin beheben lassen (ich selber habe dafür leider kein Händchen). Aber sicherlich kommen dann mindestens weitere 10 Euro dazu. Summasummarum wären das dann über 40 Euro für eine gebrauchte Jacke. Viel Geld, selbst wenn das Teil mal um die 150 Euro gekostet hat.

Mich ärgert einfach das Prinzip. So bin ich eben… Ich überlege immer, wie ich in einem solchen Fall reagieren würde. So jedenfalls definitiv NICHT!

Trotzdem vielen Dank euch allen. Im Grund haben eure Antworten nur bestätigt, was ich eh schon wusste, aber nicht wahrhaben wollte. Heute morgen beim Joggen durch den Wald hab ich mir ausgemalt, was ich mit der anstellen würde, wenn ich sie life und in Farbe vor mir hätte. Weia, weia! *g* Anders als sonst (da zieht sich die Strecke wie Kaugummi) war ich im Null-komma-nix wieder zu Hause. :oDDD

Liebe Grüße
Kirsten

@stickyams
Ach, weißt du, wahrscheinlich würde sie explodieren und auch noch versuchen, hieraus Profit zu schlagen. Ich wusste nicht, dass das Verlinken hier nicht gestattet ist (Mea culpa!) und hatte die realen Namen ja auch nicht gepostet. Aber mittlerweile wurde der Link ja ohnehin gelöscht, so dass du wieder ruhig schlafen kannst! ;o)

Schön aber, dass eBay das anders handhabt: Dort kann man nach Lust und Laune in den Foren auf Auktionen verweisen (es erspart einem unnötiges Abtippen, Kopieren oder umständliche Erklärungen). So können sich die Leser ihr eigenes Bild machen.

Und das ist m. E. auch gut so. Vor allem für Neulinge ist es wichtig, dass auf Betrügereien hingewiesen wird. Als ich bei eBay anfing, war ich völlig blauäugig, was so alles passieren kann. Beim Querlesen über die Bretter wurden meine Augen dann immer größer und größer. Ich bin wohl zu gut für diese Welt ;o) und kann eine derartige kriminelle Energie nicht nachvollziehen. Aus meinen neu gewonnenen Erkenntnissen habe ich dann meine Konsequenzen gezogen: Ich biete nur noch in Größenordnungen, die ich verschmerzen kann, sollte mal etwas schief gehen.

Und wenn ich jetzt auch die Schnute falle (denn m. E. gibt es bei Online-Auktionen keine absolute Sicherheit, es sei denn, man lässt es ganz), dann eben so, dass es nicht allzu weh tut.

Ich bin aber der Meinung, dass man durchaus die Möglichkeit bekommen sollte, Betrüger an den Pranger zu stellen. Die Reaktionen der VK zeigen nämlich, dass sie recht skrupellos vorgeht. Daher finde ich deine „kopfschüttelnden“ Grüße auch ein wenig deplatziert - oder bist du dafür, dass die Betrüger immer mit ihrem Verhalten durchkommen?

Viel schlimmer als Denunzianten (zu denen ich mich in diesem Fall gerne zählen lasse, denn ich schreibe hier keine Unwahrheiten) finde ich die geneppten eBayer, die aus Angst vor Rachebewertungen immer schön ihren Schnabel halten. Das habe ich noch nie gemacht und werde es auch zukünftig nicht tun!

Gruß
Kirsten
*ebenfalls kopfschüttelnd*

MOD: Und schluss

Ich wusste nicht,
dass das Verlinken hier nicht gestattet ist (Mea culpa!) und
hatte die realen Namen ja auch nicht gepostet.

Dass es in der Brettbeschreibung steht, wurde Dir ja deutlich erkärt.

Schön aber, dass eBay das anders handhabt: Dort kann man nach
Lust und Laune in den Foren auf Auktionen verweisen (es
erspart einem unnötiges Abtippen, Kopieren oder umständliche
Erklärungen). So können sich die Leser ihr eigenes Bild
machen.

Hier ist aber nicht ebay. Der Betreiber dieser Seite kann massiven Ärger bekommen, wenn jemand hier Unwahrheiten über jemand anderen verbreitet. Stichtworte Rufschädigung, Geschäftsschädigung usw. Und von wegen abtippen: STRG-C und STRG-V sollte drin sein, denke ich.

Ich bin aber der Meinung, dass man durchaus die Möglichkeit
bekommen sollte, Betrüger an den Pranger zu stellen.

Von mir aus, aber nicht hier. Ich verstehe, dass Dir Stickys Ton evtl. etwas harsch vorkommt, vielleicht ist Dir ja nicht bekannt, dass „read the fucking [hier ein Wort einsetzen]“ eine im IT-bereich weit verbreitete Formulierung ist und daher nicht so ernst zu nehmen.

Fakt ist: keine Links zu Auktionen, keine ebay-Namen, keine Realnamen (das ist selbst im ebay-Forum verboten), kein Pranger.

Gruß,

Myriam

1 „Gefällt mir“

Hallo,

da Du ja laut eigener Aussage auch in den ebay-Foren mitliest, hast Du sicher schon bemerkt, dass Du nicht der einzige mit dem Problem bist. Gerade im Bereich „gebrauchte Kleidung“ und da vor allem bei Kinderkleidung treffen oft Erwartungshaltungen der Schnäppchenjäger auf Ware, die diesen Erwartungen einfach nicht entspricht.

Je nachdem, ob man brave Kinder oder kleine Wildschweine hat, sieht gebrauchte Kinderkleidung so oder so aus. Je nach sozialer Schicht und sonstiger Lebenseinstellung beurteilt der eine ein Kleidungsstück als „noch gut in Schuss“ oder „reif für den Müll“. Je nachdem, wie sehr man aufs Geld schaut (oder schauen muss) verhärten sich dann die Fronten sehr schnell. Je nachdem, wieviel Zeit und Mühe ein ebay-Freizeitverkäufer sich bei den Fotos und der Auktionsbeschreibung macht, ist alles detailliert zu sehen oder auch nicht.

Fakt ist: bei ebay gibt es ein gewisses Restrisiko, ähnlich wie bei einem Flohmarkt, wo das günstig gekaufte Gerät X schon mal nach 3 Tagen den Geist aufgibt, und der Verkäufer natürlich über alle Berge ist. Bei ebay habe ich jedoch die Adresse des Verkäufers, und so sind dann Konflikte vorprogrammiert.

Lange Rede, kurzer Sinn: wenn Du der Meinung bist, der Auktionsgegenstand entspricht nicht der Beschreibung, eröffne über das ebay-System eine Unstimmigkeit. Versuche Dich mit dem Verkäufer zu einigen (kleiner Preisnachlass z.B.). Rückname ist bei Privatverkäufen mit geringem Wert meist blöd, da der Verkäufer (wenn er „Schuld“ ist) dann nochmal Porto zahlen muss. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, gib eine sachliche negative Bewertung („Ware beschädigt, keine Einigung möglich“) und trage die vermutlich kommende Rachebewertung „wie ein Mann“.

Gruß,

Myriam

Hallo Heinz,
unabhängig von Kirsten 's Problem…

off topic:
die zweite Jacke so anzubieten finde ich voll OK, ist imho noch nicht mal der Versuch diesen Atikel, nämlich die erste Jacke, an eBay vorbei zu verkaufen, da es sich um einen anderen Artikel handelt.
Versteckte Hinweise auf meine „geordnete Liste und ausführlichere Beschreibung“ auf meiner Webseite erlaube ich mir bei jedem meiner Artikel.
Gruß von
mir

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wozu?
Wozu eine negative Bewertung abgeben?

Habe ich mal getan, und als ich die von dir erwähnte Rachebewertung bekam, stellten mich alle als dumm dar. Wie kann man nur eine negative Bewertung abgeben…

Ich tu es nicht mehr. Bringt mir gar nichts, sondern hilft nur dem eBay-System. Die Leute von eBay lassen dich mit dem Problem dann aber allein, egal wie offenkundig ist, dass es sich um eine Rachebewertung handelt.

Levay

Hallo,

Wozu eine negative Bewertung abgeben?

Damit der nächste Käufer sich ein Bild seines Verkaufspartners machen kann.

Habe ich mal getan, und als ich die von dir erwähnte
Rachebewertung bekam, stellten mich alle als dumm dar.

Wer ist denn alle? Eine sachlich kommentierte Rachebewertung schadet Deinem Account nicht, wenn Du Käufer bist. Wer ernsthaft verkaufen will, hat einen separaten Account dafür.

Ich tu es nicht mehr. Bringt mir gar nichts

Dir soll es ja auch nichts bringen.

Gruß,

Myriam

Abwarten bis der Verkäufer bewertet hat und dann die negative reinwürgen. Und wenn keine Bewertung erfolgt, dann halt nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

blöd gelaufen, aber eine möglichkeit wäre villt noch zur bank zu gehen und das geld zurückholen. hat vor laaanger zeit mal ne freundin gemacht, hab allerdings keine ahnung wie das genau von statten geht. einfach mal nachfragen bei deiner bank.
nach erfolgreichem zurückholen die jacke packen und zum absender zurückschicken mit dem netten hinweis, ware beschädigt gekauft ohe vk-hinweis, zeugen deinerseits ebenfalls vorhanden.
am besten noch porto zahlt empfänger.

lg von einer noch nicht geneppten tanya

Hallo Tanya,

blöd gelaufen, aber eine möglichkeit wäre villt noch zur bank
zu gehen und das geld zurückholen.

das funktioniert nur bei einer Abbuchung. Wenn man selber was überweist kann man das Geld nicht einfach wieder zurückbuchen lassen!

am besten noch porto zahlt empfänger.

und die Verkäuferin verweigert dann die Annahme, das Paket kommt wieder zurück und man darf dann selbst das Strafporto zahlen. Das ist kein wirklich guter Rat!

Grüße von
Tinchen