Hallo,
ist es möglich einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe auch ohne Anwalt zu stellen und bei Genehmigung (sollte es möglich sein) erst einen Anwalt zu beauftragen?
Danke für die Antworten,
Sandamarin
Hallo,
ist es möglich einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe auch ohne Anwalt zu stellen und bei Genehmigung (sollte es möglich sein) erst einen Anwalt zu beauftragen?
Danke für die Antworten,
Sandamarin
ist es möglich einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe auch
ohne Anwalt zu stellen und bei Genehmigung (sollte es möglich
sein) erst einen Anwalt zu beauftragen?
Für ein Gerichtsverfahren kann ein Bürger einen Antrag auf PKH stellen. Sie wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen gewährt: abhängig vom Rechtsfall und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers.
Individuelle Auskunft dazu gibt die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht kostenlos.
Sie unterstützt den Antragsteller auch bei Antrag und Antragsbegründung.
Braucht ein finanziell schwacher Bürger vor einem Prozeß für eine Rechtssache Rechtsberatung gibt es dafür die BERATUNGSHILFE. Individuelle Informationen dazu gibt auch die Rechtsantragsstelle.
Die Antwort lautet also ja.
Danke und Zusatzfrage
Hallo,
erstmal danke für die Auskünfte.
Was aber passiert, wenn der VKH/PKV abgelehnt wird?
Entstehen dann durch die Prüfung Kosten?
Wenn ich den VKH Antrag durch einen Anwalt stellen lassen, wird der bei Versagen der VKH wohl eine Rechnung für die Antragserarbeitung stellen, oder?!
Danke für die Antworten,
Sandamarin
hallo
Wenn ich den VKH Antrag durch einen Anwalt stellen lassen,
wird der bei Versagen der VKH wohl eine Rechnung für die
Antragserarbeitung stellen, oder?!
davon sollte man ausgehen. es sei denn, du beauftragst einen anwalt aus einer stadt, die es nicht gibt.
B
Es ist nicht üblich, die Tätigkeit im PKH-Verfahren selbst zu berechnen, möglich ist dies aber schon.