Voll erschlossenes Grundstück

Guten Morgen Kaufvertrag über das Grundstück:

Der Bauplatz wird voll erschlossen verkauft. Erschlissungs-und sonstige Anliegerbeiträge für Erschließungsanlagen,die entgültig hergestellt sind oder für die die Beitragspflicht entstanden ist trägt der Verkäufer unabhängig davon, ob sie bereits durch zustellung eines Beitragsbescheides festgesetzt worden sind. Beiträge für künftige Maßnahmen trägt der Käufer.

Nun meinen Frage, als wir das Grundstück war vor dem Hausbau eine Wiese ohne jegliche Versorgung. Nun schneiten Rechnungen ins Haus:

Erdgas Netzanschluß(2000.-), Standart Kabelanschluss für Strom(1200.-), Telekomanschluß(400.-), Gemeinde über einen entgültigen Abwasserbeitrag (1400.-) nochmal Gemeinde mit einem Wasserversorgungsbeitrag (1200.-)

Eigentlich sollten doch diese Dinge an den Grundstücksverkäufer übergehen,den schließlich ist das Grundstück voll erschlossen verkauft worden??

Ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte, aber bin folgender Meinung:

Wenn das Grundstück als Bauplatz, voll erschlossen verkauft wurde, gehen die Erschließungskosten zu Lasten des Verkäufers, allerdings nur bis zur Grundstücksgrenze. Es ist zu klären, ob sich die Rechnungen auf den Hausanschluss beziehen, dieser geht dann natürlich zu Ihren Lasten. Es ist die Frage, ob z.B. das Erdgas erst nach dem Erwerb des Grundstückes verlegt wurde, dann gingen diese Kosten zu Ihren Lasten, denn ich bin der Meinung, dass dies nicht unbedingt Bestandteil der Erschließung ist, im Gegensatz zu Straße, Wasser, Abwasser, Strom und Telefon.

mfG

Guten Tag,

dein Text ist ein wenig schwer zu lesen und zu verstehen.
Unter einem voll erschlossenen Baugrundstück versteht man in erster Linie ein Grundstück, bei dem Straßen- und Kanalbau sowie Stromleitungen und Gasleitungen in der Nähe am Grundstück vorbeiführen. Die Details werden von den Gemeinden im Bebauungsplan fetsgelegt und dienen auch als Grundlage für eine Baugenehmigung.

Anschlusskosten von der öffentlichen Straße zum Haus trägt in der Regel der Bauherr. Welche zusätzlichen Vereinbarungen allerdings im Notarvertrag getroffen wurden, musst du deinen Notar fragen und dir von ihm erklären lassen.

Viel Erfolg
LG

Hallo dabinichdoch!

Ich kenne mich mit solchen Rechtsfragen leider nicht aus. Die Frage ist, warum das nich vorher geklärt wurde, denn dass eine Wiese keinen Telekom-Anschluss hat, liegt ja nahe. Wenn es aber mit dem Vertrag vorher geklärt wurde („wird voll erschlossen verkauft“), dann müssten Sie die Rechnungen an den Verkäufer weiterleiten können. Denke ich. Weiß ich aber nicht. Tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann.
Viele Grüße und viel Erfolg.

Hallo,

„voll erschlossen“ bedeutet, dass ein Weg zum Grundstück führt in dem alle Versorgungsleitungen gelegt sind. Die Hausanschlüsse sind nicht Bestandteil der Erschließung. Schließlich sind es Maßnahmen auf Eurem Grundstück.

Sehe ich auch so, bin aber kein Rechtsanwalt. Ich würde Dir raten, einen solchen zu konsultieren. Die Kernfrage ist: wurde das Grundstück erschlossen veräußert oder nicht.
gruß gerri

Hallo

Entscheidend ist was im Kaufvertrag steht.
Ich bin allerdings kein Jurist.
Bei meinem Hauskauf war es so, dass die Anschlussgebühren für Strom, Wasser, Abwasser Straßenanschluss und Gas vom Verkäufer getragen wurden.
Telefon und Kabelanschluss mußten wir selber zahlen.
Dies war im Kaufvertrag auch so geregelt wobei wir kein Grundstück, sondern ein Haus gekauft haben.

Ob der Begriff „Voll erschlossenens Grundstück“ eindeutig ist und aussagt, welche Kosten von wem getragen werden, weiß ich leider nicht.

Viel Glück beim Zurückholen des Geldes
Helmut

Würde ich auch so interpretierten. Die Firmen kennen ja deinen Vertrag nicht, daher werden sie den aktuellen Eigentümer anschreiben. Würde die Rechnung weiterreichen.