… will diese aber nicht zurücknehmen
Hallo zusammen,
bin leider an eine Pappnase geraten:
[MOD: Link zur Auktion gelöscht]
Ich habe eine Kleinkinderjacke gekauft und war anfangs auch noch ganz angetan, als ich sie denn bekam. Getragen zwar (roch auch ein bisschen müffelig), sah aber auf den ersten Blick weitgehend okay aus. Entsprechend habe ich auch positiv bewertet.
Aufgrund des „Duftes“ wollte ich die Jacke waschen und bis zum nächsten Winter verstauen (meine Kleine wird dann erst hinein passen, trägt derzeit 2 Nummern kleiner). Als ich die zugehörige Kapuze abknöpfte, stellte ich fest, dass die beiden Knöpfe, an denen besagte Kapuze befestigt ist, total ausgerissen waren. Und zwar derart, dass die Jacke regelrechte Löcher an den Stellen hat; sogar die Innenfüllung der Jacke ist sichtbar. Wahrscheinlich muss man nur irgendwo hängen bleiben und hat die Kapuze dann ganz in der Hand. :o(
Da die VK in ihrer Beschreibung ausdrücklich darauf hinweist, der Artikel habe weder Flecken noch Löcher, schrieb ich sie nun an mit der Bitte, die Jacke zurückzunehmen. Damit sie auch begreift, was ich reklamiere, habe ich sogar eindeutige Fotos beigefügt. Zu dem Zeitpunkt bin ich noch davon ausgegangen, dass auch sie den Mangel einfach übersehen hat. Mittlerweile denke ich aber, dass sie sehr wohl um die Schadhaftigkeit wusste. :o(
Erst auf die zweite Mail reagierte sie… und wie!
Hier der O-Text (so viele Rechtschreibfehler mache ich nicht *g):
"…vielen Dank für Ihre Email vom 27.10.2005.Nach
eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage kann ich
zu Ihrer Beanstandung wie folgt Stellung nehmen:
Ihre Darstellung,die von ihnen erworbene Toff Togs
Jacke sei zerrissen und mit Löcher (zum Verkauf), kann
ich nicht nachvollziehen.Als regelmäßige
eBay-Nutzerin, bin ich immer drauf bedacht, meine
verkaufte Ware stets fair zu beschreiben.Die Jacke
wurde wie beschrieben, und dafür gibt es Zeugen, von
hier versandt!Auch nach Positiver Bewertung
ihrerseits, finde ich die Beanstandung im nachhinein
sehr merkwürdig.
Nur hilfsweise und für den Fall,darf ich auf folgendes
hinweisen:
In der Artikelbeschreibung des von Ihnen erworbenen
Artikels habe ich durch den Zusatz’Dies ist ein
Privatverkauf,keine Rücknahme oder Garantie’
unmißverständlich klargestellt, dass ich die
gesetzliche Gewährleistung- die seit der BGB-Reform
auch von nicht gewerblichen Verkäufern wie mir zu
tragen ist- ausschliesse.Dieser
Gewährleistungsausschlußdurch private Verkäufer ist
rechtlich zulässig und- wie sie sicherlich wissen-bei
eBay Auktionen gängige Praxis.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag, den Sie anstreben, ist
daher aus rechtlicher Sicht nicht möglich.
Ich gehe davon aus,dass die Angelegenheit damit
erledigt ist und verbleibe
mit freundlichen Grüßen"
Ich bin der Überzeugung, dass sie das mit Rücknahme und Garantie nicht so ganz geschnackelt hat. Denn Beschreibung eines Artikels und davon abweichender Ist-Zustand bleiben davon doch unberührt, oder?
Leider erreiche ich derzeit mein Brüderchen nicht, der in diesen Dingen beruflich unterwegs ist ;o))). Vorab hätte ich also gerne schon einmal eure Meinungen zum Sachverhalt gehört.
Danke vorab und viele Grüße
Kirsten
