VKH wegen Bausparer nicht bewilligt. Welche Möglichkeiten habe ich nun

Hallo, folgendes Problem.
Mein Anwalt hat zusammen mit dem Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe für mich beantragt. Ich habe dort angegeben dass ich ein Bausparguthaben von 6000 Euro habe, dieses aber am 1.6. an meinen Mann zahlen muss. Dies wurde notariell festgeschrieben.
Ich schulde ihm das Geld weil er an meinem Haus viel Eigenleistung erbracht hat. Dass ich das Bausparguthaben nicht für mich nutzen kann, interessiert das Gericht allerdings nicht. Die sagen ich habe Vermögen und mit dem soll ich die Verfahrenskosten selbst bezahlen? Was kann ich jetzt noch tun? Ansonsten habe ich überall Schulden und auch das Haus ist hoch belastet.

Habe überlegt den Scheidungsantrag zurück zu ziehen bzw. ruhen zu lassen und die Scheidung mit neuem VKH-Antrag ab Juni einzureichen. Da habe ich dann keinen Bausparer mehr und zusätzlich noch neue Schulden, da ich ab da meinem Mann monatlich auch noch Geld geben muss. Danke schon mal für eure Antworten

Es gibt doch einen Rechtsanwalt. Was sagt er denn dazu?

Ansonsten ist es leider so: Das Gericht sieht das Vermögen vorhanden ist. Es sieht somit nicht ein, dass die Allgemeinheit zahlen soll. Soweit so gut.

Haben Sie denn mit ihrem Anwalt darüber gesprochen eventuell Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss einzulegen? Oder sieht er da keine Erfolgsaussichten?

Der Anwalt sagt es wäre klüger gewesen die Scheidung und VKH-Antrag erst einzureichen, wenn die Bausparsumme an den Ehemann ausbezahlt ist.
Nur das hilft jetzt auch nicht mehr weiter.

Er wird dem Gericht nochmal klar machen, dass die Verbindlichkeiten vom Ehemann bereits vor Scheidungs-Antrag bestanden und die Bausparsumme hierfür benutzt werden muss.

Er rät davon ab die Scheidung zurückzuziehen und im Juni neu zu starten mit einem neuen VKH-Antrag. Er sagt da fallen ca. 700 Euro Kosten an. Kann mir das jemand bestätigen?

Wenn Sie die Scheidung bzw. den SCheidungsantrag aufgrund des ablehnenden Beschlusses zurücknehmen so endet das Verfahren meines Wissens nach im sogenannten Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren. Zu der Höhe der Kosten kann natürlich ohne Angabe eines Streitwertes keine Aussage gemacht werden, allerdings fällt eine 1,0 Verfahrensgebühr an zzgl. der sogenannten Auslagenpauschale zzgl. der Mehrwertsteuer.

Der Streitwert ist 9.700 Euro
Wie hoch sind dann ca. die Kosten bei Rückziehung des Scheidungsantrags?

Wenn die Angelegenheit im sogenannten Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren endet dann müssten die Gebühren wohl so in etwa bei 690 € liegen.