Erfüllt die Verunglimpfung der Sachsen bereits den Tatbestand der Volksverhetzung? Würde es einen Unterschied machen, wenn jemand dergleichen über Juden, Schwarze, Muslime usw. schreiben würde?
Erstens verweist der Link auf keine Frage als Eröffnungsposting (was im Plauderbrett auch völlig in Ordnung ist), sondern auf ein satirisches Gedicht. Zweitens kannst Du Dir die Frage mit ein wenig googeln selbst beantworten. § 130 StGB nennt als entscheidendes Tatbestandsmerkmal die Störung des öffentlichen Friedens. Drittens gibt es in dem Thread tatsächlich strafrechtlich relevante Äußerungen, weil die Moderation sich anscheinend dem Schlaf des Gerechten hingibt - und zwar nach § 185 StGB. Wenig überraschend von einem der üblichen Verdächtigen.