in einer Mietwohnung befindet sich eine Therme, die regelmäßig Probleme macht. Häufig muss ein Handwerker sich das Teil ansehen. Dann geht es eine Zeit lang gut und dann treten wieder Probleme auf.
Bevor ein Handwerker aber kommt muss die Hausverwaltung informiert werden, die dann den Auftrag weiterleitet.
Die Kosten hierfür wurden nun auf einen Schlag in Rechnung gestellt - und zwar von fast 2 Jahren.
Die Therme wird zwar regelmäßig gewartet (ist in den NK enthalten, wird dennoch auch in Rechnung gestellt plötzlich) aber es werden angeblich keine Auffälligkeiten festgestellt. Nun ist es so, dass das Teil sehr schnell Wasser verliert und in immer kürzeren Abständen aufgefüllt werden muss. Der Brenner mieft und es krümelt, knackst lautstark, knallt mitten in der Nacht etc.
Die Handwerker, die von der Hausverwaltung beauftragt werden, füllen die Therme auf und polieren ein wenig an der Therme rum um die Krümel zu beseitigen. „Mehr könne man nicht machen.“
Für den Mieter macht es nun den Anschein als ob die Hausverwaltung bewusst eine nicht fehlerfrei arbeitende Therme überlassen hat (was nicht der einzige Knackpunkt mit dieser Hausverwaltung ist).
Aber um bei dieser Sache zu bleiben:
Ist es denn rechtens, dass der Mieter für diese Kosten aufkommen soll?
Die Therme wurde pfleglich behandelt, es wurde nicht daran rumgebastelt oder sonst etwas in der Art. Nach dem Einzug waren die Auffälligkeiten nicht so häufig wie jetzt aber immerhin vorhanden. Nachweise darüber liegen vor.
in einer Mietwohnung befindet sich eine Therme, die
regelmäßig Probleme macht. Häufig muss ein Handwerker sich das
Teil ansehen. Dann geht es eine Zeit lang gut und dann treten
wieder Probleme auf.
Bevor ein Handwerker aber kommt muss die Hausverwaltung
informiert werden, die dann den Auftrag weiterleitet.
Die Kosten hierfür wurden nun auf einen Schlag in Rechnung
gestellt - und zwar von fast 2 Jahren.
Die Therme wird zwar regelmäßig gewartet (ist in den NK
enthalten, wird dennoch auch in Rechnung gestellt plötzlich)
aber es werden angeblich keine Auffälligkeiten festgestellt.
Nun ist es so, dass das Teil sehr schnell Wasser verliert und
in immer kürzeren Abständen aufgefüllt werden muss. Der
Brenner mieft und es krümelt, knackst lautstark, knallt mitten
in der Nacht etc.
Die Handwerker, die von der Hausverwaltung beauftragt werden,
füllen die Therme auf und polieren ein wenig an der Therme rum
um die Krümel zu beseitigen. „Mehr könne man nicht machen.“
Für den Mieter macht es nun den Anschein als ob die
Hausverwaltung bewusst eine nicht fehlerfrei arbeitende Therme
überlassen hat (was nicht der einzige Knackpunkt mit dieser
Hausverwaltung ist).
Die Therme gehört nicht der Hausverwaltung, sondern den Eigentümer/n; die Hausverwaltung ist „Erfüllungsgehilfe“ der Hauseigentümer und haben die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umzusetzen.
Aber um bei dieser Sache zu bleiben:
Ist es denn rechtens, dass der Mieter für diese Kosten
aufkommen soll?
Was steht im MV hinsichtlich der Nebenkosten?
Die Therme wurde pfleglich behandelt, es wurde nicht daran
rumgebastelt oder sonst etwas in der Art. Nach dem Einzug
waren die Auffälligkeiten nicht so häufig wie jetzt aber
immerhin vorhanden. Nachweise darüber liegen vor.
Es wäre interessant zu erfahren, wie alt die Therme bereits ist; je älter, desto anfälliger; natürlich habe ich als Mieter auch einen Anspruch auf „Erneuerung“, wenn aber es muss m. E. erst einmal festgestellt werden, ob es sich hier um „altersbedingte“ Probleme handelt.
Die Therme gehört nicht der Hausverwaltung, sondern den
Eigentümer/n; die Hausverwaltung ist „Erfüllungsgehilfe“ der
Hauseigentümer und haben die Beschlüsse der
Eigentümergemeinschaft umzusetzen.
Hausverwaltung = Genossenschaft = Vermieter.
Es wäre interessant zu erfahren, wie alt die Therme bereits
ist; je älter, desto anfälliger; natürlich habe ich als Mieter
auch einen Anspruch auf „Erneuerung“, wenn aber es muss m. E.
erst einmal festgestellt werden, ob es sich hier um
„altersbedingte“ Probleme handelt.
Fakt ist in jedem Fall, dass sie seit dem Einzug Probleme macht. Daraus würde sich ganz laienhaft schließen lassen, dass das Ding nicht ordnungsgemäß tickt…
Das genauer Alter der Therme ist mir nicht bekannt. Es gibt allerdings einen Aufkleber auf der Innenseite der Abdeckung worauf zu lesen ist „An dieser Feuerstätte wurde im März 1997 eine Einstufungsmessung durchgeführt …“