Kann eine Ausländergruppe die gegen eine andere Ausländergruppe in Deutschland demonstriert und der anderen Ausländergruppe den Tod wünscht oder auch Personengruppen die ggf. auch in Deutschland wohnen,
der Volksverhetzung angeklagt werden, wenn gegen diese andere Ausländergruppe zur Gewalt angestachelt wird?
Gibt es rechtliche Handhabe, oder darf jeder äußern was er will?