VKH/PKH - wann entscheiden?

Hallo zusammen,

angenommen jemand beantragt VKH/PKH.
Wann muss über diesen Antrag entschieden werden?
Vor der Hauptverhandlung bzw. der Entscheidung im Hauptverfahren oder kann die Entscheidung erst mit Beschluss/Urteil der Hauptsache entschieden werden.
Letzteres würde doch bedeuten, dass bei einer „Niederlage“ keine VKH/PKH bewilligt würde.

Was ist in diesem Zusammenhang eine summarische Prüfung?

Danke für die Antworten.
Grüße
Bori

PKH muss immer vor der Verhandlung beantragt werden und es wird auch vorher darüber entschieden.

Aha?

PKH muss immer vor der Verhandlung beantragt werden und es
wird auch vorher darüber entschieden.

Ich habe von mehreren Fällen gehört, in denen wurde über die PKH erst deutlich nach dem Urteil entschieden. Das lag daran, dass der Antragsteller seine (kompletten) Unterlagen erst so spät eingereicht hat.

Gruß, Tine

Hallo,

auch bei einer Niederlage kann die PKH erst nach dem Urteil bewilligt werden. Es kommt auf die Erfolgsaussichten bei Klageerhebung an. „Summarische Prüfung“ bedeutet dabei quasi, dass der Richter ZUNÄCHST nicht ganz so detailgenau prüft. Solange es noch um die Frage der PKH geht, findet keine Beweisaufnahme statt.

Gruß, Tine

da hast Du etwas falsches gehört.
PKH muss immer vor einem Verfahren beantragt werden.
Das Gericht prüft dann ob es eine Chance gibt den Prozess erfolgreich zu führen.
Sollte es zu dem Schluss kommen das dies nicht der Fall ist, wird in der Regel keine PKH gewährt.
Allein deswegen wird grundsätzlich immer vor dem Verfahren darüber entschieden.

Blödsinn

PKH muss immer vor einem Verfahren beantragt werden.

Das kannst du noch zig mal wiederholen, es bleibt falsch!
Erst NACH Beendigung der Instanz ist es nicht mehr möglich.

Meine Güte …

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