Vlkaksoschaden eingetreten, dennoch weiterhin Vollkaskoversichert?

Hallo zusammen,

ich habe ein sog. Leichtmobil (45km/h), welches mir vor einigen Monaten durch jemanden beschädigt wurde. Einige Tage später habe ich selbst einen Schaden
verursacht.
Nun wurde die akte bzgl. des Vollkaskoschadens geschlossen.
Deshalb habe ich nun die Vollkaskoversicherung zum 30.09.22 gekündigt, zumal das Fahrzeug ein Wirtschaflticher Totaschaden ist und seit Monaten fahrunfähig
bei einer Werkstatt steht, die es dann noch aufkaufen wird.

Meine Fragen: Hätte ich eigentlich nach den Schäden im März und einem eingetretenen Vollkaskoschaden überhaupt weiterhin Vollkaksobeiträge bezahlen müssen und wenn ja, wenn nun laut Gutachten klar wurde, dass der Wirtschaftliche Totalschaden eingetreten ist, muss die Vollkakso mir evtl sogar die Beiträge ab April diesen Jahres zurückerstatten?
Es wäre auch toll, wenn ich Begründungen erfahren würde, damit das alles für mich nachvollziehbar wird.
Naja und wenn das also nicht rückwirkend ginge, dann aber schon zum 30.9.22.

Ich wäre dankbar für Klarheit.

Beste Grüsse

Nordische

Hallo,

Soweit mir bekannt, mußt Du die vertraglich vereinbarten Versicherungsabschläge monatlich so lange weiter zahlen, bis der Versicherungsvertrag rechtswirksam tatsächlich gekündigt wurde.

Wenn Du zum 30.09.2022 gekündigt hast, musst Du für September 2022 damit auch noch den vereinbarten Versicherungsbeitrag für die Vollkasko bezahlen.

Dem Versicherer an sich ist es vertraglich dabei egal, ob Du das Fahrzeug innerhalb der Vertragslaufzeit nutzt, oder nicht.

LG, KL.