ab Samstag soll ja alles Geflügel in Ställen gehalten werden.
Wie ist es aber, wenn ein Privatmann nur eine kleine Zahl von Hühnern hält (sagen wir mal etwa 10) und keinen Stall besitzt, in dem die Hühner untergebracht werden könnten.
Gibt es eine Schwelle oder sind private Halter von der Stallpflicht ausgenommen?
Wenn es relevant ist, es soll NRW als Bundesland angenommen werden.
ab Samstag soll ja alles Geflügel in Ställen gehalten werden.
Wie ist es aber, wenn ein Privatmann nur eine kleine Zahl von
Hühnern hält (sagen wir mal etwa 10) und keinen Stall besitzt,
in dem die Hühner untergebracht werden könnten.
Gibt es eine Schwelle oder sind private Halter von der
Stallpflicht ausgenommen?
Wenn es relevant ist, es soll NRW als Bundesland angenommen
werden.
Hallo Gandalf
„Ob eines, 20 oder 50 Tiere - jeder Besitzer von Geflügel muss durch die Eilverordnung der Bundesregierung ab morgen handeln. Das Wegsperren sei zum Schutz der Tiere vor Infektionen, erklärte Vogel gestern. Es komme darauf an, den Kontakt mit Wildgeflügel und dessen Ausscheidungen zu vermeiden. Indes sind auf Antrag Ausnahmegenehmigungen möglich, wenn kein Stall zur Hand ist - etwa bei der Freilandhaltung von ein paar Weihnachtsgänsen. Dann gehe es zum Beispiel, so der Amtstierarzt, dass der Bestand mit Planen und Netzbegrenzung abgeschirmt wird. Bei Ausnahmegenehmigungen muss der Bestand jeden Monat tierärztlich untersucht werden, zudem ist jedes Vierteljahr das Geflügelblut auf die Viren H5 und H7 zu kontrollieren.“
Aus Leipziger Volkszeitung vom Donnerstag, 20. Oktober 2005
Nachtrag
Hallo Gandalf,
xxx Geflügelbestände sind dem Amt derzeit gemeldet. Vogel geht jedoch von einer Dunkelziffer aus und appelliert an die Geflügelhalter, ihrer Meldepflicht nachzukommen. „Wenn sich die Situation verschärfen sollte, müssen wir wissen, wo sich überall Geflügel befindet.“
Aus Leipziger Volkszeitung vom Donnerstag, 20. Oktober 2005
Du hast übrigens richtig gelesen. Unser Amtstierarzt heißt VOGEL.
Ob nun überall gleich gehandelt wird/werden muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Rufe einfach mal deinen Amtstierarzt bei der Kreisverwaltung an.
Grüße
Ulf
wer soll denn das kontrollieren? Die Polizei? Die normalen Veterinäre sind doch so schon personell überlastet. Das lässt sich leider nicht durchsetzen.
Papier ist geduldig sage ich da nur.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Gedanke, dass direkt auf dem Nachbargrundstück ein Vogel durch herabfallenden Zugvogelkot infiziert wird und dann dort die Vogelgrippe ausbricht, wird niemandem gefallen.
Zu hoffen ist allerdings, dass in solchen Fällen die Leute den leichtsinnigen Geflügelhalter erstmal selbst ansprechen anstatt gleich die Behörde zu informieren.