das ist so pauschal schwer zu beantworten. Generell gibt es
beim Bausparvertrag keine fixierte Maximaleinzahlung.
Jain. Es gibt Bausparkassen, die werten Zahlungen oberhalb des Regelsparbeitrages (siehe Bausparbedingungen) als zustimmungspflichtige Sonderzahlungen.
Du
kannst gern und gut immer soviel einzahlen, wie du willst.
Siehe vorherige Ausführung.
(Formular VWL-Antrag bei der Bausparkasse erhältlich)
Du mußt lediglich aufpassen, das die Relation vom
Eigenkapital zur Bausparsumme nicht zu hoch wird - denn
dadurch reduziert sich dein Darlehensanspruch.
Wo wäre da das Problem?
Da die VWL-Beträge idR max. 40,- EUR mtl. betragen sollte das
nicht zu sehr ins Gewicht fallen. Wenn aber der Folgevertrag
im Konzept mit der mtl. Zahlung auf den Cent genau geplant
ist, machst du das mit weiteren Zuzahlungen komplexer
(BSV-Zuteilung wäre dann früher, als das Ende der
Darlehenszinsbindung!)
Wo wäre hier das Problem?
Die Zuteilung muß man doch nicht sofort annehmen…
Ohne weitere Details zu kennen, machst mit der mtl. Zuzahlung
nichts kaputt …
Sehe ich grundsätzlich auch so.
Generell tut alternativ ein „neuer“ BSV mit kleiner
Bausparsumme nicht weh. Kosten 1% der Bausparsumme bei
Abschluß.
Ist voraussichtlich nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Man denke z. B. an die Auszahlung (Ende der Sperrfrist) der Arbeitnehmer-Sparzulagen bei Zuteilung, die Erhöhung des Guthabens und gleichzeitige Minderung des Darlehens usw.
Arbeitnehmer-Sparzulage ist natürlich nur ein Thema, wenn die Einkünfte niedrig genug sind. Ansonsten wäre VL nur dann noch sinnvoll, wenn sich der AG mit einem Zuschuß beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald