Vogel zeigen

Hallo,

folgender fiktiver Vorgang wurde mir als Eventual-RS-Fall geschildert:
VN befährt eine Bundesstrasse außerhalb geschlossener Ortschaft. Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h.
Geschwindigkeitsbegrenzung wird nach Einmündung einer Landstrasse nicht mehr wiederholt. VN geht von Aufhebung der Begrenzung aus und beschleunigt auf 100 Km/h.
Nach 500 Metern mündet Autobahnausfahrt (von links) in Bundesstrasse ein. Von dort fährt LKW (aus FR LKW) nach re in Bundesstrasse ein. Verdeckt hinter dem LKW biegt PKW (aus FR PKW) nach links in Bundesstrasse ein. VN kann Zusammenstoss durch Vollbremsung knapp verhindern.
Soweit eine tägliche Situation.
PKW beschleunigt und bremst anschliessend VN mehrfach aus und zeigt mit den Fingern „70“
VN bekommt Juckreiz an der rechten Augenbraue und gibt diesem nach :wink:
Zwei Stunden später erscheinen zwei Vertreter der Rennleitung bei VN und befragen ihn zu einer Anzeige wegen angeblichem „Vogel zeigen“
VN macht lediglich Angaben zur Person.
VN erwägt Gegenanzeige wegen Verkehrsgefährdung, ggf. Nötigung.
Frage: Bringt das was, was wäre VN in dem geschilderten Fall zu raten.
Danke und Grüße keki

Hallo,

folgender fiktiver Vorgang wurde mir als Eventual-RS-Fall
geschildert:
VN befährt eine Bundesstrasse außerhalb geschlossener
Ortschaft. Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h.
Geschwindigkeitsbegrenzung wird nach Einmündung einer
Landstrasse nicht mehr wiederholt. VN geht von Aufhebung der
Begrenzung aus und beschleunigt auf 100 Km/h.

Es gelten aber weiterhin 70 km/h ! ! !
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote und gelten, bis sie wieder aufgehoben werden. Hier z.B. durch Z. 278 oder Z. 282.

Nach 500 Metern mündet Autobahnausfahrt (von links) in
Bundesstrasse ein. Von dort fährt LKW (aus FR LKW) nach re in
Bundesstrasse ein. Verdeckt hinter dem LKW biegt PKW (aus FR
PKW) nach links in Bundesstrasse ein. VN kann Zusammenstoss
durch Vollbremsung knapp verhindern.
Soweit eine tägliche Situation.

Solche Situationen soll es geben

PKW beschleunigt und bremst anschliessend VN mehrfach aus und
zeigt mit den Fingern „70“

Definiere „Ausbremsen“ ! ! !
Von 70 auf 60 ? 40 ? 20 ?
GGF kommt es dabei zu einer Nötigung.

VN bekommt Juckreiz an der rechten Augenbraue und gibt diesem
nach :wink:
Zwei Stunden später erscheinen zwei Vertreter der Rennleitung
bei VN und befragen ihn zu einer Anzeige wegen angeblichem
„Vogel zeigen“

Da war sie aber schnell die Rennleitung.

VN macht lediglich Angaben zur Person.

Sein gutes Recht

VN erwägt Gegenanzeige wegen Verkehrsgefährdung, ggf.
Nötigung.

s.o.

Frage: Bringt das was, was wäre VN in dem geschilderten Fall
zu raten.

Anzeige hier, Anzeige da. Jeweils im „Zeugenverhältnis“ 1 : 1.
Da kann wohl nur ein guter Anwalt was rausholen.

Danke und Grüße keki

Bitte und Grüße hatchbeck

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.

Geschwindigkeitsbegrenzung wird nach Einmündung einer
Landstrasse nicht mehr wiederholt. VN geht von Aufhebung der
Begrenzung aus und beschleunigt auf 100 Km/h.

Es gelten aber weiterhin 70 km/h ! ! !
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote und
gelten, bis sie wieder aufgehoben werden. Hier z.B. durch Z.
278 oder Z. 282.

OK, aber ein Fahrzeug, das angenommen von der L xy auf die B yz einbiegt wüsste davon aber nichts?

Definiere „Ausbremsen“ ! ! !
Von 70 auf 60 ? 40 ? 20 ?

Von ca. 70 auf 50

GGF kommt es dabei zu einer Nötigung.

Da war sie aber schnell die Rennleitung.

Klar, auf dem Dorf sinds kurze Wege, sonst nicht viel zu tun, da die Welt hier (überwiegend) noch in Ordnung ist :smile:

Anzeige hier, Anzeige da. Jeweils im „Zeugenverhältnis“ 1 : 1.

Nein, 2 : 1, wobei die Zeugin im PKW die missgedeutete Handbewegung nicht gesehen haben kann.

Da kann wohl nur ein guter Anwalt was rausholen.

Dann soll er das mal
Grüße Keki

Hallo!

Exkurs: diese Anzeigerei wegen Lappalien ist typisch deutscher Unfug.
Alle sind ja so sehr gestresst von ihrem anstrengenden Alltag. Aber Zeit, Kinderspielchen bei der Polizei aufzuführen, scheinen dann doch noch genügend Menschen zu finden.

Zum Fall: Beleidigung kann schnell Geld kosten. Ich würde mich anwaltlich beraten lassen.

Der ganze Rest der Diskussion bzgl. Geschwindigkeitsbegrenzung ist irrelevant für die Anzeige wie sie hier geschildert worden ist. Höchstens könnte man noch argumentieren, dass der Anzeigende die notwendige Vorsicht beim Auffahren auf die bevorrechtigte Straße nicht hat walten lassen und somit eine „Gegenanzeige“ wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung gegen ihn in Erwägung ziehen.

Keinesfalls würde ich Angaben zur gefahrenen Geschw. machen, da sie ja offenbar zu hoch war. Sonst kostet das möglicherweise gleich nochmal.

Zudem würde ich persönlich mich nicht auf Aussagen wie „das wird sowieso eingestellt“ verlassen, auch nicht wnn sie von einem Polizisten stammen.
Aktuell haben wir häufig eine unheilige Allianz von jungen, karrieregeilen Staatsanwälten und Alt-´68er Richtern, was bei offensichtlichen Lappalien dennoch die wildesten Blüten treiben kann. Also vorsicht!

Gruß,
M. (kein Anwalt, keine Rechtsberatung)

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Hallo!

Auch Hallo und danke

Exkurs: diese Anzeigerei wegen Lappalien ist typisch deutscher
Unfug.

Stimmt leider

Alle sind ja so sehr gestresst von ihrem anstrengenden Alltag.
Aber Zeit, Kinderspielchen bei der Polizei aufzuführen,
scheinen dann doch noch genügend Menschen zu finden.

wie vor

Zum Fall: Beleidigung kann schnell Geld kosten. Ich würde mich
anwaltlich beraten lassen.

Habe ich VN bereits empfohlen

…Höchstens könnte man noch argumentieren, dass der
Anzeigende die notwendige Vorsicht beim Auffahren auf die
bevorrechtigte Straße nicht hat walten lassen und somit eine
„Gegenanzeige“ wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung
gegen ihn in Erwägung ziehen.

Lohnt nicht, Beweisführung schwach

Keinesfalls würde ich Angaben zur gefahrenen Geschw. machen,
da sie ja offenbar zu hoch war. Sonst kostet das
möglicherweise gleich nochmal.

Gruß,
M. (kein Anwalt, keine Rechtsberatung)

Gruß Keki