VKP vor einem Jahr - Unfallversicherung?

Hallo Foris,

Ich habe mich hier angemeldet weil ich nirgends Antworten auf meine Fragen bekommen.

Zu der Vorgeschichte: Im April 2010 habe ich mir das vordere Kreuzband durch einen Unfall gerissen.

Im Juni 2010 dann die 1. Athroskopie. Da wurde das alte Kreuzband rausgenommen und die freien Gelenkkörber geborgen. Sept. 2010 dann die Kreuzbandplastik (Partellasehne).

So nun über 1 Jahr später trotz Reha immer noch Bewegungseinschränkung im Kniegelenk (beugen geht nur bis 110°, ganz ausstrecken geht auch nicht). Dann ist auch noch eine Retropartellaarthrose dazu gekommen.

Ein Gutachter der Arbeitsagentur (wg. Umschulung, der hat auch eine Gangbehinderung attestiert) und die Reha-Ärztin haben beide schriftlich festgehalten das keine wesentliche besserung mehr zu erwarten ist.

Nun habe ich eine Schadensmeldung bei meiner privaten Unfallversicherung (Axa) gemacht und die wollen mich jetzt nochmal zu einem Gutachter schicken der die Prozentzahl anhand der Gliedertaxe feststellen soll.

Nun meine eigentliche frage:

Weiß jemand mit wie viel Prozent ich da rechnen kann wegen Bewegungseinschränkung nach VKP, Gangbehinderung und Retropartellaarthrose??

Also das Bein hat ja laut meinen Ansprechpartner bei der Axa 70%. Aber mich würde es interessieren wie Prozent das sind bei meinen Beschwerden?!

Danke fürs lesen und für Antworten wäre ich auch sehr dankbar

Da Ihre Fragen mehr Fragen hat, als Sie stellen, kann ich Ihr Anliegen nicht beantworten. Hat nichts zu tun, dass ich in CH wohne.

  • …„Weiß jemand mit wie viel Prozent ich da rechnen…“ Prozent von was?

Geht es um eine Rente? Ist es für die Beruf hinderlich oder muss gegenüber mehr Aufwand für das gleiche Ergebnis gemacht werden? Selbstunfall? Trägt jemand eine Mitschuld?
Wer sagt, dass es ein Unfall ist? Bestanden vor dem „Unfall“ Krankheiten? (… dann ist es kein Unfall…). d.h. für vorbestehende Schäden zahlt der Unfallversicherer nichts. etc.
Sie werden zum Gutachter geschickt, damit diese nichts zahlen müssen…
Ich möchte verhindern, dass Sie sich um die „Prozente“ kümmern, sondern um die Probleme kümmern.

Wenn es um Geld geht, nehmen Sie sich einen Anwalt. Sagen Sie nichts mehr…

Gruss ein Leidender … auch Experten kann es treffen…

Hallo,
danke für die Antwort. Es war ein Unfall und dabei habe ich mir das Kreuzband gerissen. Nach einem Jahr zeigt sich jetzt, dass bleibende schäden da sind. Wie bewegunseinschränkung und retropatellararthrose. Und da es ja ein Unfall war und da in meiner privaten Unfallversicherung auch Teilinvalidität mitversichert ist, muss ich zu einem Gutachter der festsellt wie viel Prozent ich von dem Bein nicht mehr benutzen kann bzw. zu wir viel prozent das bein beeinträchtigt ist. Und anhand dieser prozentzahl wird mir etwas ausgezahlt. Deswegen wollte ich wissen ob jemand weiß wie viel prozent die bleibenden schäden ausmachen bei einer privaten unfallversicherung.
Danke nochmal
Lg

Die Unfallversicherung übernimmt den „Schaden“? Unterscheide zwischen Invalidität und Berufsunfähigkeit. Ab wieviel % Erwerbsunfähigkeit gibt es eine Rente? Anders: ein Büromensch kann ruhig 30% (Beine) eingeschränkt sein trotzdem 100% arbeiten.
Andere Fälle: Hinterere Auto-Kofferdeckel fällt auf das Schlüsselbein (und mehr) Patient war mal dort „krank“ Unfallvers. wollte nicht zahlen…

Alles gute, nix für ungut. Aber eben Fragen…
Tschüss!

Hi Foris,

so richtig kann ich dir wahrscheinlich leider nicht weiterhelfen, da ich weder Arzt noch Gutachter bin.
Ich kann dir aber sagen, wie es bei mir war:

Ich hatte 2005 einen Sportunfall und mir dabei ein Unhappy Triad (VKB, Innenmeniskusriss und Innenbandriss) zugezogen. Bei der OP wurde Arthrose II. Grades am Femurkondylus und Retropartellar festgestellt, das KB wurde mittels Partellasehne ersetzt, der Meniskus teilresektiert, der Knorpel geglättet.

Da es sich um einen Sportunfall handelte, stellte ich ein Jahr später einen Antrag bei der UV meines Vereins. Mit einer Bestätigung meines Arztes, dass Einschränkungen zurückbleiben werden (keine endgradige Streckung, starke Reizergussneigung etc.) bin ich zu einem Gutachter der UV.
Ein paar Wochen später bekam ich ein Schreiben, dass nach allen Tests meine Invalidität bei 11 % liegt.

11 % hieß in meinem Fall, dass ich keinen Anspruch auf irgendwas hab. Ich hätte meinerseits ein Gegengutachten erstellen lassen können. Da ich damals aber keine Rechtschutzversicherung hatte und Studentin war, habe ich das nicht gemacht.

Das heißt jetzt nicht, dass das bei dir gleich sein wird. Wie gesagt, ich bin weder Gutachter, noch arbeite ich bei einer Versicherung. Aber das sind meine (leider nicht sehr guten) Erfahrungen.
Viele Grüße
TanjaAnja