mal angenommen, in einer bestimmten Region Deutschland würde ein Volksbegehren stattfinden. Z.b. Fusion von Städten oder Gebieten. Wenn ich jetzt in dieser Stadt/ in diesem Gebiet einen Zweitwohnsitz habe, darf ich dann an diesem Volksbegehren mitwirken, immerhin würde es ja meinen Zweitsitz betreffen, oder eben nicht?
Ich würde denken, ja, denn es ist in meinen augen ja etwas anderes, als eine Wahl… und die kann ich ja woanders machen…
ich hab weder in der Brandenburger Verfassung, dem Brandenburger Wahlrecht/ -gesetz noch dem Grundgesetz eine eindeutige Regelung hierzu gefunden. Aber ich behaupte mal, es reicht der Nebenwohnsitz, der zur Teilnahme am Volksbegehren bzw. des Volksentscheides aus.
na dann…
…hoffen wir doch mal, dass im Falle des Falles unsere anderen Landsmänner sich vernünftig entscheiden. Denn nach 5 Jahren darf der VE wiederholt werden, im Moment zwar weniger wahrscheinlich, aber er wird ganz sicher wieder angestrengt…