Vmax verbindlich ?

Moin moin,

stellt euch vor ihr kauft ein neues auto. frisch vom band. Im kfzbrief steht: Vmax 200 KMH
ist das verbindlich ? eine geschwindigkeit die er unter welchen witterungsbedingungen auch immer, (steigungen, gegenwind, mehr als voll beladen, einmal ausgenommen, also leeres auto zwei personen, gerade strecke, kein wind) erreichen muß.
was ist wenn der wagen diese amgabe nicht erreicht. ist das tollerabel?
und falls nicht - was dann? könnte man als potentieller fahrer tun?
sm

Hi,

soweit ich weiß handelt es sich bei der Bauartgeschwindigkeit um die Geschwindigkeit, für die die Systeme des Fahrzeugs ausgelegt sind, und die eigentlich nicht überschritten werden darf (auch bergab, bei Rückenwind).

LG
Stuffi

Hallo,

stellt euch vor ihr kauft ein neues auto. frisch
vom band. Im kfzbrief steht: Vmax 200 KMH
ist das verbindlich ? eine geschwindigkeit die er unter
welchen witterungsbedingungen auch immer, (steigungen,
gegenwind, mehr als voll beladen, einmal ausgenommen, also
leeres auto zwei personen, gerade strecke, kein wind)
erreichen muß.
was ist wenn der wagen diese amgabe nicht erreicht.

die Definition von Höchstgeschwindigkeit nach § 30a StVZO:
„Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann“

ist das
tollerabel?

Da Du den KfZ-Schein vor dem Kauf nicht kanntest, können die darin gemachten Angaben auch nicht Bestandteil des Vertrages sein. Wenn der Verkäufer behauptete, daß die Kiste „locker 200 Spitze“ macht, sieht das u.U. schon ein bißchen anders aus. Allerdings wäre auch diese Aussage etwas zu unspezifisch, um daraus eine zugesicherte Eigenschaft zu machen.

und falls nicht - was dann? könnte man als potentieller fahrer
tun?

Ls verschenken.

Gruß,
Christian

Hallo!

stellt euch vor ihr kauft ein neues auto. frisch
vom band. Im kfzbrief steht: Vmax 200 KMH
ist das verbindlich ? eine geschwindigkeit die er unter
welchen witterungsbedingungen auch immer, (steigungen,
gegenwind, mehr als voll beladen, einmal ausgenommen, also
leeres auto zwei personen, gerade strecke, kein wind)
erreichen muß.
was ist wenn der wagen diese amgabe nicht erreicht.

die Definition von Höchstgeschwindigkeit nach § 30a StVZO:
„Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner
Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht
überschritten werden kann“

ist das
tollerabel?

Da Du den KfZ-Schein vor dem Kauf nicht kanntest, können die
darin gemachten Angaben auch nicht Bestandteil des Vertrages
sein. Wenn der Verkäufer behauptete, daß die Kiste „locker 200
Spitze“ macht, sieht das u.U. schon ein bißchen anders aus.

Daten wie Leistung in KW, Gewichte, Maße und eben auch Vmax stehen üblicherweise in den Verkaufsunterlagen und sind somit m.E. durchaus Teil des Vertrages in Form von zugesicherten Eigenschaften.

Allerdings wäre auch diese Aussage etwas zu unspezifisch, um
daraus eine zugesicherte Eigenschaft zu machen.

und falls nicht - was dann? könnte man als potentieller fahrer
tun?

Man könnte den Wagen sauber einfahren, danach einen Ölwechsel machen und sich dann nach weiteren ca. 20-30 TKm über die leicht zunehmende Motorleistung freuen…

Meiner Vermutung nach erreichen 99% der verkauften Neufahrzeuge nach der EInfahrphase die angegebene Vmax. Es gibt immer Abweichungen nach unten und nach oben.
Wenn das betreffende Auto nach objektiver Messung (also mit einem geeichten V-Messgerät) die Vmax auch nach 20 TKm um mehr als 10% verfehlt, könnte dies ein Sachmangel sein. Dies solltest DU dann über einen Anwalt regeln, sofern der Verkäufer keine Abhilfe schaffen will.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Da Du den KfZ-Schein vor dem Kauf nicht kanntest, können die
darin gemachten Angaben auch nicht Bestandteil des Vertrages
sein. Wenn der Verkäufer behauptete, daß die Kiste „locker 200
Spitze“ macht, sieht das u.U. schon ein bißchen anders aus.

Daten wie Leistung in KW, Gewichte, Maße und eben auch Vmax
stehen üblicherweise in den Verkaufsunterlagen und sind somit
m.E. durchaus Teil des Vertrages in Form von zugesicherten
Eigenschaften.

falls sie darin standen. Die Rede war aber vom KfZ-Brief, insofern ist es wenig erquicklich, darüber zu spekulieren, an welchen anderen Stellen etwas gestanden haben könnte.

C.

o.T: Vmax verbindlich ?
Ohje,

wenn das so wäre, dann habe ich mich hoffentlich nicht strafbar gemacht als ich mit meinem ersten Auto, ein Fiat Uno mit um die 40 PS, der 140 km/h eingetragen hatte, auf der Autobahn, abwärts, mit Rückenwind und angeklappten Aussenspiegeln regelmäßig über 160 gekommen bin! Zumindstens so lange bis der Motor geplatzt ist… :smile:

Grüße
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ohje,

wenn das so wäre, dann habe ich mich hoffentlich nicht
strafbar gemacht als ich mit meinem ersten Auto, ein Fiat Uno
mit um die 40 PS, der 140 km/h eingetragen hatte, auf der
Autobahn, abwärts, mit Rückenwind und angeklappten
Aussenspiegeln regelmäßig über 160 gekommen bin! Zumindstens
so lange bis der Motor geplatzt ist… :smile:

Theoretisch ja, praktisch wird das kaum jemand prüfen.

LG
Stuffi

Hallo!

Der fiktive Autokäufer gibt an, ein neues Auto gekauft zu haben. Bei einer solchen Investition kann und darf man sicherlich davon ausgehen, dass der Kunde sich mit den technischen Daten des Gefährtes vertraut gemacht hat.
Dies kann bei jedem Hersteller, dessen Unterlagen ich bislang gelesen habe, den Verkaufsprospekten entnommen werden.

Somit ist es m.E. wenig erquicklich, darüber zu spekulieren, bei welchem Nischenhersteller solcherlei Angaben vielleicht nicht in den Verkaufsunterlagen stehen könnten…

Grüße,
Mathias

Da Du den KfZ-Schein vor dem Kauf nicht kanntest, können die
darin gemachten Angaben auch nicht Bestandteil des Vertrages
sein. Wenn der Verkäufer behauptete, daß die Kiste „locker 200
Spitze“ macht, sieht das u.U. schon ein bißchen anders aus.

Daten wie Leistung in KW, Gewichte, Maße und eben auch Vmax
stehen üblicherweise in den Verkaufsunterlagen und sind somit
m.E. durchaus Teil des Vertrages in Form von zugesicherten
Eigenschaften.

falls sie darin standen. Die Rede war aber vom
KfZ-Brief, insofern ist es wenig erquicklich, darüber zu
spekulieren, an welchen anderen Stellen etwas gestanden haben
könnte.

C.

1 Like

Hallo,

Wenn das betreffende Auto nach objektiver Messung (also mit
einem geeichten V-Messgerät) die Vmax auch nach 20 TKm um mehr
als 10% verfehlt, könnte dies ein Sachmangel sein. Dies
solltest DU dann über einen Anwalt regeln, sofern der
Verkäufer keine Abhilfe schaffen will.

bei einem Normalautofahrer sind dann 6 Monate aber lange rum und er muß beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag. Sollte man also nicht schon vorher etwas unternehmen?

Cu Rene

Hallöchen,

Der fiktive Autokäufer gibt an, ein neues Auto gekauft zu
haben. Bei einer solchen Investition kann und darf man
sicherlich davon ausgehen, dass der Kunde sich mit den
technischen Daten des Gefährtes vertraut gemacht hat.
Dies kann bei jedem Hersteller, dessen Unterlagen ich bislang
gelesen habe, den Verkaufsprospekten entnommen werden.

es ist ziemlich egal, wovon Du ausgehst. Es ging um die Angaben im KfZ-Brief und wofür die gut sind, schrieb ich bereits. Ich schrieb weiterhin, daß die Eigenschaft zugesichert sein muß, damit sie Bestandteil des Kaufvertrages wird und ob eine bzw. die Eigenschaft zugesichert wurde, wissen wir nicht. Im übrigen ist auch der Verkaufsprospekt nicht Bestandteil des Vertrages.

Somit ist es m.E. wenig erquicklich, darüber zu spekulieren,
bei welchem Nischenhersteller solcherlei Angaben vielleicht
nicht in den Verkaufsunterlagen stehen könnten…

Eigentlich bist Du es, der hier spekuliert, nämlich darüber, welche Angaben im Kaufvertrag standen.

Gruß,
Christian

1 Like

Hallo

Der fiktive Autokäufer gibt an, ein neues Auto gekauft zu
haben. Bei einer solchen Investition kann und darf man
sicherlich davon ausgehen, dass der Kunde sich mit den
technischen Daten des Gefährtes vertraut gemacht hat.
Dies kann bei jedem Hersteller, dessen Unterlagen ich bislang
gelesen habe, den Verkaufsprospekten entnommen werden.

es ist ziemlich egal, wovon Du ausgehst. Es ging um die
Angaben im KfZ-Brief und wofür die gut sind, schrieb ich
bereits. Ich schrieb weiterhin, daß die Eigenschaft
zugesichert sein muß, damit sie Bestandteil des Kaufvertrages
wird und ob eine bzw. die Eigenschaft zugesichert wurde,
wissen wir nicht. Im übrigen ist auch der Verkaufsprospekt
nicht Bestandteil des Vertrages.

Das sehe ich etwas anders. Z.B. ich gehe zu einem Händler und kaufe einen neuen Golf GTdeLuxeWilliEdition. (Ich habe keinen Standardvertrag zur Hand, meine aber das dort „nur“ Typ, Hubraum, Leistung, Schlüsselnummer, Farbe, Sonderausstattung etc, aber nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit aufgeführt wird.)
Bei der Auslieferung bekomme ich die Papiere und sehe plötzlich das der Wagen eine Sonderzulassung hat und mit 120km/h statt 220km/h angegeben ist. Ich vermute stark das ich dann gute Chancen habe den Vertrag anzufechten…

Ausserdem gelten Werbeaussagen und Produktbeschreibungen im Regelfall als vereinbart, speziell wenn es sich um genau definierte Güter handelt.

Gruß,
DW.

Hallo,

es ist ziemlich egal, wovon Du ausgehst. Es ging um die
Angaben im KfZ-Brief und wofür die gut sind, schrieb ich
bereits. Ich schrieb weiterhin, daß die Eigenschaft
zugesichert sein muß, damit sie Bestandteil des Kaufvertrages
wird und ob eine bzw. die Eigenschaft zugesichert wurde,
wissen wir nicht. Im übrigen ist auch der Verkaufsprospekt
nicht Bestandteil des Vertrages.

Das sehe ich etwas anders. Z.B. ich gehe zu einem Händler und
kaufe einen neuen Golf GTdeLuxeWilliEdition. (Ich habe keinen
Standardvertrag zur Hand, meine aber das dort „nur“ Typ,
Hubraum, Leistung, Schlüsselnummer, Farbe, Sonderausstattung
etc, aber nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
aufgeführt wird.)
Bei der Auslieferung bekomme ich die Papiere und sehe
plötzlich das der Wagen eine Sonderzulassung hat und mit
120km/h statt 220km/h angegeben ist. Ich vermute stark das ich
dann gute Chancen habe den Vertrag anzufechten…

anfechten geht nicht, aber u.U. läge dann ein Sachmangel vor. Wenn ein Sportwagen mit 250 KW nur 130 km/h auf die Straße bringt, kommt das etwas unerwartet, daher http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Ich hatte die ursprüngliche Frage so verstanden, ob ein Fahrzeug die im Kfz-Brief vermerkte Höchstgeschwindigkeit tatsächlich erreichen muß (ich kam wahrscheinlich auf diese Interpretation, weil das da so steht :wink: ). Davon, daß ein neuer Jeep nicht einmal die Bordsteinkante packt, stand da eigentlich nichts.

Gruß,
Christian

woraus hast du das jetzt orakelt?

Hallo
Das sehe ich etwas anders. (…)

Bei der Auslieferung bekomme ich die Papiere und sehe
plötzlich das der Wagen eine Sonderzulassung hat und mit
120km/h statt 220km/h angegeben ist. Ich vermute stark das ich
dann gute Chancen habe den Vertrag anzufechten…

eh…?
wenn ein elefant zuvor die seitentür eingerückt hat, ist der vertrag sicher auch anfechtbar.
aber was hat das mit dem ursprungsposting zu tun?

Ausserdem gelten Werbeaussagen und Produktbeschreibungen im
Regelfall als vereinbart, speziell wenn es sich um genau
definierte Güter handelt.

wie der begriff „höchstgeschwindigkeit“ definiert ist, hat exc ja bereits genauestens dargelegt.

gruß
ann

Hallo

Ich hatte die ursprüngliche Frage so verstanden, ob ein
Fahrzeug die im Kfz-Brief vermerkte Höchstgeschwindigkeit
tatsächlich erreichen muß (ich kam wahrscheinlich auf diese
Interpretation, weil das da so steht :wink: ). Davon, daß ein
neuer Jeep nicht einmal die Bordsteinkante packt, stand da
eigentlich nichts.

Ich scheine etwas begriffstutzig zu sein…
Im KFZ-Brief steht also 200 km/h, du meintest aber, dass das egal ist, da der beim Abschluss des Kaufes noch nicht vorliegt. (Darum das Beispiel.)
Nehmen wir mal an das sich die Angaben nicht mit anderen widersprechen, wie z.B. andere KFZ-Briefe des selben Typs, oder Prospekte oder ähnliches. Also kann der Käufer von 200km/h als typische, gesicherte(?) Eigenschaft ausgehen, oder nicht?

Weiterhin stimmst du doch zu, das bei einer deutlichen Unterschreitung ein Sachmangel vorliegt, stellt sich doch nur die Frage, ab wann (wieviel Prozent, oder absolute km/h) dieser vorliegt?

Warum also diese Diskussion da über mir?

DW.

aber was hat das mit dem ursprungsposting zu tun?

Ich habe nicht auf den Originalartikel geantwortet, wie man an verschiedenen Merkmalen sehen kann, sondern mich unter anderem auf die Diskussion über die Wertung des KFZ-Briefes bezogen.

Ausserdem gelten Werbeaussagen und Produktbeschreibungen im
Regelfall als vereinbart, speziell wenn es sich um genau
definierte Güter handelt.

wie der begriff „höchstgeschwindigkeit“ definiert ist, hat exc
ja bereits genauestens dargelegt.

Ah, und da in der STVO nur von _Höchst_-Geschwindigkeit gesprochen wird, kann man also nichts weiter aus diesen Angaben herauslesen, speziell wenn sie nicht nur in amtlichen Dokumenten sondern auch in dem Kunden zugänglichen Unterlagen zu finden sind?

Also ist mein Beispiel nicht verkehrt. Ein Porsche der nur 50 schafft ist ein Problem des Kunden, er hätte sich die Mindestgeschwindigkeit vertraglich zusichern lassen müssen.

Nur frage ich mich dann warum exc nebenan auf einen möglichen Sachmangel bei deutlichem Unterschreiten spekuliert.

DW.

Hallo,

Ich hatte die ursprüngliche Frage so verstanden, ob ein
Fahrzeug die im Kfz-Brief vermerkte Höchstgeschwindigkeit
tatsächlich erreichen muß (ich kam wahrscheinlich auf diese
Interpretation, weil das da so steht :wink: ). Davon, daß ein
neuer Jeep nicht einmal die Bordsteinkante packt, stand da
eigentlich nichts.

Ich scheine etwas begriffstutzig zu sein…
Im KFZ-Brief steht also 200 km/h, du meintest aber, dass das
egal ist, da der beim Abschluss des Kaufes noch nicht
vorliegt. (Darum das Beispiel.)

es ist nicht entscheidend, daß der Brief zum Zeitpunktes noch nicht vorlag, sondern daß sein Inhalt nicht Bestandteil des Vertrages sein konnte (weil er eben nicht vorlag).

Nehmen wir mal an das sich die Angaben nicht mit anderen
widersprechen, wie z.B. andere KFZ-Briefe des selben Typs,
oder Prospekte oder ähnliches. Also kann der Käufer von
200km/h als typische, gesicherte(?) Eigenschaft ausgehen, oder
nicht?

Andere Kfz-Briefe sind irrelevant, bei den Prospekten würde ich zustimmen.

Weiterhin stimmst du doch zu, das bei einer deutlichen
Unterschreitung ein Sachmangel vorliegt, stellt sich doch nur
die Frage, ab wann (wieviel Prozent, oder absolute km/h)
dieser vorliegt?

Genau.

Warum also diese Diskussion da über mir?

Da ging es um den Kfz-Brief und um denkbare Inhalte des Kaufvertrages. Erster ist - wie dargestellt - nicht Bestandteil des Vertrages, letzteres Spekulation.

Gruß,

weiterer Aspekt
hiho,

was mich an der Diskussion verwundert ist das sich anscheinend niemand die von Christian zitierte Definition genauer ansieht (sofern ich keinen Denkfehler begehe): Die Höchstgeschwindigkeit (…) ist die Geschwindigkeit (…) die nicht überschritten werden darf.(sinngemäß)

Wo steht denn da dass sie erreicht werden muss? Wo steht denn was von
Mindestgeschwindigkeit? Selbst wenn der Brief (oder Prospektangaben) Gegenstand des Kaufvertrages WÄRE.

Im Übrigen würde ich als KFZ Hersteller in irgendeinem Paragraphen, welcher garantiert Gegenstand des Vertrages wäre, penibel vermerken, dass diese Angaben eben Richtwerte sind und keine garantierten Werte - schon alleine weil sie je nach Ausstattung/Verkehrssituation/Fahrweise u.ä. abweichen können. Ich würde vermuten (Spekulation!) dass die Herren KFZ Hersteller das ähnlich halten.