VNTR - genet. Fingerabdruck

Hallo,
habe gelesen, dass die durch REstriktionsendonukleasen und PCR erhaltenen Minisatellitenpolymorphismen zur genet. Datierung dienen. dann heißt es „Eine von mehreren 100-mill. kann somit eindeutig identifiziert werden“
bedeutet dass da jeder 100-mill Fingerabdruck gleich ist? oder wie ist das zu verstehen?

Servus,

jein:

Erstens muss man die Verfahren in den einzelnen Ländern unterscheiden. So nutzen die USA ein stark standardisiertes Verfahren, bei dem die Chance eines identischen genetischen Fingerbdruckes im Bereich von 1 : 1 Billion liegt.

In Deutschland ist die Wahl des Verfahrens freier, jedoch beanspruchen die Labors in der Regel eine Wahschreinlichkeit von 1 : mehreren Milliarden.

Aber das sind alles statistische Angaben. Auch eine Gewinnchance von 1 : 140 000 000 im Lotto für den Jackpot verhindert nicht, dass manchmal mehrere Spieler sich den Jackpot teilen müssen.

Im Gegensatz zur allgemeinen Überzeugung ist jedenfalls der genetische Fingerabdruck ungenauer als der echte Fingerabdruck, der in der Tat einzigartig für jeden Menschen ist (selbst bei eineiigen Zwillingen ist der Fingerabruck unterschiedlich).

Somit kann es (selten) vorkommen, dass einer den gleichen genetischen Fingerabdruck wie der eigentlich gesuchte Täter hat. Mir ist z.B. ein Fall in GB bekannt, bei dem ein Mann anhand seines genet. Fingerabdrucks angeblich einen Einbruch begangen haben sollte, jedoch (zum Glück für ihn) im Rollstuhl saß, somit diese akrobatische Leistung nicht hatte vollbringen können. (Leider finde ich den Link zum Artikel nicht mehr).

Eine gute polizeil. Ermittlung wird daher auch die anderen Tatumstände prüfen um zu sehen, ob alle Teile in das Puzzle passen.Gefährlich wird es, wenn die „Gläubigkeit“ an die Unfehlbarkeit des genet. Fingerabdruck so weit geht, dass herkömmliche Ermittlungsergebnisse ignoriert bzw. gar nicht erst ermittelt werden, wenn sie nicht ins Bild passen.

Zitat von hier:
_Bei aller Hingabe an den Fortschritt sehen Ermittler allerdings eine Gefahr, die schon die Soko Rieken beschrieben hat: dass „kriminalistisches Standarddenken auf der Strecke bleibt“.

In Berlin gab es gerade erst so einen Fall. Eine Frau hatte offenbar einen Zigarettenstummel ihres Ex-Freundes in einen Ascher gelegt und behauptet, er habe versucht, sie umzubringen. Dass sich am Tatort, ihrem Bett, keine Faserspuren, keine Hautschuppen, keine Haare des angeblichen Täters fanden, störte die Staatsanwaltschaft nicht. Die hatte ihre Kippe, schrieb ihre Anklage. Erst der Anwalt des Beschuldigten, Mario Seydel, und der Berliner Detektiv Mario Arndt brachten den Fall zu Fall. Die Tochter der Frau, von der Polizei erst gar nicht vernommen, erzählte ihnen, wie sich die Mutter verletzt hatte: mit einer Hornhautraspel. Absichtlich. Um zusätzlich zur belastenden DNS-Spur passende Verletzungen vorzutäuschen?_

Man sollte immer bedenken: Eine genetische „Kontamination“ ist relativ einfach herzustellen und kann unter Umständen nur sehr schwer vom vermeintlichen Täter widerlegt werden.

In diesem Zusammenhang sollte man auch nicht den spektakulären Fall des „Phantoms von Heilbronn“ vergessen.
Hierbei war die Polizei Jahre lang auf der Spur einer angeblichen Mörderin, die an unterschiedlichsten Tatorten auftauchte. Und obwohl von Zeugen häufig in der Nähe des Tatorts ein Mann beschrieben wurde, wurde sie lange Zeit als Täterin mit „männlicher Erscheinung“ gesucht. Die Panne klärte sich erst auf, als man festellte, dass die DNA von einer Verpackering der zur Spurenaufnahme genutzten Wattestäbchen stammten.

FAZIT: Ein gutes weiteres kriminalistisches Hilfsmittel, aber keine Wunderwaffe…

Gruß,
Sax

Gerade die VNTR Methode ist etwas anfällig.

Bei der VNTR (Variable Number of Tandem Repeats) wird eine eigenart der nicht codierenden Bereichen der DNA benutzt.
Die nicht codierenden Bereiche der DNA haben eine auffällig oft sich wiederholende Basensequenz. z.B. ATTATTATTATTATT
Diese sind immer von einer gleichen mir gerade unbekannten Basensequenz eingeschlossen, lass es GCG sein. So kann ein passen Restrikionsenzym (RE) benutzt werden diese Stücke auszuschneiden. Mit hilfe der gelelektrophorese kann jetzt die Länge analysiert und verglichen werden. Die Wahrscheinlichkeit das wenn jetzt nur ein so ein Locus verglichen wird ist verhältnissmäßig hoch das dieser bei zwei versch. Menschen gleich ist.
Ich meine in Deutschland müssen min. 6 versch. Tandemstücke bei einem DNA vergleich übereinstimmen um vor Gericht standzuhalten.

Gruß