Hallo
In einem Artikel in der FAZ letzter Woche ging es um einen Prozess gegen 2 schwer kriminelle türkische Jugendliche.
Unter anderem wurde in dem Artikel erwähnt, daß sie einen deutschen Rentner als „Scheißdeutschen“ beschimpft hatten. Vor Gericht wurde das nicht als Straftat gerechnet. Es wurd erläutert, daß die Beschimpfung eines der Mehrheitsgesellschft Angehörigen als „Scheißdeutscher“ nicht strafbar sei, weil das nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Andererseits: Wenn ein Deutscher einen Türken als „Scheißtürken“ beschimpft, muß der sich vor Gericht dafür wegen Volksverhwetzung verantworten und wird bestraft.
Überstrapaziert man mit solchen Gesetzen nicht unsere Toleranz? Und dann wundert man sich, daß die Vorbehalte der Einheimischen gegenüber den Einwanderern wachsen und die Rechten immer mehr Zulauf bekommen.
Jochen, der nicht als „Scheißdeutscher“ bezeichnet werden möchte.
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Über eine Volksverhetzung muss man hier nicht lange reden, bei der Lektüre von § 130 StGB wird schnell klar, dass es sich nicht darum handelt. Das wäre auch nicht anders, wenn das Opfer türkisch gewesen wäre und die Täter Deutsche und Letztere Ersteren als „Scheiß-Türken“ beschimpft hätten.
Im Übrigen liegt hier eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGB vor, und wenn das Gericht das verkannt haben sollte, so ist das die Schuld dieses Gericht und nicht des Gesetzes. Ich kann mir aber eher vorstellen, dass die Beleidigung gem. § 154 a StPO von der Anklage ausgenommen wurde, dafür bietet sich diese Straftat nämlich an, wenn man im Übrigen eine schwere oder gefährliche Körperverletzung verhandelt.
Levay
Huhu!
Wenn ein Deutscher einen Türken als
„Scheißtürken“ beschimpft, muß der sich vor Gericht dafür
wegen Volksverhwetzung verantworten und wird bestraft.
Oha, da liefere mir bitte mal ein Beispiel mitsamt Aktenzeichen.
Und dann wundert man sich, daß die Vorbehalte der
Einheimischen gegenüber den Einwanderern wachsen und die
Rechten immer mehr Zulauf bekommen.
Genau, wir müssen mehr in Bildung investieren…
Jochen, der nicht als „Scheißdeutscher“ bezeichnet werden
möchte.
Kann’s mir durchaus verkneifen.
Hallo,
Und dann wundert man sich, daß die Vorbehalte der
Einheimischen gegenüber den Einwanderern wachsen
Jetzt frag ich mich, welche Einheimischen er wohl meint? Welchen Urstamm?
Grüße
Jasmin
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urstamm
auch hallo,
Jetzt frag ich mich, welche Einheimischen er wohl meint?
Welchen Urstamm?
wie jeder weiß, stammt der urstamm aus persien u.ä.: http://de.wikipedia.org/wiki/Arier#Herkunft
schöne grüße
ann
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naja, das sehen die Ägypter aber anders
)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
achso, sorry
Du meinst den arischen Urstamm… na dann
Ich dachte da natürlich an DEN Urstamm 
Grüße
Jasmin
Ich dachte da natürlich an DEN Urstamm 
Hallo Jasmin,
wie kommst du in diesem Zusammenhang auf Ägypten?
Grüße
Ulf
Öh…
Vielleicht will er ja auf die Schaffung eines Paragraphen à la „Beleidigung des Deutschtums“ hinaus. *lol*
Aber Vorsicht, wer dann mit seinem Skoda nen Mercedes überholt wird wohl mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Und immer dran denken: Noah war ein Archetyp!
Wenn ein Deutscher einen Türken als
„Scheißtürken“ beschimpft, muß der sich vor Gericht dafür
wegen Volksverhwetzung verantworten und wird bestraft.
Wo hast du das her? Hast du dir das ausgedacht?
Und 6 Leute vergeben dafür auch noch Sternchen!