Volksverhetzung

Wer kann einem juristischen Voll-Laien (mir) erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Anzeige gemäß § 130 StGB gestellt werden kann? Den Wortlaut des Gesetzes kenne ich, ich denke eher an die praktische Umsetzung. Gehe ich zur nächsten Polizeiwache, nenne dort die Person und gebe ihre Äußerungen wieder? Muss ich selbst zu dem verleumdeten Teil der Bevölkerung gehören, oder kann im Prinzip jeder Bürger eine solche Anzeige erstatten?

Dank vorab
Michael

Hallo Michael,

Du hast selbstverständlich zur Polizei gehen und denjenigen anzeigen.

Du kannst aber ebenso gut Deinen Verdacht zunächst einmal überprüfen lassen. Auf der Seite von Netz gegen Rechts ist ein Meldeformular von haGalil verlinkt: http://www.nazis-im-internet.de/nazis-anzeigen/melde…. Werden entsprechende Inhalte festgestellt, wird Anzeige erstattet.

Und selbstverständlich ist die Zugehörigkeit zu dem betroffenen Bevölkerungsteil in keiner Weise für eine solche Strafanzeige relevant.

Beste Grüße

Renee

Hallo Tessa,

Du hast selbstverständlich zur Polizei gehen und denjenigen
anzeigen.

Du kannst aber ebenso gut Deinen Verdacht zunächst einmal
überprüfen lassen. Auf der Seite von Netz gegen Rechts ist ein
Meldeformular von haGalil verlinkt:
http://www.nazis-im-internet.de/nazis-anzeigen/melde….
Werden entsprechende Inhalte festgestellt, wird Anzeige
erstattet.

Wobei unter dieser Internetseite Volksverhetzung gegen andere Ethnien wie z.B. Moslems und/oder Minderheiten wie Behinderte oder Verbreitung volksverhetzender Schriften gegen das Christentum nicht beachtet wird.

Im Übrigen empfehle ich jedem, sich zuerst einmal vertrauensvoll an den zuständigen Staatsschutz zu wendne, den es bei jeder Polizeidirektion gibt. Eine falsche Anschuldigung bei einer Behörde kann schmerzhaft werden.

Gruss Günter

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Danke schon mal, jetzt muß ich aber doch noch mal nachfragen und zwar wegen der Gefahr, eine falsche Anschuldigung zu erheben. Ich gehe also zur Polizei und lege ein Flugblatt oder einen namentlich unterzeichneten Aufruf oder etwas ähnliches vor. Dann sage, dies hat Herr XY geschrieben, ich halte das für einen Fall von Volksverhetzung und ich möchte XY anzeigen. Setze ich mich damit der Gefahr der falschen Anschuldigung aus? Ob die entsprechenden Äußerungen tatsächlich als volksverhetzend gelten können, muß doch ohnehin ein Richter feststellen, oder?

Michael

Man muss eigentlich keine Sorge haben, eine falsche Anschuldigung zu machen, wenn man einfach nur bei der Wahrheit bleibt. Es ist ja nicht deine Aufgabe, die Ermittlungen zu übernehmen. Eine Tat anzuzeigen im Rechtssinne bedeutet laienhaft gesagt, eine Ermittlungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) dazu anzuregen zu ermitteln. Wenn du einen Verdacht hast, schildere ihn; hast du Beweise, leg sie vor. Erfinde nichts hinzu, lass nichts weg, erzähl, was du weißt, die rechtliche Würdigung kannst du im Übrigen vollständig der Justiz überlassen.

Deine Ursprungsfrage ist übrigens durchaus berechtigt, denn bei einigen Tatbeständen verlangt das Gesetz einen „Strafantrag“, z.B. beim Haus- und Familiendiebstahl. Den Strafantrag kann nicht jeder stellen. Ohne es nachgesehen zu haben, würde ich aber behaupten, dass das für Volksverhetzung nicht gilt.

Anzeige kann man z.B. bei der Polizei Köln auch im Internet stellen. Genauso gut kannst du zur Polizei gehen oder einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben. Um Zuständigkeiten brauchst du dir keine Gedanken zu machen, der Fall wird ggf. entsprechend weiter geleitet.

Levay

Offizialdelikte
Hallo noch einmal,

Levay hat schon damit angefangen, sich aber vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt bzw. seinen Gedanken nicht zu Ende geführt…

Vergehen nach § 130 StGB sind sogenannte Offizialdelikte, d. h. hier wird für gewöhnlich das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so daß die StA, sobald sie Kenntnis davon hat, praktisch von sich aus ermitteln muß.

Setze ich mich damit der Gefahr der falschen Anschuldigung
aus? Ob die entsprechenden Äußerungen tatsächlich als
volksverhetzend gelten können, muß doch ohnehin ein Richter
feststellen, oder?

Nein, eher nicht. Theoretisch könntest Du die Unterlagen der StA allerdings auch anonym zukommen lassen - auch anonym erstatteten Strafanzeigen muß nachgegangen werden.

Grüßlis

R.

Hallo Günter,

Im Übrigen empfehle ich jedem, sich zuerst einmal
vertrauensvoll an den zuständigen Staatsschutz zu wendne, den
es bei jeder Polizeidirektion gibt. Eine falsche Anschuldigung
bei einer Behörde kann schmerzhaft werden.

Dann ließ mal bitte:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

sich lediglich im Vetrauen an den Staatsschutz zu wenden…da kann der Ärger schnell hausgemacht sein. Ich empfehle: Meldung an die Polizei und gleichzeitig Meldung an die Staatsanwaltschaft (einfach anrufen und dann erstmal per Fax). Zwar leitet die Staatsanwaltschaft die Sache wohl erstmal an die Polizei zurück, was aber sehrwohl bei unseren Ordnungshütern einen anderen Eindruck macht, denn Volksverhetzung ist doch nicht so schlimm, wenn’s im Suff passiert. Ich denke, zumindest dann, wenn’s von normalen „Wichtigtuern“ gemeldet wird.

Gruß,
Mike

PS. Bin übrigens Tessas „Web-Tipp“ gefolgt.