Hallo Foris,
Ich habe mich hier angemeldet weil ich nirgends Antworten auf meine Fragen bekommen.
Zu der Vorgeschichte: Im April 2010 habe ich mir das vordere Kreuzband durch einen Unfall gerissen.
Im Juni 2010 dann die 1. Athroskopie. Da wurde das alte Kreuzband rausgenommen und die freien Gelenkkörber geborgen. Sept. 2010 dann die Kreuzbandplastik (Partellasehne).
So nun über 1 Jahr später trotz Reha immer noch Bewegungseinschränkung im Kniegelenk (beugen geht nur bis 110°, ganz ausstrecken geht auch nicht). Dann ist auch noch eine Retropartellaarthrose dazu gekommen.
Ein Gutachter der Arbeitsagentur (wg. Umschulung, der hat auch eine Gangbehinderung attestiert) und die Reha-Ärztin haben beide schriftlich festgehalten das keine wesentliche besserung mehr zu erwarten ist.
Nun habe ich eine Schadensmeldung bei meiner privaten Unfallversicherung (Axa) gemacht und die wollen mich jetzt nochmal zu einem Gutachter schicken der die Prozentzahl anhand der Gliedertaxe feststellen soll.
Nun meine eigentliche frage:
Weiß jemand mit wie viel Prozent ich da rechnen kann wegen Bewegungseinschränkung nach VKP, Gangbehinderung und Retropartellaarthrose??
Also das Bein hat ja laut meinen Ansprechpartner bei der Axa 70%. Aber mich würde es interessieren wie Prozent das sind bei meinen Beschwerden?!
Danke fürs lesen und für Antworten wäre ich auch sehr dankbar