Hallo,
Ich hatte die ursprüngliche Frage so verstanden, ob ein
Fahrzeug die im Kfz-Brief vermerkte Höchstgeschwindigkeit
tatsächlich erreichen muß (ich kam wahrscheinlich auf diese
Interpretation, weil das da so steht
). Davon, daß ein
neuer Jeep nicht einmal die Bordsteinkante packt, stand da
eigentlich nichts.
Ich scheine etwas begriffstutzig zu sein…
Im KFZ-Brief steht also 200 km/h, du meintest aber, dass das
egal ist, da der beim Abschluss des Kaufes noch nicht
vorliegt. (Darum das Beispiel.)
es ist nicht entscheidend, daß der Brief zum Zeitpunktes noch nicht vorlag, sondern daß sein Inhalt nicht Bestandteil des Vertrages sein konnte (weil er eben nicht vorlag).
Nehmen wir mal an das sich die Angaben nicht mit anderen
widersprechen, wie z.B. andere KFZ-Briefe des selben Typs,
oder Prospekte oder ähnliches. Also kann der Käufer von
200km/h als typische, gesicherte(?) Eigenschaft ausgehen, oder
nicht?
Andere Kfz-Briefe sind irrelevant, bei den Prospekten würde ich zustimmen.
Weiterhin stimmst du doch zu, das bei einer deutlichen
Unterschreitung ein Sachmangel vorliegt, stellt sich doch nur
die Frage, ab wann (wieviel Prozent, oder absolute km/h)
dieser vorliegt?
Genau.
Warum also diese Diskussion da über mir?
Da ging es um den Kfz-Brief und um denkbare Inhalte des Kaufvertrages. Erster ist - wie dargestellt - nicht Bestandteil des Vertrages, letzteres Spekulation.
Gruß,