Volkzählung verweigern? #Census2011

Hallo Experten,

es geht um die aktuelle Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland, bei der 10% der Bevölkerung befragt werden soll. Nun meine Frage: Wenn ich eine Aufforderung zu Volkzählung erhalte, kann ich mich dann weigern? Und welche Konsequenzen/Strafen erwarten mich, wenn ich mich der Zählung zum Census 2011 verweigere?

Worauf würde ein solches Verweigerungsrecht juristisch fußen?

Danke
E.

Strafe bei Verweigerung sind bis zu 500€ Busgeld. Das zählt glaube ich unter das Ordnungswidrigkeitengesetz. Du musst die Leute der Volkszählung nicht rein lassen sondern kannst das ganze per Brief zu schicken aber ausgefüllt werden muss es.

Jeder dritte (vollj.) Staatsbürger wird befragt, bei Verweigerung 250 Euro Strafe, Informationsrecht und -pflicht zur gerechteren Verteilung von Staatsgeldern.

Hallo,

in Strafrecht bin ich kein Experte, aber da es eigene Gesetze für den Zensus gibt, schätze ich, dass man kein Recht auf Verweigerung hat.

Auf der Seite Zensus steht, dass das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ nur dann eingeschränkt werden kann , „wenn ein überwiegendes Allgemeininteresse vorliegt“. Das sei beim Zensus gegeben… Mehr unter

http://www.zensus2011.de/der-zensus-2011/artikel/auf…

Hallo,
leider kann ich Ihnen keine konkreten Paragraphen nennen. Ich weiß nur, dass eine Strafe bis zu 300 € fällig wird, wenn Sie sich weigern.
Vielleicht weiß jemand anders besseren Rat.

Viele Grüße
Uli Buser

Hallo Herr Hauth,

grundsätzlich haben Sie kein Verweigerungsrecht:
Es besteht gemäß § 18 des Zensusgesetzes (ZensG) auskunftspflicht. Die Daten, die abgefragt werden, sind bis auf die Frage des Religions-/Weltanschauungsbekenntnisses (auf die sie die Antwort nach § 18 Abs.1 S.2 verweigern können) wenig sensibel, was genau gefragt wird können Sie auch selbst im ZensG nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zensg_…
Hier steht in § 7, welche Daten abgefragt werden, in § 18 wie gesagt die Auskunftspflicht.

Wenn Sie dennoch nicht aussagen möchten, dann können Sie dies nicht auf Grund eines Rechtsanspruches, sondern lediglich tatsächlich tun, indem Sie also die Fragen nicht beantworten. Dies hat allerdings ein Zwangsgeld im dreistelligen Bereich zur Folge (~ 300 € sind wohl anzunehmen).

Überlegen Sie sich anhand der nachgefragten Informationen, ob diese es wert sind. Zumal die Daten nicht von den Meldebehörden genutzt werden dürfen (um etwa rechtmäßig angemeldete Wohnsitze etc. zu prüfen), vom Namen getrennt (anonymisiert) werden und später zudem teilweise gelöscht.

Wenn Ihnen die Daten dennoch zu sensibel erscheinen und Sie zu den ca. 10% der ausgewählten Befragten gehören, müssen Sie das Risiko eingehen und mit einem Zwangsgeld rechnen. Ein Verweigerungsanspruch besteht wie gesagt nicht.

Mit freundlichen Grüßen
-prinzwilli-

Hallo Erik,

das Zensusgesetz des Bundes (ZensG) regelt, dass für die Erhebungen des Zensus 2011 Auskunftspflicht besteht (§ 18 ZensG).

Wer eine solche Auskunftspflicht verletzt (also z.B. keine oder bewusst falsche Angaben macht usw.), begeht gemäß § 23 Bundesstatistikgesetz eine Ordnungswidrigkeit, die von der im jeweiligen Bundesland hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Verweigern kann man die Auskünfte also nicht! (Bzw. man kann es rein tatsächlich natürlich tun, aber eben mit der Folge, dass man ein teures Bußgeldverfahren an den Hals kriegt - ähnlich wie beim zu schnell Fahren).

Viele Grüße
jp

Hallo Erik,
ich fürchte, dass man bei dem Versuch, sich der Volkszählung zu entziehen auf Granit beißt, denn es gibt ein „Volkszählungs-Gesetz“, in dem die Verweigerung der Beantwortung der Fragebögen mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 5.000,–€ bewehrt ist. Lediglich die Beantwortung der Fragen hinsichtlich der Religions-, Konfessions- oder Glaubenszugehörigkeit ist ins Benehmen des Befragten gestellt. Wenn ich mich nicht irre, hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes bereits bestätigt, so dass auch eine Verfassungsbeschwerde wenig Aussicht auf Erfolg hat, sorry!
Gruß
Hans

Die Volkszählung kann nicht verweigert werden. Wer aufgefordert wird und dem nicht nachkommt, kann ein Bußgeld bis zu 300 € oder waren es sogar 500 € zahlen. Man muss niemanden zur Volkszählung in die eigenen 4 Wände lassen, aber kommt um eine Abgebe der Zählung nicht herum. Man muss nicht alle Fragen beantworten, soweit ich weiß, aber auch das ist vorgegeben.

Das Thema Volkszählung geht täglich durch die Medien - vielleicht mal die richtigen Programme im TV wählen.:smile:

Gruß

C.M.

Die besten Imformationen erhält man in der FAQ des Zensus2011, dort auf der Homepage gibt es auch eine kostenfreie FAQ und Infohotline.

Die Adresse dazu lautet www.Zensus2011.de

Laut der Homepage kann man bis 150 Euro belangt werden, wenn man die Auskunft verweigert.

Liebe Grüße
Katja

Hallo Experten,
Frage: Wenn ich eine Aufforderung zu Volkzählung
erhalte, kann ich mich dann weigern? Und welche
Konsequenzen/Strafen erwarten mich, wenn ich mich der Zählung zum Census 2011 verweigere?
Worauf würde ein solches Verweigerungsrecht juristisch fußen?
Danke
E.

Hallo,
verweigern geht nur mit hohen Risiko. Es gibt keine nennenswerte Gegenbewegung wie in den 80er Jahren.
Festgelegt ist alles im Zensusgesetz 2011. Die Auskunftspflicht steht in § 18. Gesetze stehen über allem. Lediglich die Religionszugehörigkeit ist eine Kann-Bestimmung.
Das Strafmaß an Bußgeld, mindestens 300 €, kann vielleicht ein Jurist beantworten. Trotz Bestrafung ist der Zensus aber trotzdem zu beantworten!
Gruß KKl

Nun meine Frage: Wenn ich eine Aufforderung zu Volkzählung erhalte, kann ich mich dann weigern? Und welche Konsequenzen/Strafen erwarten mich, wenn ich mich der Zählung zum Census 2011 verweigere?

Wer Angaben verweigert, falsch macht oder die Antwortfrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Diese kann rein theoretisch mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Eine Ausnahme wird nur bei der Frage nach der Religion und Glaubensrichtung gemacht. Hier ist die Antwort freiwillig.
weitere Infos: http://www.tagesschau.de/inland/volkszaehlung106.html

Worauf würde ein solches Verweigerungsrecht juristisch fußen?

Da die Weigerung im Gesetz nicht vorgesehen ist, müsste sie verfassungsrechtlich begründet werden, so dass Du ohne guten Anwalt vermutlich keinen Erfolg haben wirst.

Hallo, bin zwar kein Experte, habe mich aber mal erkundigt. Nur 10 % der Haushalte im Land sollen befragt werden. Dazu kommen 17,5 Mio. Haus- und Wohnungsbesitzer.Eine Verweigerung der Aussagen ist nach Bundesstatistikgesetz nicht erlaubt und kann bis zu 5.000 Euro kosten.
Ich hoffe, damit ist Deine Frage beantwortet.
Gruß Ingeborg

Hallo,

die Auskunftspflicht ergibt sich direkt aus § 18 des „Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011“ (ZensG 2011)
Zu einzelnen Fragen besteht jedoch keine Auskunftspflicht (§ 7 Absatz 4 Nummer 19)
Zu Strafen oder Verweigerungsrechten habe ich leider keine Antwort. Vielleicht findet sich dazu was im Bundesstatistikgesetz?

Hallo,
so weit mir bekannt ist, musst du dich der Volkszählung stellen, sonst kannst du mit einer Ordnungsstrafe bis 300.- € belangt werden.
Viele Grüße - Rat