Person A verkauf ein Fitnessgerät an Person B.
Kein Vertrag. Privat zu Privat
Folgender Sachvehalt:
Person A testet das Gerät aus funktionalität und bietet es dann zum Verkauf an.
Person A testet das Gerät erneut als Peson B interesse bekundet.
Käufer (B) testet das Gerät ca 10-15 min am Verkaufstag lobt es für den guten Zustand und nimmt das Gerät dann mit.
Nach 1 Woche Reklamation. Laufband sei schrottreif.
Beweis: E-Mail-Ferndiagnose von einem Händler.
Verlangt 80% vom Preis zurück und droht mit juristischen Schritten.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Ich würde mir ein Bierchen aufmachen und mich lächelnd zurücklehnen. Ferndiagnosen sind kein Beweis. Nur eine Fachwerkstatt oder autorisierte Betriebe oder der Hersteller ist Beweis, bzw. dessen Urteil.
ich würde zuerst eine Zusatzfrage stellen: Wurde die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen? Das ist bei Verkäufen von Privat zu Privat m.W. möglich.
Einen Vertrag gab es nicht. Person A war da wohl zu gutgläubig…
Der Käufer fragte ob alles in ornung wäre und Verkäufer sagte das könne er
so natürlich nicht 100% sagen. Alleine schon wegen des alters und da kein techn Wissen vorhanden. Kann lediglich
sagen, das das Gerät all die Zeit funktioniert hat und er es vorab getestet hatte.
Dem Käufer angeboten es sich genauer anzusehen falls er mehr ahnung habe und es probieren lassen.
Allerdings war der Käufer zu 2 und der Verkäufer alleine…
Der Käufer befand das Gerät danach als sehr gepflegt und handelte nichtmal mehr im Preis.
Kann mir einfach nicht vorstellen das es so viele jahre ohne Probleme funktioniert und dann binnen 1 Woche
schrottreif sein soll…
Nach lachen ist es mir so garnicht…
Man möchte ja wiederum niemanden über den Tisch ziehen.
Daher ja auch schon die Tests vorab…
Wenn das Gerät nun tatsächlich bereits defekt war vor Verkauf würde man es ja auch wieder zurück nehmen. Aber wie soll man das überhauf noch feststellen?? Allerdings fällt es sehr schwer das überhaupt zu glauben.
Person A verkauf ein Fitnessgerät an Person B.
Kein Vertrag.
Ich vermute mal, Du meinst, dass es keine schriftlich niedergelegte Vertragsurkunde gibt. Denn wenn jemand einem anderen etwas verkauft, gibt es immer auch einen Vertrag. Und soweit dessen Bedingungen nicht schriftlich dokumentiert und auch den Umständen nicht zu entnehmen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Kaufverträge.
Folgender Sachvehalt: […]
Nach 1 Woche Reklamation. Laufband sei schrottreif.
Beweis: E-Mail-Ferndiagnose von einem Händler.
Verlangt 80% vom Preis zurück und droht mit juristischen
Schritten.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Wie die objektive Rechtslage aussieht, hängt davon ab
ob es stimmt, dass das Laufband „schrottreif“ ist,
wenn ja, ob das schon so war, als A dem B das Laufband übergeben hat,
wenn das so ist, ob sich aus den Umständen ergibt, dass die Gewährleistung ausgeschlossen sein soll,
und wenn letzteres verneint wird, ob B den Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekannt hat oder - sofern er die Augen aufgemacht hätte - zumindest hätte erkennen können.
Alles Fragen, die man hier wahrscheinlich nicht belastbar klären kann …
Und bei der Frage, welches Risiko man im Falle eines Prozesses eingeht, muß man außerdem berücksichtigen, dass die ersten beiden Umstände von B, die letzten beiden dagegen von A darzulegen und zu beweisen wären.
A sagte B bereits am Telefon das er das Band so ohne weiteres nicht zurück nehme da er ja nicht wisse, was in dieser Woche beim B passiert sei.
Das Gerät lief ja noch problemlos selbst vor den Augen von B.
Muß man denn auf dieses darauf folgende Schreiben von B reagieren?
Oder kann A mal abwarten, ob B überhaupt weiter geht?
Die Anwältin von A hat mal zur Prüfung vorsichtshalber die
Eckdaten erhalten…
Und zur beweislast.
Wie kann A beweisen wenn alles mündl passierte?
Wäre es eine Art Beweis das B nicht im Preis gehandelt hat mit
Der Aussage es sei ja sehr gepflegt und er kaufe es zu dem Preis.
Und das B Techniker von Beruf ist und einen vorhanden schaden hätte sehen müssen?
A hat B sogar gesagt das er nicht genau weiss wie es im Gerät selbst aussieht
Und ob es 100% in ordnung ist, da A nun mal keine techn kenntnisse hat. A könne
lediglich sagen, das er mit dem Gerät nie probleme hatte .
A bot B sogar noch an, falls er mehr Ahnung habe, er könne es sich genauer ansehen.
B wollte es aber lediglich mal anschalten und lief darauf ca. 10-15 min.
A glaubt nicht das das Gerät defekt war denn es hat fast 7 Jahre problemlos
gelaufen und binnen 1 Woche soll es nun schrottreif sein…
Das könnte A mit einem Zeugen,
der bei den Tests vor Verkauf anwesend war auch beweisen.