Volksverhetzung

Kann eine Ausländergruppe die gegen eine andere Ausländergruppe in Deutschland demonstriert und der anderen Ausländergruppe den Tod wünscht oder auch Personengruppen die ggf. auch in Deutschland wohnen,
der Volksverhetzung angeklagt werden, wenn gegen diese andere Ausländergruppe zur Gewalt angestachelt wird?

Gibt es rechtliche Handhabe, oder darf jeder äußern was er will?

Angeklagt werden kann immer nur ein einzelner!
Aber natürlich kann auch ein Ausländer eine Volksverhetzung nach § 130 STGB begehen. Und wenn zur Gewalt aufgefordert wird, kann § 130 I 1. verwiklicht sein.

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owT

MOD: Wo?

owT

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(Naher Osten)