Ein Anwalt hat uns nach einer Anfrage und zwei „Sitzungsterminen“ eine Rechnung erstellt, die so nicht akzeptiert werden kann.
Wir hatten eine Frage zu Erbrecht und wollten beraten werden, einmal ca. 20 min., beim zweiten Termin ca. 15 min.
Rausgekommen ist dabei ein aus dem Internet gezogenes Schriftstück beim dem wir dann noch unsere Namen einsetzen müssen.
Hallo, es grundsätzlich die Rechtsanwaltsgebührenordnun odereEs wird ein Stundensatz vereinbart (was hier offenbar nicht geschehen ist. Ich habe große Bedenken zu Deiner Bemerkung „Text aus dem Internet heruntergelden, dann nur noch Unterschrift drunter“. Wenn das ein Testament werden soll, wäre das wegen fehlender Form nichtig, denn es müsste eigenhändig, handschriftlich und unterschrieben sein. Eine Beschwerde und Überprüfung der Rechnung kannst Du bei der Rechtsanwaltskammer des für Dich zuständigen Landgerichts beantragen., vielleicht mit dem Hinweis, einer falschen Beratung (nur noch Unterschrift unter Text).
Ingeborg
Ingeborg
Hallo,
für die Zukunft und alle, die dies lesen:
Mit einer Erbrechtsfrage geht man am besten zu einem Notar, der kennt sich da einmal viel besser aus und und zum zweiten eine andere Gebührentabelle.
Nun zu der Rechnung, die ich nicht kenne. Es kommt auf den Nachlasswert an. Davon bekommt der Anwalt eine Auskunftsgebühr nach einer Tabelle. Wie er die Sache dann löst, ist eigentlich völlig egal.
Jetzt können Sie bei der für Sie und den Anwalt zuständigen Anwaltskammer -evt. beim Amtsgericht nach der Adresse fragen- anfragen, ob die Gebührenrechnung korrekt ist. Sie müssen dann aber den Wert des Nachlasses und den Wert, um was es für Sie ging angeben, sonst können die auch nicht weiter helfen. Natürlich müssen Sie auch den Anwalt benennen, besser noch, Sie fügen eine Kopie der Rechnung bei.
Sollte die Forderung übertrieben sein, wird die Anwaltskammer sich auch sofort mit dem Anwalt schriftlch in Verbindung setzen und ihn auffordern, die Rechnung zu ändern.
mfg
PB
Sorry, kann nicht helfen.
Gruß
Hallo innini,
erst ein Mal muss dazu gesagt werden das, wer sich eine Anwalt zu Rate zieht, auch die dadurch entstehenden Kosten tragen muss. Hierfür gibt es spezielle Gebührenordnungen an die sich ein Anwalt halten muss. Ich gehe davon aus, dass das der Fall ist.
Ob der Anwalt sich nun in Ihrem Fall nur ein Dokument aus dem Internet gezogen hat oder es lieber hätte selber schreiben sollen sei dahingestellt. Schlussendlich hat er seinen Job gemacht und muss dafür auch bezahlt werden.
Hätten Sie selbst nach dem besagten Dokument in Internet gesucht, hätten Sie sich die Gebühren evtl. gespart.
Gruß
Pasha
mit dem Anwalt reden, wenn im Vorfeld keine Vereinbarung getroffen wurde. bei rechtsanwälten kann man sonst nichts tun, außer bei der Rechtsanwaltskammer sich beschweren und das dauert ewig.
hallo innini,
leider kenne ich mich bezüglich des Honorares bei anwalten nicht aus, tut mir leid.
lg sicha
Guten Tag innini,
was ist das für eine Rechnung? Wie hoch ist diese? Wie wird die Rechnung begründet??
LG aus Stuttgart
Hallo,
ohne die Rechnung zu kennen, kann ich Ihnen dazu nicht viel sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo innini,
Eine Erstberatung bei einem Anwalt kann bis zu 250 Euro kosten,die zweite ist da noch garnicht dabei.Aber wenn du meinst du hast zuviel bezahlt,kannst du dich bei der Anwaltskammer beschweren.
Hallo innini,
wie hoch ist den die Rechnung? Ein erster Beratungstermin ist normalerweise kostenlos, danach wird nach Gebührenordnung abgerechnet.
Lieben Gruss von ninja
Gegenfrage da ich die Höhe der Kostennote nicht kenne kann ich da auch nichts sagen.
Für eine Beratung beim RA ohne RSV sollten die Kosten vor der Beratung fixiert werden.
Kommt drauf an,was vereinbart wurde.Normalerweise erstellt man beim 1.Termin eine Honorarvereinbarung,ansonsten muss nach Gebührensatz abgerechnet werden.Hier ein Link dazu:
http://www.familienrecht-kosten.de/tabellen/anwaltsk…
Hallo,
und was soll ich jetzt mit diesen Informationen anfangen? Soweit es rein bei der Beratung blieb wären etwa um die 190,00 EUR in Ordnung.
Ansonsten kann ich nur das wiederholen was ich auch sonst immer im Forum predige: Fragt vorher was es kostet. Bei jedem Handwerker macht man das doch auch!
ml.
Meine Erfahrung war diese: Ich habe mich vorher erkundigt was eine Stunde Beratung kosten wuerde. Der Betrag haengt auch immer mit dem Wert des Erbes zusammen.Ein Anwalt/Notar hat gewisse Vorgaben zu erfuellen, fuer das was er verlangen darf/muss. Ich habe dann fuer eine Stunde Euro 300.- bezahlt. Ein anderes Mal habe ich mich telephonisch beraten lassen und nachdem dies der Anwalt war den ich schon vor Jahren einmal gebraucht hatte, hat er mir keine Rechnung mehr gestellt.Ich weiss nicht was Sie als „nicht akzeptabel“ betrachten.
Wenn die Rechnung einmal bestellt wurde, kann Ihr Anwalt wahrscheinlich beweisen wie er zu dieser Summe kommt. Vielleicht koennenSie persoenlich mit ihm reden?
Eva M.Huschka
Hallo innini, ja und weiter…?
Ich verstehe die Frage nicht, um was ging es bei der Beratung, um welchen Streitwert, wie hoch war die Rechnung (Anwaltshonorare richten sich nach dem Streitwert oder dem jeweiligen Aufwand - Höhe kann im Internet kontrolliert werden).
Bitte die Frage kongreter formulieren, mehr Informationen, damit man auch gezielt antworten kann. So wird das nichts!
Gruß petit
Hallo,
hierzu kann ich keine Auskunft geben, weil ich die Gebührenordung und den Wert nicht kenne.