Hmm, habe jetzt mal bei der Bank nachgefragt und die antworten
mir das hier :
„Ihre Information stimmt nicht ganz. Alle VL-Zahlungen des
Arbeitgebers, die
bis 31.12.2005 bei uns eingehen, sind für 2005 prämienwirksam.
Eigene
Zahlungen sind für die Arbeitnehmersparzulage nicht relevant.
Ihr
Arbeitgeber kann also Einzahlungen bis zu 480 EUR noch in
diesem Jahr
tätigen, die dann auch für 2005 angerechnet werden.“
Die Bank sagt damit nichts anderes als ich. Denn weder müssen die 480/400 EUR regelmäßig eingezahlt werden, noch ist das die Zahlungshöchstgrenze. Die allgemein bekannten EUR 40/Monat sind einfach 480/12 des Förderhöchstbetrags. Du kannst auch 2 x 240 oder 4 x 120 einzahlen. Das ist egal.
Beginnt Dein VL-Vertrag unterjährig im Oktober 2005, kommt es zu der Konstellation, dass Du nicht 12 x 40 EUR vom Arbeitgeber bezahlt bekommst, sondern nur 3 x 40 EUR. Die bekommst also für 2005 zunächst nur die Zulage für 120 EUR.
Bei einem Sparvertrag mit Vermögensbeteiligung (z.B. Fondssparen) sind im übrigen nur 400,00 EUR /pa zulagebegünstigt, nicht 480,00 EUR /pa. Die 480,00 EUR gelten für Bausparverträge oder ähnliches. Informiere Dich idealerweise bei Google, wo die Unterschiede liegen.
Du hast also noch „Luft“ von 280 EUR bis zur Fördergrenze(!). Wohl gemerkt: natürlich nur im ersten Jahr, wenn Dein Vertrag unterjährig beginnt. Ansonsten sorgt Dein AG schon dafür, dass sich EUR 480/pa ansammeln.
Dein Arbeitgeber überweist die VL auf eine bestimmte Kontonummer unter Verwendung eines Verwendungszwecks. Meist handelt es sich dabei um das VL-Transitkonto des Fonds; im Verwendungszweck wird oft die Nummer Deines VL-Vertrags angegeben. Der Absender wird nicht geprüft.
Wenn _DU_ nun ebenfalls dorthin Geld überweist, wird das Geld Deinem VL-Fondskonto gutgeschrieben. Nach dem Jahresende erhältst Du vom Institut die ANLAGE VL, die Du Deiner Einkommensteuererklärung beifügst. Dort wird Dir dann die Einzahlung von 400 EUR für das jeweilige Kalenderjahr bestätigt. Wo das Geld herkommt, steht dort nicht. Es ist für das Institut auch kaum feststellbar, woher das Geld kommt, denn ein Arbeitgeberwechsel z.B. muss nicht angezeigt werden.
Gefördert wird nur bis zu 400/480 EUR. Zahlst Du mehr ein, schadet es nicht, wird aber auch nicht gefördert.
Noch Fragen? 
Gruß
Jens