VM renovierungspflicht

hallo

gibt es eine Regelung die bestimmt ´nach wievielen Jahren der VM renovierungsarbeiten z.b. am hausflur oder am Badezimmer vornehmen muß und wie ist es wenn der Vm zwischenzeitlich wechselt?

sky

Hallo,

nein, dazu gibt es keine Regelung, es liegt im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter ist nur dann dazu verpflichtet, wenn der bestimmungsgemässe bzw. vertragsgemässe Gebrauch der Mietsache oder der Gemeinschaftseinrichtungen nicht mehr gewährleistet ist. Bei blossen optischen Mängeln ist das aber nicht der Fall.

gruss
BM

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Hallo,

danke für die antwort hat mir sehr weitergeholfen

lg

sky

Diese Regelungen sind im Mietvertrag enthalten. Steht dort nichts, mußt Du auch nichts machen. Und ein Hausflur gehört in der Regel zum Treppenhaus und ist nicht Gegenstand der Wohnung. Hierfür wäre also eh der VM zuständig.

Diese Regelungen sind im Mietvertrag enthalten. Steht dort
nichts, mußt Du auch nichts machen. Und ein Hausflur gehört in
der Regel zum Treppenhaus und ist nicht Gegenstand der
Wohnung. Hierfür wäre also eh der VM zuständig.

das ist sehr nett von dir das du mir antwortest aber leider hast du dich wohl verlesen ´mir ging es um die pflichten des vermieters ( VM ) nicht um die des Mieters trotzdem danke

lg
sky