VL als 'Direktversicherung'

Hallo,

heute wurde mir eine neue Anlageform für die Vermögenswirksamen Leistungen vorgestellt.

  • Die Zahlungen gehen direkt vom brutto weg, also steuergünstig
  • Gespart werden 40 € + X (die Ersparniss an Steuern und Sozialversicherungen)
  • Das Netto bleibt gleich
  • Das Geld ist bis zum 60 Lebensjahr festgelegt
  • Es gibt eine Kapitalgarantie
  • Anlage u.a. in Aktien / Rentenfonds

Was gibts da zu beachten ?
Wo gibt es Haken ?
Ist diese Anlageform zu empfehlen ?

Danke und Gruß
JK

Was gibts da zu beachten ?

Hallo JK,

zum Beispiel, dass die Versicherungen seit 2004 fällige Direktversicherungen an die Krankenkassen melden müssen und diese sich dann später beim Versicherten den Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag (AG UND AN)holt, und zwar über 10 Jahre verteilt.
Beispielrechnung: Fällige Versicherungssumme 50 T€ : 10 Jahre = 5 T€ :
12 Monate = 416,67 € x 16 % (angenommener Krankenkassenbeitrag 14,05 % für AG und AN zuzügl. 1,95 % Pflegeversicherungsbeitrag) = 66,66 €.
Diese 66,66 € muss der Versicherungsnehmer dann 10 Jahre lang an seine Krankenkasse abführen!
Anmerkung: Rechenweg ist immer der gleiche - insofern im Einzelfall abhängig von der fälligen Versicherungssumme.

Ja, ziemliche ärgerliche Sache für all jene, die eine Direktversicherung abgeschlossen hatten. Das Gesetz kam, und nichts war mehr zu machen.

Mir ist lediglich nicht bekannt, ob in Verbindung mit VL eine andere Regelung gilt. Im entsprechenden Gesetzestext ist aber keine Einschränkung zu ersehen. Siehe § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V

Gruss, Eva

Beispielrechnung: Fällige Versicherungssumme 50 T€ : 10 Jahre
= 5 T€ :
12 Monate = 416,67 € x 16 % (angenommener Krankenkassenbeitrag
14,05 % für AG und AN zuzügl. 1,95 %
Pflegeversicherungsbeitrag) = 66,66 €.

Erstmal gibt’s zwei Varianten für BetriebsRENTEN:

  1. Pflichtversicherte KvdR-Rentner zahlen nicht mehr den halben Beitragssatz (das war ja früher schon so), sondern den vollen Beitragssatz auf Betriebsrenten. (Ausnahme: Die Rente liegt unter 120,75€).
  2. Freiwillig krankenversicherte Rentner zahlen nicht mehr den ermäßigten, sondern den allgemeinen Beitragssatz.

Der Hammer sind die hier beschriebenen Einmalzahlungen aus Direktversicherungen! Bei der Umlage auf 10 Jahre werden die runtergerechneten Beiträge als Zusatzeinkommen gewertet.
Der Brüller schlechthin: Verstirbt der VN, kassiert die KRankenkasse weiter - bis zu 10 JAhre lang - bei den Erben! Täätääääää!

Ausnahme für das alles: Privat Krankenversicherte zahlen nüx - sie jammern nur über die ach so hohen Beiträge für Ihre PKV, wenn Sie nicht zusätzlich vorgesorgt haben :wink:

Mir ist lediglich nicht bekannt, ob in Verbindung mit VL eine
andere Regelung gilt. Im entsprechenden Gesetzestext ist aber
keine Einschränkung zu ersehen. Siehe § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB

Das Angebot kursiert unter dem Namen „bAV statt VL“. Es geht nur darum, die VL nicht versteuert in irgendeinen selten geförderten Spartopf zu werfen, sondern die VL als Direktversicherung oder eine anders geartete bAV steuer- und mindestens bis 2008 sozialvers.-begünstigt anzusparen. Als Faustregel kann man sagen, dass etwas der doppelte Betrag angespart werden kann, ohne das Netto zu reduzieren. Also 40€ VL --> ca. 80€ in eine bAV ohne NEttoschmälerung.

Etwas schräg gerechnet heißt das also bereits eine 100%-Rendite in der Ansparphase. Davon kann ich mir locker die GKV-Beiträge leisten, oder?

Fazit: Mach es!
Frank Wilke

Nachtrag…hoffentlich liests noch jemand :wink:
Also,
meine Frau hatte sich ja bereits zu oben genanntem entschlossen.
Jetzt erfahren wir heute, das es Ihr Arbeitgeber nicht mit der ausgewählten Versicherung machen will, sonder nur mit 2 (!) Vertragspartnern.

Ist das rechtens ? kann ich mir irgenwie nicht vorstellen,
denn die anderen Versicherungen erfahren dadurch einen Wettbewerbsnachteil und auch der Mitarbeiter kann dadurch ja nur unter 2 Gesellschaften wählen…das kanns ja wohl nicht sein.

Für mich pers. ist jedenfalls die Entscheidung für einen solchen Vertrag inzwischen auch gefallen. (hatte gestern die Rentenauskunft in der Post :frowning:

Jetzt muss ich mir nur noch den richtigen Fond raussuchen und hoffen das mein Arbeitgeber nicht „blöd“ macht.

Gruß
JK

Hi JK,

immer „Ruhe mit die wilden Pferde“. Das ist schon so korrekt. Der Arbeitnehmer hat zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, aber der Arbeitgeber kann sich nicht nur den Anbieter aussuchen, sondern eigentlich auch den Durchführungsweg.
D.h. du möchtest die Direktversicherung über die Canada Life machen, aber der AG möchte gern die Allianz nehmen --> Pech gehabt.
Oder du möchtest die Direktversicherung der Allianz machen, aber der Arbeitgeber biete nur die Pensionskasse der Allianz an --> Ebenfalls Pech gehabt!

Ist leider auch der Grund, warum einige VRs durchaus mal ein paar Euronen für den Fuhrpark des Unternehmens oder den Sommerurlaub des Vorstands springen lassen, damit die bAV über das Unternehmen abgewickelt wird. So ist es nun mal, nicht zu ändern, peng aus.

Einziger Versuch: Die Frage an den Chef, ob er nur die Ersparnis haben will oder den Mitarbeitern auch was gutes tun will - nämlich indem er die renditestärkere Variante nimmt. Verwaltungstechnisch ist das kaum Mehraufwand, einen 2. Anbieter mit rein zu nehmen.

*schulterzuck*

FRank Wilke

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