VL-Sparen ohne Prämie

Hallo zusammen,

ich habe seit 5 Jahren einen VL-Vetrag über meine Sparkasse laufen. Es ist ein Aktienfonds mit der üblichen Laufzeit 6 + 1 Jahre. Mein Arbeitgeber zahlt 58 DM.

Da ich durch mein Einkommen nicht mehr prämienbegünstig bin, frage ich mich, ob ich nicht in Zukunft beliebige Veträge abschließen kann. Die (staatliche) Auflage mit der Sperrfrist gilt ja nur, wenn man seinen Anspruch auf Prämie wahren will. Seitens des Arbeitgebers gibt es keine Auflagen (außer, daß man den Vetrag nicht alle 30 Tage wechselt).

Meine Frage: Kann ich zu meiner Bank gehen und ihr sagen, sie solle mir mal einen Sparvetrag vorschlagen, der nicht die VL-Einschränkungen hat (z.B. weltweit investierender Fonds)? Könnte ich dann theoretisch vor Ablauf der 7 Jahre an das Geld? Welche Sparformen darf ich meinem Arbeitgeber vorlegen?

Um es extrem zu formulieren: warum kann ich den Arbeitgeber nicht anweisen, den Betrag auf mein Konto zu überweisen? Prämie ist ja nicht mehr.

Danke im Voraus
José

Da ich durch mein Einkommen nicht mehr prämienbegünstig bin,
frage ich mich, ob ich nicht in Zukunft beliebige Veträge
abschließen kann. Die (staatliche) Auflage mit der Sperrfrist
gilt ja nur, wenn man seinen Anspruch auf Prämie wahren will.
Seitens des Arbeitgebers gibt es keine Auflagen (außer, daß
man den Vetrag nicht alle 30 Tage wechselt).

Meine Frage: Kann ich zu meiner Bank gehen und ihr sagen, sie
solle mir mal einen Sparvetrag vorschlagen, der nicht die
VL-Einschränkungen hat (z.B. weltweit investierender Fonds)?
Könnte ich dann theoretisch vor Ablauf der 7 Jahre an das
Geld? Welche Sparformen darf ich meinem Arbeitgeber vorlegen?

Um es extrem zu formulieren: warum kann ich den Arbeitgeber
nicht anweisen, den Betrag auf mein Konto zu überweisen?
Prämie ist ja nicht mehr.

Die Auflage bei Fonds heißt ‚überwiegend Aktienanteil‘, ob nur Deutschland oder weltweit oder Branchenfonds ist dabei egal.

Daneben sind mögliche Vertragsformen vor allem Bausparen, Sparvertrag mit Bonus, Lebensversicherung, wobei letztere beide zurecht kaum noch genutzt werden.

Die Idee bei VL ist, den Spargedanken der Bevölkerung zu stärken, daher kann das Geld nicht aufs Giro überwiesen werden.

Viele Grüße
Börni

Lieber José

Der Gedanke, die vermögenswirksamen Leistungen Deines Arbeitgebers Dir Direkt aufs Konto auszahlen zu lassen, klingt sicherlich verlockend. aber das wisch Dir mal von der Backe, mein Freund.
Nach dem 4. Vermögensbildungsgesetzt erhält der Arbeitnehmer diese Zuwendungen nur auf Sparverträge die Förderungswürdig sind im Sinne des 4. VermBG.
Aber ich erkenne Dein Ansinnen und habe auch eine Lösung parat. Mehrere Sparverträge, zeitlich versetzt abgeschlossen, bedeuten mehr Flexibilität.
Sowohl zu Deiner eigenen Freude, als auch zur Freude Deiner Bank! Denn merke: Was Du Dir selber Gutes tun willst, das tue auch Anderen Gutes.

In diesem Sinne, Geert

Versteh ich nicht

Lieber José

Der Gedanke, die vermögenswirksamen Leistungen Deines
Arbeitgebers Dir Direkt aufs Konto auszahlen zu lassen, klingt
sicherlich verlockend. aber das wisch Dir mal von der Backe,
mein Freund.

Das ist mir schon klar, amigo. Ich habe aber den Grund noch nicht verstanden.

Nach dem 4. Vermögensbildungsgesetzt erhält der Arbeitnehmer
diese Zuwendungen nur auf Sparverträge die Förderungswürdig
sind im Sinne des 4. VermBG.

Darauf zielt meine Frage. Ich erhalte ja diese Zuwendung nicht mehr, weil ich über der Einkommensgrenze liege. Warum sollte ich dann die Vorgaben des VermBG einhalten, wenn mir die Prämie sowieso nicht zusteht? Oder darf der Arbeitgeber nur in Veträge einzahlen, die nach dem VermBG gefasst sind? Selbst wenn mir keine Sparzulage zusteht?

Aber ich erkenne Dein Ansinnen und habe auch eine Lösung
parat. Mehrere Sparverträge, zeitlich versetzt abgeschlossen,
bedeuten mehr Flexibilität.
Sowohl zu Deiner eigenen Freude, als auch zur Freude Deiner
Bank! Denn merke: Was Du Dir selber Gutes tun willst, das tue
auch Anderen Gutes.

Verstehe ich nicht. Der Arbeitgeber zahlt doch nur einmal VL. Was spielt es da für eine Rolle, ob ich einen oder zehn Sparverträge habe?

!
Hi,

Darauf zielt meine Frage. Ich erhalte ja diese Zuwendung nicht
mehr, weil ich über der Einkommensgrenze liege. Warum sollte
ich dann die Vorgaben des VermBG einhalten, wenn mir die
Prämie sowieso nicht zusteht? Oder darf der Arbeitgeber
nur in Veträge einzahlen, die nach dem VermBG gefasst
sind? Selbst wenn mir keine Sparzulage zusteht?

So isses.

Gruß
Christian

Das ist da scheisse! [n.t.]

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