VL und SV?

hallo,

stehe gerade auf dem schlauch… freiwillige VL (also nicht vom tarifvertrag) sind m.E. dem bruttogehalt (für SV) zuzurechnen, oder?

wenn man freiwillig versichert ist (KV/PV), dann zählen also VL in die bemessungsgrundlage rein, oder?

danke für sachdienliche hinweise, ggf. ein § des SGB?

gruss vom

showbee

Hallo,

wenn man freiwillig versichert ist (KV/PV), dann zählen also
VL in die bemessungsgrundlage rein, oder?

das SGB unterscheidet nicht zwischen Einnahmen aus Rechtsanspruch und freiwilligen Leistungen:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/04/index.php?..

„rbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.“

Gruß,
Christian

Hallo!!

Ich habe Deine Frage, so hoffe ich richtig verstanden!

Dein Arbeitgeber zahl freiwillig Vermögensiwrksame Leistungen?

Ja diese werden auf Dein Bruttogehalt geschlagen und somit voll Sozial. und Steupflichtig. Am Ende werden diese wieder abgezogen und an das jeweilige Unternehmen überwiesen.

Die Bemessungsgrundlage zur Feststellung der Versicherungspflicht beteht in immer wiederkehrenden Leistung. Das heisst diese müssen dann vertraglich zugesichert sein. Also Prämien die Erfolgabhängig sind, sind nicht garantiert und zählen nicht.

Gerne stehe ich Dir, unter den Kontaktdaten in meiner Visitenkarte, zur Verfügung.

Lg
Björn Bause