Hallo.
VK und K schliessen einen Kaufvertrag über einen Garten, der sich nicht in einer Gartenanlage befindet sondern im Besitz der Stadt und die jährliche Nutzungsgebühr beläuft sich auf 16 Euro.
K gerät nach Zahlung der ersten Rate mit den restlichen Raten in Verzug, wird vom VK mehrmals an die Zahlung erinnert.
VK schreibt eine SMS mit Inhalt, wenn K nicht bix zum Tag xy zahlt, tritt VK vom Kaufvertrag zurück und gibt dem Anlagenvorstand am darauffolgenden Wochenende bescheid und nennt die Gründe.
K lässt Frist ablaufen und zahlt nicht, da er so aus der Verbindlichkeit kommt, da VK ja schrieb, er tritt zurück wenn keine Zahlung erfolgt.
K schickt Schlüssel und Zählerstand und eine unterzeichnete Rücktrittserklärung an VK mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung.
Nach 10 Tagen schickt VK eine e mail mit dem Inhalt, er tritt nicht zurück und wartet auf das Geld und er habe den Schlüssel an den Anlagenvorstand gesendet, also nicht zum K zurück, und K möchte sich bitte dorthin wenden.
Was ist nun rechtens? Der ursprüngliche Kaufvertrag? Der Rücktritt seitens des VK und die darauffolgende Annahme des K?
Vielen Dank im Voraus…