Volksbegehren

Hallo Leute,

mal angenommen, in einer bestimmten Region Deutschland würde ein Volksbegehren stattfinden. Z.b. Fusion von Städten oder Gebieten. Wenn ich jetzt in dieser Stadt/ in diesem Gebiet einen Zweitwohnsitz habe, darf ich dann an diesem Volksbegehren mitwirken, immerhin würde es ja meinen Zweitsitz betreffen, oder eben nicht?

Ich würde denken, ja, denn es ist in meinen augen ja etwas anderes, als eine Wahl… und die kann ich ja woanders machen…

Danke und Gruß
Marco

Hallö Marco,

ich hab weder in der Brandenburger Verfassung, dem Brandenburger Wahlrecht/ -gesetz noch dem Grundgesetz eine eindeutige Regelung hierzu gefunden. Aber ich behaupte mal, es reicht der Nebenwohnsitz, der zur Teilnahme am Volksbegehren bzw. des Volksentscheides aus.

Verbessere mich…:wink:

CIAo
Reiko

dürfte leider nicht… :frowning:
Hallo Reiko,

habe gerade doch was gefunden… und so wie es aussieht, dürfte ich leider nicht… :frowning:

http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzbla…

Gruß
Marco

na dann…
…hoffen wir doch mal, dass im Falle des Falles unsere anderen Landsmänner sich vernünftig entscheiden. Denn nach 5 Jahren darf der VE wiederholt werden, im Moment zwar weniger wahrscheinlich, aber er wird ganz sicher wieder angestrengt…

Gruss
Reiko