Hallo,
nachdem ich schonmal zu einer 24-Monats-Verlängerung gezwungen wurde, habe ich meinen Vodafone DSL-Vertrag zu September 2011 gekündigt. Jetzt bin ich wieder umgezogen. Ich will Vodafone nicht mehr, bin mir aber bewusst, dass ich wohl die ausstehenden 7 Monate noch Grundgebühr bezahlen muss (oder!?).
Natürlich ist mir aber wichtig, dass der Anschluss in der alten Wohnung gekappt wird, damit meine Nachmieter ihn nicht nutzen können. Dies habe ich schon 5 Wochen vor dem Einzug schriftlich gefordert, aber jetzt (nach dem Auszug) ist die Leitung immer noch offen. Der Kundenbetreuer sagte mir, dass die Leitung bis September offen bleibt, egal ob ich da wohne oder nicht. Schließlich sei ich einen Vertrag eingegangen.
Meine Frage: Wie kann ich erwirken, dass die Leitung zu sofort gekappt wird?
Viele Grüße,
LaJolla
Du hast zunächst einmal (bei Vodafone sicher auch)die Möglichkeit, durch Kündigung das Ende der Vertragslaufzeit zu umgehen, indem du für die verbliebene Zeit 50% der monatlichen Gesamtgrundgebühr bezahlst(billiger für dich, als wenn du für die verbliebenen 7 Monate die volle Monatsgebühr bezahlst).
Dem Provider müsste an diesem Modell auch gelegen sein, da er einmal 50 % von dir bekommt und zum anderen 100 % von einem neuen Kunden, welcher nach der Kündigung den Port belegt und das 24 Monate.
Die andere Option wäre die einer Betreibersperre, die zunächst einmal in Form eines einmaligen Betrages Kostenpflichtig ist. Das nur, wenn du die restliche verbliebene MVLZ bezahlst.
Grüßle
Bernd Stephanny
Hallo,
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habe ich meinen Vodafone DSL-Vertrag zu
September 2011 gekündigt. Jetzt bin ich wieder umgezogen. Ich
will Vodafone nicht mehr, bin mir aber bewusst, dass ich wohl
die ausstehenden 7 Monate noch Grundgebühr bezahlen muss
(oder!?).
Wenn es kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt, muss der Vertrag bis zum Ende bedient werden. Warum nimmst Du den Anschluss nicht mit in die neue Wohnung und nutzt die restlichen 7 Monate? Sollte es dort wo Du bist kein vodafone geben, würde ich mich über ein Sonderkündigungsrecht informieren, könnte bei alten Verträgen klappen.
Natürlich ist mir aber wichtig, dass der Anschluss in der
alten Wohnung gekappt wird, damit meine Nachmieter ihn nicht
nutzen können.
Der Vertrag lautet doch auf deinen Namen? Wiso soll er dann in einer fremden Wohnung bestehen bleiben?
Dies habe ich schon 5 Wochen vor dem Einzug
schriftlich gefordert, aber jetzt (nach dem Auszug) ist die
Leitung immer noch offen. Der Kundenbetreuer sagte mir, dass
die Leitung bis September offen bleibt, egal ob ich da wohne
oder nicht. Schließlich sei ich einen Vertrag eingegangen.
Ja, Du - aber nicht die Wohnung. Vielleicht gehst du mal eine Etage höher in der Befugnis als bis zum call-center von vodafone. Alles was nicht 08/15 ist kann dort wohl nicht vernünftig geregelt werden.
Gruß
cosis
Meine Frage: Wie kann ich erwirken, dass die Leitung zu
sofort gekappt wird?Viele Grüße,
LaJolla
Wenn es kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt, muss der
Vertrag bis zum Ende bedient werden. Warum nimmst Du den
Anschluss nicht mit in die neue Wohnung und nutzt die
restlichen 7 Monate? Sollte es dort wo Du bist kein vodafone
geben, würde ich mich über ein Sonderkündigungsrecht
informieren, könnte bei alten Verträgen klappen.
Weil es üblich ist, dass sich (laut AGBs zu recht) die MVLZ automatisch um 24 Monate verlängert.
Der Vertrag lautet doch auf deinen Namen? Wiso soll er dann
in einer fremden Wohnung bestehen bleiben?
Der Vertrag bleibt natürlich nicht in der alten Wohnung bestehen, sondern am alten Anschluss. Keine Wohnung bleibt leer, nur weil noch ein Telefonvertrag besteht.
Ja, Du - aber nicht die Wohnung. Vielleicht gehst du mal eine
Etage höher in der Befugnis als bis zum call-center von
vodafone. Alles was nicht 08/15 ist kann dort wohl nicht
vernünftig geregelt werden.
Der Vertragsnehmer automatisch für sein Umfeld sprich Wohnung, Miete, Kündigung, etc verantwortlich.
Dein letzter Satz stimmt wohl so nicht ganz ich möchte ihn folgendermaßen berichtigen: Alles was nicht den AGBs entspricht, kann auch im Callcenter nicht in einer Weise bearbeitet werden, die für den Kunden akzeptabel ist. Dafür gibt es aber andere Lösungen, über die ich schon geschrieben habe.
Grüßle
Bernd Stephanny
Hallo,
Warum nimmst Du den
Anschluss nicht mit in die neue Wohnung und nutzt die
restlichen 7 Monate? Sollte es dort wo Du bist kein vodafone
geben, würde ich mich über ein Sonderkündigungsrecht
informieren, könnte bei alten Verträgen klappen.Weil es üblich ist, dass sich (laut AGBs zu recht) die MVLZ
automatisch um 24 Monate verlängert.
evtl. ist der Thread nicht komplett wiedergegeben, wie mir scheint. Es geht in diesem fiktiven Fall ja nicht mehr um eine automatische Verlängerung mangels Kündigung, sondern darum, dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt ist und noch 7 Monate Restlaufzeit bestehen.
Der Vertrag bleibt natürlich nicht in der alten Wohnung
bestehen, sondern am alten Anschluss. Keine Wohnung bleibt
leer, nur weil noch ein Telefonvertrag besteht.
Da gehe ich im Interesse des Vermieter auch mal von aus. Ich kenn jetzt die AGB nicht, aber ich bin mit meinem DSL-Anschluss schon umgezogen, ging ohne Probleme. Und wenn sich tatsächlich ein DSL-Betreiber weigert, den Anschluss zu verlegen oder zu kappen, beisst sich deine o.a. Argumentation doch in den Schwanz, oder?
Es geht mE keinesfalls, dass in einer Wohnung, aus der jemand ausgezogen ist, noch ein Anschluss auf dessen Namen läuft, der nutzbar ist!
Der Vertragsnehmer automatisch für sein Umfeld sprich
Wohnung, Miete, Kündigung, etc verantwortlich.
Ja natürlich, wer hat anderes gesagt? Darum gehts doch gar nicht.
Dein letzter Satz stimmt wohl so nicht ganz ich möchte ihn
folgendermaßen berichtigen: Alles was nicht den AGBs
entspricht, kann auch im Callcenter nicht in einer Weise
bearbeitet werden, die für den Kunden akzeptabel ist. Dafür
gibt es aber andere Lösungen, über die ich schon geschrieben
habe.
Ich wollte keinem Mitarbeiter eines call-Centers auf die Füße treten, entschuldigung.
Meiner Erfahrung nach sind allerdings auch im call-Center nicht alle Möglichkeiten von AGBs bekannt bzw. werden nicht umgesetzt, da entsprechende Anweisungen bestehen. Somit ist mein Satz als Erfahrungssatz völlig richtig gewesen.
Und schließlich geht es dem Fragesteller ja um eine Lösung - wenn die auf call-Center-Ebene nicht zu bekommen ist (weil der Anschluss trotz Auszug in der Wohnung bestehen bleiben soll), muss er halt höher gehen, erst dort wird vertieft geprüft, werden Zweifelsfälle entschieden und - wenn nötig - Kulanzregelungen vereinbart.
Gruß
cosis