Vodafone-Beraterin löschte meine Telefonnummern. Schadensersatz?

Liebe/-r Experte/-in,
Giebt es eine Möglichkeit ein Schadenersatz in anspruch zu stellen: im Vodafone-shop wurde mir eine neue speicherkarte in mein Handy getan, dabei löschte die Vodafone-Beraterin meine ganzen telefonnummern!!!
ich bin selbständig als Antiquitätenhändler und Restaurateur, arbeite hauptsächlich nur mit dem Mobiltelefon, um Kunden zu kontakten, Ausstellungen zu organisieren, aquise… Auf Anfragen, wie sie mein Schaden behandeln möchten, wurde ich unfreundlich abgewürgt, bzw der Hörer wurde aufgelegt. ich bin wütend und möchte am liebsten mein Fall in er Bild publizieren! ich habe einen weiteren Handyvertrag der noch läuft. Mindestens den möchte ich sofort gekündigt haben. Gibt es eine möglichkeit des Schadensersatz?, wenn ja wie soll ich den anfordern?

Sehr geehrte Paula,

zunächst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Sie so lange auf die Antwort Ihrer Anfrage warten mussten. Ich hatte mich vor ein paar Monaten bei wer-weiss-was.de angemeldet, war aber seit dem auf der Seite nicht mehr online. Falls Ihre Frage noch aktuell sein sollte, hier meine Antwort.

Ihnen wurde also eine neue Speicherkarte in Ihr Handy getan und dabei alle Rufnummern gelöscht.
Hier meine erste Frage zurück: war es eine neue SIM-Card oder eine Speicherkarte im Sinne einer Speichererweiterung?

Da ich nicht weiß, in wie weit Sie mit (Mobiltelefon-)Technik vertraut sind, schreibe ich hier präventiv etwas ausführlicher.
Rufnummern werden prinzipiell auf der SIM-Karte gespeichert. Da der Speicher auf der SIM-Karte meistens jedoch nur 200 Rufnummern speichern kann, kann man im Handy auch einstellen, dass Rufnummern im Handy selbst gespeichert werden. Hier sind meistens weitere 1.000 Rufnummern speicherbar. Die Rufnummern auf der SIM-Card bleiben also auch bei einem Telefonwechsel gespeichert. Bei den Rufnummern, die auf dem Handy gespeichert werden, kann es passieren, dass diese im Falle verloren gehen – beispielsweise durch einen Wasserschaden o. ä… Hin und wieder passiert dies auch wenn eine andere SIM-Card in das Handy eingelegt wird. Vor allem SMS sind dann i. d. R. gelöscht.

Dass Rufnummern gelöscht werden, wenn eine Speicherkarte (Chipkarte zur Speichererweiterung für Fotos, Musik, usw.) entfernt wird, ist mir neu. Daher auch meine Frage am Anfang.

Ganz gleich um was für eine Art Karte es sich nun auch handeln mag: für einen erfolgreichen Rechtsstreit sehe ich diesbezüglich keine großen Chancen. Bei bekanntem (hohem oder „garantiertem“) Risiko über Datenverlust im Handy (ganz gleich welcher Art), hätten Sie auf jeden Fall vorher aufgeklärt werden müssen. Dennoch sehe ich da keine wirklich großen Aussichten auf Erfolg.
Begründung: Sie müssten – am besten unter Zeugen – glaubhaft machen, dass Sie über einen (möglichen) Datenverlust nicht aufgeklärt worden sind. Dann müssten Sie zur Schandensersatzberechnung den Verdienstausfall berechnen, der sich in der Zeit ergeben hat, als Sie Kunden etc., dessen Nummern gelöscht waren, nicht erreichen konnten usw. usf…
Die Beraterin könnte als Argumente entgegen bringen, dass mittlerweile jedes neue Handy mit Software geliefert wird, mit der man das Handy (Telefonbuch etc.) mit dem Computer synchronisieren kann und Sie somit eine mögliche Teilschuld haben.

Auf jeden Fall könnte es bei einer Niederlage teuer für Sie werden. Denn Sie hätten dann Ihren eigenen Anwalt, den gegnerischen (insofern genommen) und die Gerichtskosten zu tragen. Diese Kosten werden für Sie – wie gesagt, sollten Sie verlieren – mit aller Wahrscheinlichkeit (weitaus) höher sein, als Ihr Schadenersatz im Siegesfall.

Den Handyvertrag können Sie jederzeit – auch einen Tag nach Abschluss – kündigen. Wirksam wird die Kündigung allerdings erst mit Ablauf des zweijährigen Vertrages. Wichtig ist nur, dass der Vertrag allerspätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt werden muss! Tun Sie dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wichtig dann: kein neues Handy o. ä. in Anspruch nehmen, weil sich der Vertrag sonst um zwei Jahre verlängert!

Ich hoffe meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Für eine verbindliche Rechtsberatung verweise ich ansonsten an einen Volljuristen.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

vielen dank für ihre ausfürhliche antwort. habe selbst nach ewigkeiten wieder in das forum geschaut. danke.