VL in Bausparvertrag einzahlen (lfd. Finanzierung)

Meine Frau und ich haben unser Haus neben einem KfW-Kredit über ein endfälliges Darlehen finanziert.

Für dieses zahlen wir derzeit „nur“ die Zinsen. Dafür zahlen wir in einen Bausparvertrag ein, dessen Ausschüttung später in das Darlehen läuft und gleichzeitig ein entsprechendes Bauspardarlehen anspart.

Jetzt würden wir gerne beide vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen und in die Immobilienfinanzierung laufen lassen. Da wir die für das eigentliche Darlehen vereinbarten Sondertilgungen schon so wahrnehmen, wäre eine Einzahlung hierein wahrscheinlich nicht möglich.

Würde es Sinn machen, die VL in den Bausparvertrag einzuzahlen? Und wenn ja, wie ist da das Vorgehen? Benötigen wir irgendeinen Vordruck o.ä. von der Bausparkasse? Oder gibt man dem Arbeitgeber einfach nur die Daten?

Hallo Frank,

das ist so pauschal schwer zu beantworten. Generell gibt es beim Bausparvertrag keine fixierte Maximaleinzahlung. Du kannst gern und gut immer soviel einzahlen, wie du willst. (Formular VWL-Antrag bei der Bausparkasse erhältlich)
Du musst lediglich aufpassen, das die Relation vom Eigenkapital zur Bausparsumme nicht zu hoch wird - denn dadurch reduziert sich dein Darlehensanspruch. Ist die Folgefinanzierung (also Ablöse des tilgungsfreien Darlehens) nur über Eigenkapital geplant, oder incl. Darlehen durch die Bausparkasse??

Da die VWL-Beträge idR max. 40,- EUR mtl. betragen sollte das nicht zu sehr ins Gewicht fallen. Wenn aber der Folgevertrag im Konzept mit der mtl. Zahlung auf den Cent genau geplant ist, machst du das mit weiteren Zuzahlungen komplexer (BSV-Zuteilung wäre dann früher, als das Ende der Darlehenszinsbindung!)

Ohne weitere Details zu kennen, machst mit der mtl. Zuzahlung nichts kaputt …

Generell tut alternativ ein „neuer“ BSV mit kleiner Bausparsumme nicht weh. Kosten 1% der Bausparsumme bei Abschluss.
Ggf. kannst noch ein paar Zahlen nennen - dann kann man das konkret ausrechnen.

Höhe VWL?
Darlehenshöhe?
Datum Konditionenanpassung?
Höhe Konditionenanpassung?
Guthabenstand zum Datum der Konditionenanp.?
Bausparsumme?
Welcher Tarif und welche Baupsparkasse?

Hoffe, das hilft :smile:
Vg

Alle Daten habe ich leider nicht im Kopf (bin grad nicht zu Hause).

Die Folgefinanzierung soll über das Darlehen der Bausparkasse getilgt werden. Wenn wir die VL jetzt in den BSV einzahlen, kann das nicht auch bewirken, dass die Auszahlung nicht früher sondern höher erfolgt?

Oder würde ein neuer BSV mehr Sinn machen?

Der Maximalbetrag wird über die Bausparsumme gedeckelt;
Beispiel
Tarif XY mit einem Verhältnis 50% zu 50% (EK/FK) bei einer Bausparsumme von 100.000, EUR nach sieben jahren

Heißt: Berechnet ist der BSV nun mit den fixen parametern zum Darlehensanpassungstermin! Wenn alles so läuft wie bisher, bekommst bei Zuteilung 100.000,- EUR (sprich 50.000,- EUR Darlehen)

Zahlst du nun mehr ein gibt es zwei mögliche Folgen:
a) du erreichst die 50% früher - bekommst also nicht nach sieben jahren sondern nach bsw. 6,5 Jahren 50.000,- EUR Darlehen. (macht aber nix - weniger Schulden)
b) du hast nach sieben jahren nicht 50% eingezahlt, sondern 52% / da 100.000,- EUR dein Deckel ist, bekommst auch nur 48% Darlehen!

Ich würde das Geld in den BSV einzahlen - ES SEI DENN!! Es ist ein Sondertarif, der auf dein Darlehen maßgeschneidert ist - da kann es passieren, dass du durch Abweichung der vereinbarten Parameter schlechtere Konditionen bekommst! (weil dann ggf. automatischer Sprung in einen Standardtarif)
Das mit der Bausparkasse abklären.

Hoffe, ich konnte es einigermaßen logisch erklären :smile:
VG

das ist so pauschal schwer zu beantworten. Generell gibt es
beim Bausparvertrag keine fixierte Maximaleinzahlung.

Jain. Es gibt Bausparkassen, die werten Zahlungen oberhalb des Regelsparbeitrages (siehe Bausparbedingungen) als zustimmungspflichtige Sonderzahlungen.

Du
kannst gern und gut immer soviel einzahlen, wie du willst.

Siehe vorherige Ausführung.

(Formular VWL-Antrag bei der Bausparkasse erhältlich)
Du mußt lediglich aufpassen, das die Relation vom
Eigenkapital zur Bausparsumme nicht zu hoch wird - denn
dadurch reduziert sich dein Darlehensanspruch.

Wo wäre da das Problem?

Da die VWL-Beträge idR max. 40,- EUR mtl. betragen sollte das
nicht zu sehr ins Gewicht fallen. Wenn aber der Folgevertrag
im Konzept mit der mtl. Zahlung auf den Cent genau geplant
ist, machst du das mit weiteren Zuzahlungen komplexer
(BSV-Zuteilung wäre dann früher, als das Ende der
Darlehenszinsbindung!)

Wo wäre hier das Problem?

Die Zuteilung muß man doch nicht sofort annehmen…

Ohne weitere Details zu kennen, machst mit der mtl. Zuzahlung
nichts kaputt …

Sehe ich grundsätzlich auch so.

Generell tut alternativ ein „neuer“ BSV mit kleiner
Bausparsumme nicht weh. Kosten 1% der Bausparsumme bei
Abschluß.

Ist voraussichtlich nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Man denke z. B. an die Auszahlung (Ende der Sperrfrist) der Arbeitnehmer-Sparzulagen bei Zuteilung, die Erhöhung des Guthabens und gleichzeitige Minderung des Darlehens usw.

Arbeitnehmer-Sparzulage ist natürlich nur ein Thema, wenn die Einkünfte niedrig genug sind. Ansonsten wäre VL nur dann noch sinnvoll, wenn sich der AG mit einem Zuschuß beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Konntest Du. Danke für die Erklärung. Werde das mit der Bausparkasse abklären.