Hallo Leute,
angenommen man würde seine Steuererklärung machen und über die Anlage VL stolpern und zwar aus folgendem möglichen Grund:
Angenommen AG bezahlt generell keine VL und diese werden direkt vom Netto abgezogen und auf einen Bausparer überwiesen, weil VL evtl. mal beim AG beantragt wurde.
Also Brutto-Gehalt X, sonst keine weiteren Leistungen. Vom Netto-Gehalt Y gehen dann diese 40 Euro ab.
Ohne diese VL hätte man also 40 Euro mehr jeden Monat auf dem Gitokonto.
Das ganze wäre also ein Nullsummenspiel und man könnte die VL eigentlich kündigen und die 40 Euro lieber eigenhändig von auf den Bausparvertrag überweisen, oder?
Entstünden dadurch irgendwelche Nachteile?
Sehe eigentlich auch keinen Grund, dass dafür eine Anlage VL der Steuerklärung beigelegt werden müsste, weil diese VL ja auch nicht auf das Brutto X dazugerechnet ist.
Danke für Eure Antworten!
Gruß…