VL / Arbeitgeberanteil

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin nicht sicher, ob ich bei Ihnen beim richtigen Ansprechpartner bin, aber ich stelle einfach mal meine Frage:

Ich bin seit ca. 5 Jahren als kfm. Angestellter bei meinem Arbeitgeber (Tankstellenpächter) beschäftigt und hatte zu Beginn auch den Arbeitgeberanteil zu meinem Bausparvertrag bezahlt bekommen. Nach 10 Monaten wurde seitens meines Arbeitgebers die Steuersoftware umgestellt und seither kein Arbeitgeberanteil mehr für meinen Bausparvertrag gezahlt. Leider ist mir das erst kürzlich aufgefallen, da ich halt auf meiner Lohnabrechnung halt „hauptsächlich nach unten rechts“ geschaut habe. Auch auf dem Jährlichen Kontoauszug fiel mir das nicht auf, da ich davon ausging, das hier nur meine monatlichen Zahlungen aufgeführt würden. Ist mein Arbeitgeber nun zur Nachzahlung des Arbeitgeberanteils verpflichtet?

Falls Sie mir diese Frage nicht beantworten können, wäre ich dankbar für einen Tipp, an wen ich mich wenden kann.

Mit freundlichem Gruß aus Köln

Frank J.

Es scheint sich hier um die „vermögenswirksame Leistung“ zu handeln. Dies müsste dann tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag geregelt sein. Wenn das bei Ihnen so ist, dann haben Sie bestimmt etwas in Ihren Unterlagen. Es sei denn, es gibt „nur“ eine mündliche Vereinbarung. Diese wäre aber auch gültig. Klären Sie das erst mal ab und dann sehen wir weiter.

Hallo Frank
wenn Dein ArbGeber was zu Deinen BauSpVertr hinzu gezalt hat, stellet sich hier die Frage, auf welcher Grundlage ist das geschen? Tarifvertrag? Freiwillige Leistung des ArbGeb?
Sollte für dich ein Tarifvertrag gelten, könnte dort auch die Ausschlußfrist geregelt sein. Das sind sind in den meisten Tarifvertr. 6 Monate rückwirkend.
Gibt es keine Tarifvertr., der für dich Anwendung findet und der Arbeitgeb. ist aus anderen Gründen verpflichtet zur Zahlung, gilt die gestzl. Verjährung. Das wären bei Dir 2 Jahre.
Es kann aber auch sein, dass die Zahlung eine freiwillige Leistung war und er die nicht mehr zahlen will.
Dann hätte er Dir das allerdings mitteilen müssen.

Bei weiteren Fragen, kannst Du dichr gern noch mal bei mir melden.

Gruß
Eudemos

Habe keinen Tarifvertrag, aber man sagte mir damals, dass der AG einen Pflichtanteil zu leisten hat. Warum, weiß ich allerdings nicht. :wink:

Dann würde ja das mit den 2 Jahren greifen. Wäre ja besser als nix.

Ich checke das aber nochmal in meinen Unterlagen.

Danke schonmal für Eure Antworten!

Hallo Frank
Frag doch Deinen ArbGeber einfach mal, warum der Zuschuss nicht mehr gezahlt wird.
Grundsätzlich gibt es bei VL-Leistungen keinen ArbGeber-„Pflichtanteil“ wie es z.B. bei der Soz-Versicherung der Fall ist.(Es sei denn, es ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt)
Allerdings kann der ArbGeber eine Zahlung, die er vorher über einen längeren Zeitraum gezahlt hat, nicht so sang- und klanglos einstellen.
Ggf. kannst Du das einklagen. Aber das bringt natürlich nur Ärger. Willst Du das???

Eudemos

Hallo Frank
Ja ist er normalerweise, er wäre es nur dann nicht wenn er es Dir gegenüber 3 Monate vorher angekündigt hätte (Also Drei Monate vor letzter Zahlung!)Schriftlich das er das nicht Zahlen kann und wird mit entsprechender Bergründung, dies hat er wohl nicht getan gehe ich mal aus davon!Ich Hoffe ich konnte Dir Helfen und wünsche Dir noch ein schönes Wochenende! Lieber Gruß Charly

Hallo Frank Die Antwort habe ich Dir ja schon Geschickt ,ich bekamm die Mail Zwei mal!

Hallo,

wenn im Arbeits- und/oder Tarifvertrag die Zahlung von VL enthalten sind, muß der AG diese zahlen.
(google doch einfach mal unter „VL“)
Ich würde Deinen AG mal darauf ansprechen.

vg Ramona